Brandposten für Schweißarbeiten und feuergefährliche Arbeiten
Wer schweißt, schneidet oder trennt, hat den Blick auf dem Werkstück. Der Brandposten hat ihn auf allem anderen: auf Funken, auf Fugen, auf den Raum nebenan. Wir stellen Brandposten für Ihre Arbeiten und auf Wunsch die Nachkontrolle danach.

- Anlass
- Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten und Arbeiten mit offener Flamme
- Zeitpunkt
- Während der Arbeiten, danach Nachkontrolle nach Festlegung
- Rahmen
- Der Erlaubnisschein des Auftraggebers
Warum Heißarbeiten eigene Regeln haben
Feuergefährliche Arbeiten sind vor allem Schweißarbeiten, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten und das Arbeiten mit offener Flamme. Dabei entstehen Zündquellen, die man leicht unterschätzt. Funken und Schweißperlen springen weiter als Erwartet, rollen über den Boden und fallen durch Spalten in tiefere Ebenen. Glühende Partikel können in Dämmung, Staubablagerungen oder Verpackungsmaterial liegen bleiben und dort erst nach einiger Zeit einen Brand auslösen. Über Rohre, Träger und Bleche wird Wärme außerdem in Nachbarräume geleitet, die von der Arbeitsstelle aus niemand sieht.
Darum reicht es nicht wenn die ausführende Person selbst aufpasst. Sie konzentriert sich auf ihre Arbeit, trägt einen Schutzschirm vor dem gesicht und hört wenig. Ein Brandposten gleicht genau diese Lücke aus: eine zweite Person, die nur beobachtet und sofort eingreifen kann.
Ein externer Brandposten ist vor allem dann sinnvoll, wenn die ausführende Firma keine zweite Person abstellen kann oder der Betrieb die Überwachung bewusst unabhängig von der Firma organisieren möchte. Beides ist ein guter grund, denn so bleibt die Aufgabe klar getrennt.
Der schriftliche Rahmen für die Arbeit
Bevor in Bereichen mit Brandgefahr geschweißt oder getrennt wird, legt der Betrieb die Schutzmaßnahmen schriftlich fest. Dafür wird ein Erlaubnisschein verwendet, oft auch Schweißerlaubnis genannt. Die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, nennt dafür unter anderem diese Maßnahmen:
- bewegliche brennbare Gegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen
- feste brennbare Teile entfernen, soweit das baulich und betrieblich möglich ist, den Rest abdecken
- Öffnungen, Fugen, Ritzen und Rohrdurchführungen mit nichtbrennbarem Material abdichten
- die Arbeitsstelle durch einen Brandposten mit geeigneten Löschmitteln überwachen
- nach Ende der Arbeiten für einen angemessenen Zeitraum eine Brandwache vorhalten
Quelle: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Anhang 1, Darstellung der BGN, abgerufen am 18.10.2026.
Der Brandposten ist also eine Maßnahme unter mehreren. Er ersetzt weder das Abdecken noch das Abdichten. Im Erlaubnisschein steht außerdem, wer den Brandposten stellt und wie lange die Kontrolle nach den Arbeiten dauert.
Was der Brandposten tut
- Vor BeginnArbeitsbereich, Nachbarräume und darunterliegende Ebenen ansehen, Löschmittel griffbereit stellen, Alarmweg kennen.
- Während der ArbeitAusschließlich beobachten, auch dort, wohin Funken fallen oder Wärme wandert. Keine Mitarbeit an der eigentlichen Arbeit.
- Bei BrandentstehungArbeit stoppen lassen, sofort löschen, wenn das ohne Gefahr möglich ist, Feuerwehr alarmieren.
- Bei Pausen und ArbeitsendeDen Bereich kontrollieren und an die Nachkontrolle übergeben oder sie selbst übernehmen.
Wer bei Heißarbeiten wofür zuständig ist
Auf einer Baustelle oder in einer Produktionshalle treffen mehrere Beteiligte aufeinander. Wenn die Rollen vorher klar sind, gibt es während der Arbeit keine Diskussionen.
| Beteiligte | Aufgabe |
|---|---|
| Auftraggeber oder Betreiber | Gefahren beurteilen, Erlaubnisschein ausstellen, Bereich freigeben und Ansprechpartner benennen |
| Ausführende Firma | Arbeiten fachgerecht ausführen und die Schutzmaßnahmen an der Arbeitsstelle umsetzen |
| Brandposten | Während der Arbeiten beobachten, bei Brandentstehung eingreifen und alarmieren |
| Nachkontrolle | Nach Arbeitsende wiederholt kontrollieren, ob irgendwo etwas glimmt oder warm wird |
Die Nachkontrolle nicht abkürzen
Viele Brände nach Heißarbeiten entstehen nicht während der Arbeit, sondern danach wenn alle schon weg sind. Ein Glutnest in einer Fuge oder in der Dämmung braucht Zeit bis es sichtbar wird. Deshalb wird nach dem Ende der Arbeiten weiter kontrolliert, im Sprachgebrauch des Erlaubnisscheins als Brandwache bezeichnet.
Eine feste Dauer für alle Fälle gibt es nicht. Die DGUV spricht von einem angemessenen Zeitraum, der sich nach Art der Arbeit, nach den Materialien in der Umgebung und nach dem Gebäude richtet. Festgelegt wird er im Erlaubnisschein. Wir übernehmen die Nachkontrolle auf Wunsch direkt im Anschluss an den Einsatz als Brandposten, damit keine Lücke zwischen zwei Diensten entsteht. Wie die Überwachung ganzer Gebäude funktioniert, beschreiben wir auf der Seite zur Brandwache.
Wo Brandposten typischerweise gebraucht werden
- Reparaturen an Stahlbau, Regalanlagen oder Rohrleitungen in Lager- und Produktionshallen
- Umbau und Sanierung in Bestandsgebäuden, in denen weiter gearbeitet oder gewohnt wird
- Arbeiten an Dächern und Fassaden, bei denen mit offener Flamme gearbeitet wird
- Montage und Rückbau technischer Anlagen, etwa in Heizungs- oder Lüftungszentralen
- Aufbauten für Veranstaltungen und Messen, wenn vor Ort geschweißt oder getrennt wird
Hintergründe zu diesen Situationen finden Sie auf der Seite zu feuergefährlichen Arbeiten. Wenn mehrere Arbeitsstellen gleichzeitig laufen planen wir das Personal so, dass jede Stelle und ihre gefährdete Umgebung im Blick bleibt.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einer Lagerhalle wird an zwei Tagen ein Regal umgebaut, dabei werden Träger getrennt und neu verschweißt. Unter der Arbeitsstelle lagert Ware in Kartons. Der Erlaubnisschein sieht vor, dass die Ware abgedeckt wird, ein Brandposten die Arbeiten begleitet und die Halle nach Feierabend noch eine festgelegte Zeit kontrolliert wird. Für beide Tage reicht dann ein Brandposten, der auch die Nachkontrolle übernimmt.
Löschmittel und Meldeweg vor dem ersten Funken
Ein Brandposten ohne passende Löschmittel kann nur zusehen. Deshalb gehört zur Vorbereitung ein kurzer Check, bevor die Arbeit beginnt: Stehen geeignete Feuerlöscher in Griffweite und sind sie geprüft? Gibt es, wo es sinnvoll ist, zusätzlich Wasser mit angeschlossenem Schlauch? Wie wird die Feuerwehr alarmiert, und funktioniert das Telefon oder Funkgerät an dieser Stelle auch wirklich?
Wer die Löschmittel bereitstellt, legen wir vorab fest. Häufig sind sie im betrieb vorhanden und müssen nur an die Arbeitsstelle gebracht werden. Wichtig ist allein, dass vor Beginn alles an seinem platz steht.
Ein Sonderfall sind Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Dort gelten zusätzliche Verfahren des Betreibers, etwa das Freimessen vor Beginn. Ein Brandposten macht solche Arbeiten nicht von sich aus sicher. Er arbeitet innerhalb der Vorgaben, die der Betrieb dafür festgelegt hat.
So planen wir den Brandposten mit Ihnen
Arbeiten beschreiben
Was wird gemacht, wo, wie lange und mit wie vielen Arbeitsstellen gleichzeitig?
Erlaubnisschein abgleichen
Welche Maßnahmen sind festgelegt, welche Löschmittel stehen bereit, wie lange dauert die Nachkontrolle?
Einweisen
Vor Ort mit der ausführenden Firma und Ihrem Ansprechpartner: Bereich, Alarmweg, Pausenregelung.
Begleiten und kontrollieren
Brandposten während der Arbeit, danach Nachkontrolle und eine kurze Rückmeldung an Sie.
Was ein Brandposten nicht übernimmt
Der Brandposten trägt nicht die Verantwortung für den Erlaubnisschein und ersetzt keine der dort festgelegten Maßnahmen. Er arbeitet nicht mit, reicht kein Material an und hält keine Werkstücke. Sobald er das tut fehlt er als Beobachter. Ob eine Arbeit überhaupt in einem Bereich stattfinden darf, entscheiden Auftraggeber und Betreiber. Macht die Firma Pause, bleibt der Bereich trotzdem unter Beobachtung, bis die vereinbarte Kontrolle erledigt ist.
Diese Angaben brauchen wir für ein Angebot
Art der Arbeiten, Ort und Art des Gebäudes, Zahl der Arbeitsstellen, geplante Tage und Arbeitszeiten, die vorgesehene Dauer der Nachkontrolle und ob ein Erlaubnisschein schon vorliegt. Mit diesen Punkten können wir den Brandposten konkret anbieten. Bei brandschutzwache.de bekommen Sie dafür einen Ansprechpartner, der Rückfragen zur Planung direkt beantwortet.
Fragen zum Brandposten
Kann die Person, die schweißt, selbst Brandposten sein?
Nur bei geringer Brandgefährdung. Dann kann die Schweißerlaubnis oder die Betriebsanweisung die Aufgabe nach der DGUV Regel 100-500 der Person übertragen, die schweißt. In allen anderen Fällen konzentriert sich der Brandposten ausschließlich auf die Überwachung, denn wer schweißt, sieht durch den Schutzschirm nur das Werkstück und kann nicht gleichzeitig die Umgebung beobachten.
Wie lange dauert die Nachkontrolle?
Das legt der Erlaubnisschein fest. Eine Pauschalzeit für alle Arbeiten gibt es nicht. Je mehr brennbares Material in der Umgebung liegt und je verwinkelter der Bereich ist, desto länger und gründlicher sollte kontrolliert werden.
Braucht jede Arbeitsstelle einen eigenen Brandposten?
Nicht unbedingt. Wenn eine Person alle Arbeitsstellen und die gefährdeten Bereiche daneben, darunter und dahinter gleichzeitig im Blick hat, kann das genügen. Liegen die Stellen weiter auseinander oder auf verschiedenen Ebenen, braucht es mehr Personal.
Wer stellt die Feuerlöscher?
Das klären wir vor dem Einsatz. In vielen Betrieben sind geeignete Löscher vorhanden und werden an die Arbeitsstelle gebracht. Entscheidend ist, dass sie vor dem ersten Funken bereitstehen und der Brandposten weiß, wie sie zu bedienen sind.
Gilt das auch für Arbeiten im Freien?
Ja. Auch draußen können Funken trockenes Gras, Holz, Folien oder Verpackungen entzünden. Besonders an Fassaden und Dächern fallen sie in Hohlräume, die von außen nicht zu sehen sind.
Was passiert bei einem Funkenflug in einen Nachbarraum?
Genau dafür sieht sich der Brandposten vorher die Umgebung an. Lässt sich ein Nachbarraum nicht einsehen, muss er in die Kontrolle einbezogen oder durch eine zweite Person überwacht werden. Das klären wir bei der Planung.
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