Glossar Brandschutz: 15 Begriffe verständlich erklärt
Brandwache, Brandposten und Brandsicherheitswache klingen ähnlich, gehören aber zu verschiedenen Anlässen und Rechtsgrundlagen. Kurz definiert und mit Quelle: 15 Begriffe aus Betrieb, Baustelle und Veranstaltung.
Im Brandschutz haben viele Wörter eine genaue Bedeutung, die aus Gesetzen, den Regeln der Unfallversicherung, Richtlinien der Versicherer oder Normen stammt. Wer eine absicherung plant, muss deshalb wissen welche Aufgabe gemeint ist: die Beobachtung während einer Schweißarbeit, die Kontrolle danach oder die Wache bei einer Veranstaltung. Im Glossar sind 15 Begriffe nach themen gruppiert und verständlich erklärt. Jede Kurzdefinition stützt sich auf die darunter genannten Quellen, Stand Oktober 2026.
Für Nordrhein-Westfalen gelten dabei vor allem das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), die Landesbauordnung (BauO NRW) und die Sonderbauverordnung, für Arbeitsstätten außerdem die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln. Örtliche vorgaben, etwa Anschlussbedingungen der Feuerwehr oder Merkblätter der Gemeinde, können im Einzelfall weitere Anforderungen enthalten. Die Einträge ersetzen keine Beratung durch die zuständige Stelle und keine Prüfung im konkreten Gebäude.
Wachen und Posten unterscheiden
Diese vier Begriffe liegen nah beieinander. Sie unterscheiden sich nach Zeitpunkt, Anlass und Rechtsgrundlage.
- Brandwache
- Im Regelwerk zu feuergefährlichen Arbeiten ist die Brandwache die Kontrolle der Arbeitsstelle nach Arbeitsende. Die BG BAU beschreibt sie als wiederholte Kontrolle auf Brandnester, die DGUV Regel 100-500 sieht sie in Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.3, nach den Arbeiten vor. Als Leistung von brandschutzwache.de umfasst sie auch die personelle Überwachung von Gebäuden, etwa während eine Brandmeldeanlage ausgefallen ist. Weiterlesen: Begriff Brandwache erklärt.
- Brandschutzwache
- Brandschutzwache ist eine allgemeine Bezeichnung und der Name dieser Website. Im BHKG und in den Regeln der Unfallversicherung heißen die Aufgaben anders: Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen, Brandposten und Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten. Für eine konkrete Planung ist deshalb zu klären welche dieser Aufgaben gemeint ist.
- Brandsicherheitswache
- Nach § 27 BHKG sind Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Kann der Veranstalter eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt überträgt die Gemeinde ihm diese Aufgabe, sonst stellt sie die Wache selbst. Weiterlesen: Begriff Brandsicherheitswache erklärt.
- Brandposten
- Der Brandposten überwacht eine Arbeitsstelle, solange dort feuergefährlich gearbeitet wird. Nach DGUV Regel 100-500 kontrolliert er mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen auf Brandentstehung und beginnt bei einem Brand unverzüglich mit dem Löschen. Die Richtlinie VdS 2008 bezieht die darüber, darunter und daneben liegenden Räume mit ein. Weiterlesen: Begriff Brandposten erklärt.
Quellen: § 27 BHKG NRW, Fassung ab 01.07.2021, Justizportal NRW; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Anhang 1, Darstellung der BGN; BG BAU, Baustein C 424, Stand 07/2021; VdS 2008:2009-07.
Personen und Organisation im Betrieb
Brandschutz im Betrieb braucht menschen mit klaren Rollen und schriftliche Regeln, die alle kennen.
- Brandschutzbeauftragter
- Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Aufgaben, Ausbildung und Bestellung beschreibt die DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020. Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei, die Gesamtverantwortung bleibt beim Unternehmer. Fehlen eigene Kräfte, werden externe Brandschutzbeauftragte vertraglich beauftragt.
- Brandschutzhelfer
- Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die der Unternehmer durch Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut macht und benennt. Sie sollen Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen können. Die nötige Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung hält die DGUV Information 205-023 (Ausgabe 11/2019, nach ASR A2.2) einen Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel für ausreichend.
- Brandschutzordnung
- Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Nach DIN 14096 hat sie drei Teile: Teil A für alle Personen im Gebäude, Teil B für Personen, die sich dort nicht nur vorübergehend aufhalten, und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. In Versammlungsstätten regelt sie nach § 42 SBauVO NRW auch, ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist und welche Aufgaben er hat.
Quellen: DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020; DGUV Information 205-023, Ausgabe 11/2019; Stadt Hanau, Merkblatt Brandschutzordnung nach DIN 14096, Stand 05/2022; Feuerwehr der Kreisstadt Unna, Richtlinie zur Erstellung von Brandschutzordnungen, Stand Juni 2008; Sonderbauverordnung NRW, § 42.
Technische Anlagen im Gebäude
Technische Anlagen erkennen oder bekämpfen einen Brand. Fällt eine von ihnen aus, ändern sich die anforderungen an die Absicherung des Gebäudes.
- Brandmeldeanlage
- Eine Brandmeldeanlage soll Entstehungsbrände frühzeitig entdecken, gefährdete Personen warnen und den Alarm an die Feuerwehr weiterleiten. Zu ihr gehören automatische Brandmelder, Handfeuermelder, eine Zentrale und angeschlossene Brandfallsteuerungen, zum Beispiel für Lüftung oder Aufzüge. Selbst löscht sie nicht.
- Sprinkleranlage
- Eine Sprinkleranlage ist eine selbsttätige Wasserlöschanlage. Im Brandfall öffnet ein Sprinkler durch die Hitze, sobald seine Auslösetemperatur erreicht ist, und zwar nur in der Nähe des Brandes. Ziel ist, den Brand zu kontrollieren oder zu löschen. Mit dem Auslösen wird alarmiert und in der Regel die Feuerwehr benachrichtigt.
Quellen: vfdb Referat 14, Datenblatt zu automatischen Brandmeldeanlagen und Datenblatt zur Wasserlöschanlage Sprinkler, jeweils Stand Dezember 2012.
Gebäude, Abschnitte und Wege
Diese Begriffe stammen vor allem aus dem baulichen Brandschutz. Sie beschreiben, was brennen kann, wie weit sich ein Feuer ausbreiten darf und wie Menschen aus dem Gebäude kommen.
- Brandlast
- Brandlast beschreibt, wie viel Energie die brennbaren Stoffe in einem Bereich bei einem Brand freisetzen können, ausgehend von ihrer Verbrennungswärme. Nach einer Veröffentlichung des ZVEI zu Kabeln kann sie für Dauer und Intensität eines Brandes entscheidend sein, sagt allein aber nichts über Brandausbreitung oder Rauchentwicklung aus. Im Industriebau wird sie für die Bemessung nach DIN 18230-1 ermittelt.
- Brandabschnitt
- Ein Brandabschnitt ist ein Gebäudeteil, der durch Brandwände oder Außenwände von anderen Teilen getrennt ist. Nach § 30 BauO NRW müssen Brandwände die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte ausreichend lang verhindern. Ausgedehnte Gebäude sind grundsätzlich in Abständen von nicht mehr als 40 m durch innere Brandwände zu unterteilen.
- Flucht- und Rettungswege
- Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen gestellt werden. Sie führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Nach DGUV Information 205-001 entspricht der Fluchtweg des Arbeitsstättenrechts dem Rettungsweg des Baurechts. § 33 BauO NRW verlangt für Nutzungseinheiten wie Wohnungen, Praxen oder Betriebsstätten in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie.
Quellen: ZVEI Fachverband Kabel und isolierte Drähte, Brandlast vs. Wärmefreisetzungsrate, Stand September 2018; Muster-Industriebau-Richtlinie, Stand Mai 2019, Abschnitt 7.1; BauO NRW 2018, § 30 und § 33; DGUV Information 205-001, Ausgabe Dezember 2020, Abschnitt 7.4.1.
Heißarbeiten und die Zeit danach
Bei Schweiß-, Trenn- und Lötarbeiten greifen drei Begriffe ineinander: die Arbeit selbst, die schriftliche Erlaubnis und die Kontrolle nach dem Ende.
- Feuergefährliche Arbeiten
- Feuergefährliche Arbeiten sind nach VdS 2008 etwa Löten, Heißkleben, Schweißen, Brennschneiden und Trennschleifen sofern sie außerhalb dafür vorgesehener Werkstätten stattfinden. Vor Beginn soll geprüft werden, ob kalte Verfahren wie Sägen, Schrauben oder Kaltkleben möglich sind. Weiterlesen: Begriff feuergefährliche Arbeiten erklärt.
- Schweißerlaubnisschein
- Der Schweißerlaubnisschein, auch Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, legt vor Beginn schriftlich fest, welche Sicherheitsmaßnahmen an einer Arbeitsstelle gelten. Nach der BG BAU muss bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr eine Schweißerlaubnis vorliegen. VdS 2008 bindet den Schein an einen konkreten Auftrag mit gleichbleibenden Bedingungen und Verfahren.
- Nachkontrolle
- Nachkontrolle ist die Kontrolle der Arbeitsstelle nach dem Ende feuergefährlicher Arbeiten, die im Regelwerk Brandwache heißt. VdS 2008 begründet sie damit, dass viele Brände erst mehrere Stunden nach Abschluss der Arbeiten ausbrechen. Eine feste Dauer nennen weder VdS noch DGUV, im Muster-Erlaubnisschein wird sie eingetragen.
Quellen: VdS 2008:2009-07 (04), Richtlinien für den Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten; BG BAU, Baustein C 424, Stand 07/2021; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Anhang 1.
Wie die Begriffe in der Praxis zusammenkommen
In der Praxis treten die Begriffe selten einzeln auf. Ein Umbau im laufenden Betrieb kann feuergefährliche Arbeiten, einen Erlaubnisschein, einen Brandposten und eine Nachkontrolle umfassen. Wird für die Arbeiten ein Meldebereich der Brandmeldeanlage abgeschaltet kommt die Frage hinzu, wie die betroffenen Räume in dieser Zeit überwacht werden.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einem Bürogebäude werden im Treppenhaus neue Geländer eingeschweißt. Der Betreiber stellt einen Erlaubnisschein aus, lässt brennbares Material entfernen und hält den Treppenraum als Rettungsweg frei. Ein Brandposten begleitet die Arbeiten, danach folgt die im Schein eingetragene Kontrolle.
Wie die Abläufe bei solchen Arbeiten geplant werden, zeigt der Ablauf bei Schweiß- und Trennarbeiten. Für Zeiten ohne funktionierende Meldetechnik gibt es das Vorgehen bei abgeschalteter Brandmeldeanlage. Die Überwachung von Objekten durch Personal beschreibt die Leistungsseite zur Brandwache.
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