Leistungen

Vier Brandschutz-Leistungen im Vergleich

Die Begriffe klingen fast gleich und werden im Alltag oft vermischt. Gemeint sind aber vier verschiedene Aufgaben mit eigenen Anlässen, Zuständigkeiten und Zeiträumen. Diese Übersicht stellt die vier Brandschutz-Leistungen im Vergleich nebeneinander und hilft Ihnen, die richtige zu finden, bevor Sie anfragen.

Die Unterschiede auf einen Blick

Brandwache, Brandsicherheitswache, Brandposten und Brandschutzbeauftragter
LeistungWorum es gehtTypischer AnlassWer mitentscheidet
BrandwacheEin Gebäude oder Bereich wird für eine Zeit durch Personal überwachtBrandmelde- oder Sprinkleranlage außer Betrieb, Umbau während der NutzungBetreiber, Bauaufsicht, Feuerwehr, Versicherer
BrandsicherheitswacheBrandschutz während einer VeranstaltungPyrotechnik, offenes Feuer, Bühnen, viele BesucherGemeinde, bei Versammlungsstätten auch die Brandschutzdienststelle
BrandpostenÜberwachung einer feuergefährlichen Arbeit und ihrer UmgebungSchweißen, Trennschleifen, Löten, Arbeiten mit offener FlammeAuftraggeber mit dem Erlaubnisschein, ausführende Firma
Externer BrandschutzbeauftragterLaufende Beratung und Organisation des betrieblichen BrandschutzesAuflage aus Genehmigung oder Versicherung, fehlende interne FachkraftUnternehmensleitung, die die Verantwortung behält
Im Einzelnen

Was hinter den vier Leistungen steckt

Jede Leistung hat eine eigene Seite mit Aufgaben, Ablauf, Grenzen und den Angaben, die wir für ein Angebot brauchen. Hier die Kurzfassung, damit Sie schnell sehen, wo Sie weiterlesen sollten.

  • Brandwache

    Sie gleicht eine Überwachungslücke aus, zum Beispiel wenn Melder getauscht werden oder ein Bauabschnitt offen steht. Kontrollgänge nach Plan, Alarmierung, Erstmaßnahmen und Dokumentation. Den Zeitraum legen Sie zusammen mit den zuständigen Stellen fest.

    Brandwache im Detail
  • Brand­sicherheits­wache

    Sie gehört zu einer Veranstaltung. In NRW entscheidet nach § 27 BHKG die Gemeinde, ob sie nötig ist, und überträgt die Aufgabe dem Veranstalter, wenn er eine geeignete Wache stellen kann. Wir planen das Personal dann nach ihren Vorgaben.

    Brandsicherheitswache im Detail
  • Brandposten

    Er begleitet Heißarbeiten von Anfang bis Ende und hat in dieser Zeit keine andere Aufgabe. Wer schweißt, kann diese Rolle nicht nebenbei übernehmen. Danach folgt die Kontrolle auf Glutnester, deren Dauer der Erlaubnisschein festlegt.

    Brandposten im Detail
  • Externer Brand­schutz­beauftragter

    Er betreut den Brandschutz eines Betriebs dauerhaft: Brandschutzordnung, Begehungen, Beratung bei Änderungen, Unterweisungen und Dokumentation. Grundlage ist die DGUV Information 205-003.

    Externer Brandschutzbeauftragter im Detail
Entscheidungshilfe

Drei Fragen, die fast immer weiterhelfen

  1. Geht es um ein Gebäude, eine Arbeit oder eine Veranstaltung? Ein Gebäude mit Lücke in der Überwachung spricht für eine Brandwache. Eine Arbeit mit Funken oder Flamme braucht einen Brandposten. Eine Veranstaltung führt zur Frage nach der Brandsicherheitswache.
  2. Ist es zeitlich begrenzt oder laufend? Die ersten drei Leistungen haben einen Anfang und ein Ende. Der externe Brandschutzbeauftragte ist eine dauerhafte Betreuung.
  3. Gibt es schon Vorgaben? Auflagen von Gemeinde, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Versicherer bestimmen oft, was genau verlangt ist. Diese Unterlagen sind für die Anfrage wertvoller als jede beschreibung.

Wenn Sie danach noch unsicher sind wählen Sie im Formular einfach „Noch unsicher“ und beschreiben die Lage. Die einordnung übernehmen wir.

Kombinationen

Wenn mehrere Leistungen zusammenkommen

In der Praxis treffen die Anlässe oft aufeinander. Dann ist es sinnvoll, alles aus einer hand zu planen, damit sich Zeiten und Zuständigkeiten nicht überschneiden. Drei typische Konstellationen:

Umbau

Brandwache und Brandposten

Während eines Umbaus ist die Brandmeldeanlage in einem Abschnitt abgeschaltet, gleichzeitig wird dort geschweißt. Die Brandwache überwacht den Abschnitt, der Brandposten die Arbeitsstelle. Nach Feierabend kann die Brandwache die Nachkontrolle mit übernehmen, wenn das so festgelegt ist.

Veranstaltung

Brand­sicherheits­wache und Brandposten

Für eine Messe oder Gala wird in der Halle aufgebaut, dabei werden Teile vor Ort getrennt. Der Brandposten begleitet den Aufbau, die Brandsicherheitswache übernimmt ab Einlass nach den Vorgaben der Gemeinde.

Betrieb

Brand­schutz­beauftragter und Einsätze

Der externe Brandschutzbeauftragte stellt fest, dass für einen Anlagentausch eine Brandwache nötig wird. Weil Planung und Einsatz bei einem Ansprechpartner liegen, gehen keine Informationen verloren.

Gemeinsamer Rahmen

Was für alle vier Leistungen gilt

So unterschiedlich die Anlässe sind die Arbeitsweise dahinter ist dieselbe. Grundlage sind immer die Vorgaben, die für Ihr Objekt oder Ihre Veranstaltung gelten. Bevor jemand von uns tätig wird, wird er in Ort und Abläufe eingewiesen. Was wir tun, dokumentieren wir in der Form, die Sie brauchen. Und Sie haben einen festen Ansprechpartner, statt bei jeder Frage neu erklären zu müssen, worum es geht.

Ebenso klar ist, was keine der Leistungen übernimmt: die Wartung oder Reparatur technischer Anlagen, Entscheidungen von Behörden und die Aufgaben der Feuerwehr.

Diese Angaben helfen bei jeder Anfrage

  • Ort des Objekts oder der Veranstaltung, wenn möglich mit Postleitzahl
  • Anlass in ein, zwei Sätzen
  • gewünschter Zeitraum oder Termin, gern auch nur grob
  • vorhandene Auflagen oder Schreiben von Behörde, Feuerwehr oder Versicherer
  • wer vor Ort Ansprechpartner ist

Mit diesen Punkten lässt sich eine Anfrage meist schon gut einordnen. Den rest klären wir im Gespräch.

Fragen

Häufige Fragen zur Auswahl

Ist Brandschutzwache ein anderes Wort für Brandwache?

Nicht ganz. Brandschutzwache wird im Alltag als Sammelwort gebraucht, mal für eine Brandwache, mal für eine Brandsicherheitswache oder einen Brandposten. Für Ihre Anfrage zählt, was genau überwacht werden soll und warum. Bei brandschutzwache.de ordnen wir das dann der passenden Leistung zu.

Kann ich mehrere Leistungen in einer Anfrage bündeln?

Ja. Wählen Sie im Formular die wichtigste Leistung und beschreiben Sie den Rest im Textfeld. Wir machen daraus ein gemeinsames Angebot wenn das sinnvoll ist.

Was passiert, wenn ich die falsche Leistung auswähle?

Nichts schlimmes. Wir lesen Ihre Beschreibung und sprechen Sie an wenn eine andere Leistung besser passt. Die Auswahl im Formular ist ein Startpunkt, keine verbindliche Festlegung.

Bieten Sie die Leistungen in ganz NRW an?

Ja, Anfragen nehmen wir aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens an. Ob und wie kurzfristig ein Einsatz an einem bestimmten Ort möglich ist klären wir im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihren Bedarf.

Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.