Einsatzbereich

Feuergefährliche Arbeiten: vom Erlaubnisschein bis zur Nachkontrolle

Schweißen, Trennschleifen oder Löten außerhalb einer Werkstatt gehören zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben und auf Baustellen. Mit klaren Regeln vor, während und nach der Arbeit lässt sich das Risiko deutlich senken.

Brandposten mit Feuerlöscher beobachtet Schweißarbeiten in einer Industriehalle
Begriff

Was als feuergefährliche Arbeit gilt

Die Richtlinie VdS 2008 der Versicherungswirtschaft fasst darunter Löten, Heißkleben, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen und verwandte Verfahren, sobald sie außerhalb einer dafür eingerichteten Werkstatt stattfinden. Auch das Auftauen eingefrorener Leitungen mit offener Flamme wird dort ausdrücklich genannt. Im Alltag spricht man meist einfach von Heißarbeiten.

Der unterschied zur Werkstatt ist entscheidend. Dort sind Boden, Wände und Umgebung auf Funken und Hitze ausgelegt. In einer Lagerhalle, einem Dachstuhl oder einem Technikraum dagegen liegen brennbare Stoffe oft in der nähe, manchmal unsichtbar hinter Verkleidungen, in Zwischendecken oder in Fugen. Funken und Schweißperlen können weit fliegen, durch Öffnungen fallen und erst nach Stunden einen Brand auslösen.

Alternativen

Zuerst fragen, ob es auch kalt geht

Die erste Frage vor jeder Heißarbeit ist nach VdS 2008, ob sie überhaupt nötig ist. Oft lassen sich Bauteile sägen statt trennen, schrauben statt schweißen oder kalt verkleben statt mit Hitze verbinden. Das kostet manchmal etwas mehr zeit bei der Montage, spart aber den gesamten Aufwand für Erlaubnisschein, Brandposten und Nachkontrolle.

Erst wenn ein kaltes Verfahren nicht in Frage kommt beginnt die Planung der Heißarbeit selbst. Und dann gilt: Je früher sie feststeht, desto leichter lassen sich Vorbereitung und Personal organisieren. Wer mehrere Heißarbeiten über Tage plant, etwa bei einer Sanierung sollte sie bündeln und mit dem übrigen Ablauf abstimmen. So lassen sich Arbeitsstellen gemeinsam vorbereiten und Brandposten und Nachkontrolle bis zum Feierabend durchplanen.

Quelle: VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz.

Erlaubnisschein

Was der Erlaubnisschein regelt

Vor Beginn stellt der Unternehmer, der die Arbeit in Auftrag gibt, einen schriftlichen Erlaubnisschein aus. Er gilt nur für eine bestimmte Arbeit unter unveränderten Bedingungen. Ändert sich der Ort oder die Umgebung, braucht es einen neuen Schein. Darin wird auch festgelegt, wer den Brandposten und wer die Brandwache danach stellt. Die DGUV Regel 100-500 nennt als typische Sicherheitsmaßnahmen:

  • EntfernenBewegliche brennbare Gegenstände aus dem Gefährdungsbereich bringen, feste Einrichtungen soweit möglich ebenfalls.
  • AbdeckenWas bleiben muss, mit geeignetem Material schützen.
  • AbdichtenÖffnungen, Fugen, Ritzen und Rohröffnungen mit nichtbrennbaren Stoffen verschließen.
  • BereitstellenEinen Brandposten mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, der bei Brandentstehung sofort löscht.

Quelle: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Anhang 1.

Brandschutzmitarbeiter hält die Maßnahmen vor Beginn einer Heißarbeit fest
Gefährdungsbereich

Wie weit Funken und Hitze reichen können

Wie groß der Bereich ist, in dem vorbereitet und überwacht werden muss, hängt vom Verfahren ab. VdS 2008 nennt dafür Richtwerte. Maßgeblich bleiben die Beurteilung vor Ort und der Erlaubnisschein.

In diesem Bereich muss alles Brennbare entfernt, abgedeckt oder abgedichtet sein, und genau diesen Bereich behält der Brandposten im Blick. Dabei zählt auch, was unter und neben der Arbeitsstelle liegt: Funken fallen durch Öffnungen und Fugen in Räume, die man von dort aus nicht sieht.

Gefährdungsbereiche nach VdS 2008, Tabelle 1
VerfahrenSeitlichNach oben
Löten, Heißkleben2 m2 m
Schweißen7,5 m4 m
Brennschneiden10 m4 m
Trennschleifen6 m3,5 m

Wird höher als 2 m über dem Boden gearbeitet, vergrößert sich der seitliche Bereich nach VdS 2008 um 0,5 m für jeden weiteren Meter Arbeitshöhe.

Ablauf

Eine Heißarbeit in fünf Schritten

  1. Prüfen

    Geht es ohne Hitze? Wenn ja, ist das der einfachste Weg.

  2. Erlauben

    Erlaubnisschein mit Ort, Verfahren, Maßnahmen und Verantwortlichen.

  3. Vorbereiten

    Brennbares entfernen oder abdecken, Öffnungen abdichten, Löschmittel bereitstellen.

  4. Überwachen

    Der Brandposten beobachtet die Umgebung während der gesamten Arbeit.

  5. Nachkontrolle

    Die Brandwache kontrolliert die Arbeitsstelle und die Umgebung nach Arbeitsende.

Nach der Arbeit

Warum die Nachkontrolle Stunden dauern kann

Ein Glutnest in einer Dämmung oder hinter einer Verkleidung kann lange unbemerkt bleiben. Deshalb endet die Absicherung nicht, wenn das Schweißgerät ausgeschaltet ist. VdS 2008 beschreibt, dass die Kontrolle in kurzen Zeitabständen für mehrere Stunden erforderlich sein kann. Die DGUV spricht von einem angemessenen Zeitraum. Eine feste Dauer, die für alle Fälle gilt, nennen beide nicht.

In der Praxis hängt die Dauer davon ab, was in der Umgebung brennen kann, wie gut sich die Stelle einsehen lässt und ob die Arbeit kurz vor Feierabend endet. Gerade dieser letzte punkt wird oft unterschätzt: Wer um 17 Uhr fertig wird und um 17:15 Uhr abschließt lässt die kritischste Phase unbeobachtet.

Wer eine Heißarbeit absichern will sollte die Nachkontrolle deshalb von Anfang an mit einplanen und nicht als Anhang betrachten. Bei brandschutzwache.de können Sie den Brandposten für Ihre Arbeitsstelle anfragen. Ob wir auch die Kontrolle nach Arbeitsende übernehmen klären wir mit Ihnen anhand des Erlaubnisscheins.

Wie wir die Rolle während der Arbeit und die Kontrolle danach übernehmen, steht auf der Leistungsseite zum Brandposten. Fallen die Heißarbeiten im Rahmen eines Umbaus an, lohnt zusätzlich der Blick auf Heißarbeiten auf Baustellen. In Werken mit vielen gleichzeitigen Arbeitsstellen gelten die Hinweise zu Revisionen in Industrie und Gewerbe.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einem Bürogebäude soll an einem Samstag eine Stahlkonsole im Technikraum angeschweißt werden. In der Zwischendecke darüber verlaufen Kabeltrassen. Der Erlaubnisschein legt fest, dass die Decke geöffnet und abgedeckt wird, ein Brandposten die Arbeit begleitet und die Stelle danach mehrere Stunden in kurzen Abständen kontrolliert wird.

Fragen

Fragen zu feuergefährlichen Arbeiten

Darf der Schweißer selbst Brandposten sein?

Bei geringer Brandgefährdung erlaubt die DGUV Regel 100-500, die Aufgabe in der Schweißerlaubnis oder der Betriebsanweisung dem Schweißer selbst zu übertragen. Sonst nicht: Wer schweißt, konzentriert sich auf die Arbeit und kann die Umgebung nicht gleichzeitig beobachten. Der Brandposten hat dann während der Arbeit keine andere Aufgabe.

Gilt ein Erlaubnisschein für die ganze Woche?

Nur wenn sich Arbeit und Bedingungen nicht ändern. VdS 2008 sieht den Schein für eine bestimmte Arbeit unter unveränderten Bedingungen vor. Wechselt der Ort oder kommt etwas Brennbares in die Nähe, braucht es einen neuen.

Lassen sich Heißarbeiten nachts oder am Wochenende absichern?

Ja. Viele Betriebe legen Heißarbeiten bewusst in Zeiten, in denen weniger los ist. Wichtig ist dann, dass trotzdem jemand aus dem Betrieb für rückfragen erreichbar ist und die Nachkontrolle nicht in einer Zeit endet, in der niemand mehr im Gebäude ist.

Wer muss die Nachkontrolle übernehmen?

Das steht im Erlaubnisschein. Es kann eine eigene Person aus dem Betrieb sein, die Firma, die die Arbeit ausführt, oder ein Dienstleister. Wichtig ist, dass die Aufgabe vor Beginn klar vergeben ist und nicht im Feierabend untergeht.

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