Leistung

Externer Brand­schutz­beauftragter für Ihren Betrieb

Brandschutz im Betrieb ist keine einmalige Sache. Unterlagen veralten, Räume werden umgenutzt, neue Maschinen kommen dazu. Ein externer Brandschutzbeauftragter behält das im Blick, berät die Geschäftsleitung und sorgt dafür, dass Mängel nicht liegen bleiben.

Brandschutzbeauftragter bespricht einen Gebäudeplan mit einer Objektverantwortlichen
Art
Laufende Betreuung statt einzelner Einsatz
Grundlage
DGUV Information 205-003 und Ihre betrieblichen Vorgaben
Verantwortung
Bleibt bei der Unternehmensleitung, der Beauftragte berät und unterstützt
Bedarf

Wann ein Brand­schutz­beauftragter gebraucht wird

Eine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, kann sich aus verschiedenen Quellen ergeben:

  • aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept eines Gebäudes
  • aus Vorschriften für Sonderbauten, in NRW etwa der Sonderbauverordnung, die für Versammlungsstätten verlangt, dass die Brandschutzordnung die Erforderlichkeit und die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten regelt
  • aus Verträgen mit Versicherern oder Kunden
  • aus der Gefährdungsbeurteilung, wenn Brandgefahren oder Betriebsgröße das nahelegen

Auch ohne ausdrückliche Pflicht kann ein Brandschutzbeauftragter sinnvoll sein. Er bündelt Aufgaben, die sonst auf mehrere Schultern verteilt sind oder unter den tisch fallen. Prüfen Sie zuerst Ihre unterlagen und Verträge. Wenn dort eine Bestellung verlangt ist steht meist auch, welche Nachweise erwartet werden.

Ist die Bestellung behördlich verlangt, kann die Genehmigungsbehörde den Namen des Brandschutzbeauftragten erfragen. Das gilt auch, wenn die Person später wechselt. Halten Sie die Bestellung deshalb schriftlich und aktuell.

Regelwerk

Was die DGUV Information 205-003 vorsieht

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt in der DGUV Information 205-003 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Maßgeblich ist die Ausgabe vom Dezember 2020. Einige Punkte daraus sind für die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister besonders wichtig:

  • Brandschutzbeauftragte sollen ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt der Unternehmensleitung zugeordnet sein.
  • Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmen.
  • Die Bestellung erfolgt schriftlich, mit festgelegten Aufgaben, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen wie Zugang zu Räumen und Unterlagen. Wirksam wird sie nach der Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten.
  • Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren.
  • Externe Brandschutzbeauftragte werden vertraglich beauftragt. Sie sollen früh in Umbauten, Investitionen und geänderte Abläufe eingebunden werden und kurzfristig beraten können. Das gehört in den Vertrag.

Quelle: DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020, abgerufen am 18.10.2026.

Welche Ausbildung die für Sie vorgesehene Person nachweist, nennen wir im Angebot. So können Sie vor der Bestellung prüfen, ob die Anforderungen aus Ihren Unterlagen erfüllt sind.

Aufgaben

Was ein Brand­schutz­beauftragter im Betrieb übernimmt

Die DGUV Information listet zahlreiche Einzelaufgaben auf. Welche davon in Ihrem Betrieb anfallen und in welchem Umfang, legen wir gemeinsam fest. Meist lassen sie sich in diese Bereiche ordnen:

Unterlagen und Organisation

Brandschutzordnung erstellen und aktuell halten, Flucht- und Rettungspläne prüfen, Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen im Blick behalten und die Tätigkeit dokumentieren, etwa in einem Jahresbericht.

Begehungen und Mängel

Regelmäßige Begehungen, bei denen Rettungswege, Kennzeichnung, Brandschutztüren und Löschmittel kontrolliert werden. Mängel werden gemeldet und bis zur Beseitigung verfolgt.

Beratung

Bei Umbauten, Nutzungsänderungen, neuen Anlagen, brennbaren Arbeitsstoffen und feuergefährlichen Arbeitsverfahren. Je früher der Brandschutzbeauftragte eingebunden ist desto weniger muss später nachgebessert werden.

Menschen im Betrieb

Unterstützung der Führungskräfte bei Brandschutzunterweisungen, Ausbildung von Brandschutzhelfern, Planung von Räumungsübungen und Ansprechpartner für Behörden, Feuerwehr und Versicherer.

Intern oder extern

Wann die externe Lösung passt

Beide Wege sind zulässig. Welcher besser passt, hängt von Größe, Personal und Risiken Ihres Betriebs ab. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Interner und externer Brandschutzbeauftragter im Vergleich
ThemaInternExtern
AusbildungEigene Beschäftigte absolvieren Ausbildung und FortbildungenDer Dienstleister weist die Qualifikation der eingesetzten Person nach
OrtskenntnisTäglich im Betrieb und mit den Abläufen vertrautEinweisung zu Beginn, danach regelmäßige Begehungen nach Vereinbarung
VerfügbarkeitIm Haus, aber mit anderen Aufgaben belastetZu vereinbarten Terminen, kurzfristige Beratung wird im Vertrag geregelt
Blick von außenKennt die Gewohnheiten, sieht sie aber manchmal nicht mehrUnabhängiger Blick auf eingespielte Abläufe

Die externe Betreuung passt oft zu Betrieben in denen sich niemand neben der eigentlichen Arbeit dauerhaft um den Brandschutz kümmern kann, oder wenn eine Bestellung kurzfristig nötig wird. Sie funktioniert aber nur wenn jemand im Betrieb als feste Schnittstelle Informationen weitergibt und Mängel abarbeitet.

Abgrenzung

Wer im Betrieb was macht

Rund um den Brandschutz gibt es mehrere Rollen, die leicht verwechselt werden. So unterscheiden sie sich:

  • BrandschutzbeauftragterBerät die Leitung, organisiert und kontrolliert. Er löscht nicht, er sorgt dafür, dass der Betrieb vorbereitet ist.
  • BrandschutzhelferBeschäftigte, die bei einem Entstehungsbrand eingreifen und bei der Räumung helfen. Der Arbeitgeber muss nach Arbeitsschutzgesetz genügend Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung benennen.
  • Fachkraft für ArbeitssicherheitZuständig für den Arbeitsschutz insgesamt. Sie ist nicht automatisch Brandschutzbeauftragter.
  • Brandwache und BrandpostenAusführende Kräfte für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Arbeit.

Im Alltag greifen diese Rollen ineinander. Der Brandschutzbeauftragte bildet Brandschutzhelfer aus, stimmt sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab und legt fest, wann bei Umbauten eine Brandwache oder ein Brandposten nötig wird.

Brandschutzmitarbeiter erfasst Beobachtungen auf einem Tablet
Zusammenarbeit

So beginnt die Betreuung

  1. Bestand aufnehmen

    Welche Unterlagen gibt es, welche Vorgaben gelten, wo drückt der Schuh?

  2. Erstbegehung

    Rundgang durch den Betrieb und Einweisung in Gebäude, Abläufe und Ansprechpartner.

  3. Bestellung

    Schriftliche Bestellung mit Aufgaben, Rahmenbedingungen und Schnittstellen im Betrieb.

  4. Laufende Betreuung

    Begehungen im vereinbarten Rhythmus, Beratung bei Änderungen und regelmäßige Berichte.

Erste Monate

Was in der Anfangszeit passiert

Am Anfang steht fast immer eine Bestandsaufnahme mit Folgen. Die erste Begehung zeigt, wo der Betrieb steht: Sind Rettungswege frei und gekennzeichnet, passen die Flucht- und Rettungspläne noch zum Gebäude, sind Prüfungen von Feuerlöschern, Brandschutztüren und Anlagen dokumentiert? Daraus entsteht eine Liste, die nach dringlichkeit sortiert wird. Was sofort erledigt werden muss steht oben, was in ruhe geplant werden kann, weiter unten.

Parallel wird die Brandschutzordnung geprüft oder neu erstellt. Sie ist üblicherweise in drei Teile gegliedert: einen Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude, einen Teil für die Beschäftigten und einen Teil für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Danach folgen ein plan für Unterweisungen und, wenn sinnvoll, eine erste Räumungsübung.

Im Alltag

So wird die Betreuung wirksam

Ein externer Brandschutzbeauftragter sieht viel, aber nicht alles. Er ist darauf angewiesen, dass Veränderungen im Betrieb bei ihm ankommen. Diese Gewohnheiten machen die Zusammenarbeit einfach:

  • eine feste Person im Betrieb benennen, die Hinweise annimmt und weiterverfolgt
  • geplante Umbauten, neue Mieter, Lagerumstellungen oder neue Maschinen früh melden
  • Mängel aus den Begehungen mit Termin und Zuständigkeit abarbeiten
  • die Berichte in der Geschäftsleitung besprechen, nicht nur ablegen
Angebot

Was im Angebot geregelt wird

Eine laufende Betreuung braucht klare Absprachen. Im Angebot und später im Vertrag halten wir deshalb fest:

  • welche Aufgaben übernommen werden und welche im Betrieb bleiben
  • in welchem Rhythmus Begehungen stattfinden und wie viel Zeit dafür vorgesehen ist
  • wie Sie den Brandschutzbeauftragten zwischen den Terminen erreichen
  • in welcher Form und wie oft berichtet wird
  • wer im Betrieb Ansprechpartner ist und Zugang zu Räumen und Unterlagen ermöglicht
  • Laufzeit und Kündigung, individuell vereinbart

Brauchen Sie zwischendurch personelle Unterstützung vor Ort, etwa während ein Bauabschnitt läuft, lässt sich die Betreuung mit einer zeitweisen Brandwache oder einem Brandposten für Heißarbeiten ergänzen. Bei brandschutzwache.de bleibt es dann bei einem Ansprechpartner für beides.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Produktionsbetrieb mit mehreren Hallen erhält vom Versicherer die Auflage, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Intern hat niemand die Ausbildung. Eine externe Betreuung mit Erstbegehung, überarbeiteter Brandschutzordnung und Begehungen im vereinbarten Rhythmus schließt die Lücke, während eine Person aus der Haustechnik die Schnittstelle im Betrieb bildet.

Fragen

Fragen zum externen Brand­schutz­beauftragten

Übernimmt der Brandschutzbeauftragte die Verantwortung?

Nein. Er berät und unterstützt, die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt bei der Unternehmensleitung. Deshalb ist es wichtig, dass seine Hinweise dort ankommen und bearbeitet werden.

Wie oft ist ein externer Brand­schutz­beauftragter vor Ort?

So oft, wie es Größe und Risiken des Betriebs verlangen. Eine kleine Verwaltung braucht seltener eine Begehung als ein Betrieb mit Produktion und Lager. Den Rhythmus legen wir im Angebot fest und passen ihn an, wenn sich viel verändert.

Was kostet ein externer Brand­schutz­beauftragter?

Pauschalpreise nennen wir nicht. Der Aufwand hängt von Größe, Nutzung und Zustand des Betriebs ab und davon, welche Aufgaben übernommen werden. Nach einem ersten Gespräch und am besten einer Begehung bekommen Sie ein Angebot, das den Umfang genau beschreibt.

Brauchen wir zusätzlich Brandschutzhelfer?

Ja, das ist eine eigene Pflicht. Der Arbeitgeber benennt Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung. Der Brandschutzbeauftragte kann sie ausbilden und unterstützen, ersetzt sie aber nicht.

Wie schnell kann die Bestellung erfolgen?

Die Bestellung wird erst wirksam, wenn die Person in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen ist. Planen Sie deshalb mindestens eine Erstbegehung vor dem Stichtag ein. Wie schnell ein Termin möglich ist, sagen wir Ihnen nach der Anfrage.

Kann unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit das übernehmen?

Nur wenn sie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten hat und dafür bestellt wird. Die beiden Rollen arbeiten eng zusammen, sind aber nicht dasselbe.

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