Unterlagen und Organisation
Brandschutzordnung erstellen und aktuell halten, Flucht- und Rettungspläne prüfen, Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen im Blick behalten und die Tätigkeit dokumentieren, etwa in einem Jahresbericht.
Brandschutz im Betrieb ist keine einmalige Sache. Unterlagen veralten, Räume werden umgenutzt, neue Maschinen kommen dazu. Ein externer Brandschutzbeauftragter behält das im Blick, berät die Geschäftsleitung und sorgt dafür, dass Mängel nicht liegen bleiben.

Eine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, kann sich aus verschiedenen Quellen ergeben:
Auch ohne ausdrückliche Pflicht kann ein Brandschutzbeauftragter sinnvoll sein. Er bündelt Aufgaben, die sonst auf mehrere Schultern verteilt sind oder unter den tisch fallen. Prüfen Sie zuerst Ihre unterlagen und Verträge. Wenn dort eine Bestellung verlangt ist steht meist auch, welche Nachweise erwartet werden.
Ist die Bestellung behördlich verlangt, kann die Genehmigungsbehörde den Namen des Brandschutzbeauftragten erfragen. Das gilt auch, wenn die Person später wechselt. Halten Sie die Bestellung deshalb schriftlich und aktuell.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt in der DGUV Information 205-003 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Maßgeblich ist die Ausgabe vom Dezember 2020. Einige Punkte daraus sind für die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister besonders wichtig:
Quelle: DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020, abgerufen am 18.10.2026.
Welche Ausbildung die für Sie vorgesehene Person nachweist, nennen wir im Angebot. So können Sie vor der Bestellung prüfen, ob die Anforderungen aus Ihren Unterlagen erfüllt sind.
Die DGUV Information listet zahlreiche Einzelaufgaben auf. Welche davon in Ihrem Betrieb anfallen und in welchem Umfang, legen wir gemeinsam fest. Meist lassen sie sich in diese Bereiche ordnen:
Unterlagen und Organisation
Brandschutzordnung erstellen und aktuell halten, Flucht- und Rettungspläne prüfen, Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen im Blick behalten und die Tätigkeit dokumentieren, etwa in einem Jahresbericht.
Begehungen und Mängel
Regelmäßige Begehungen, bei denen Rettungswege, Kennzeichnung, Brandschutztüren und Löschmittel kontrolliert werden. Mängel werden gemeldet und bis zur Beseitigung verfolgt.
Beratung
Bei Umbauten, Nutzungsänderungen, neuen Anlagen, brennbaren Arbeitsstoffen und feuergefährlichen Arbeitsverfahren. Je früher der Brandschutzbeauftragte eingebunden ist desto weniger muss später nachgebessert werden.
Menschen im Betrieb
Unterstützung der Führungskräfte bei Brandschutzunterweisungen, Ausbildung von Brandschutzhelfern, Planung von Räumungsübungen und Ansprechpartner für Behörden, Feuerwehr und Versicherer.
Beide Wege sind zulässig. Welcher besser passt, hängt von Größe, Personal und Risiken Ihres Betriebs ab. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Thema | Intern | Extern |
|---|---|---|
| Ausbildung | Eigene Beschäftigte absolvieren Ausbildung und Fortbildungen | Der Dienstleister weist die Qualifikation der eingesetzten Person nach |
| Ortskenntnis | Täglich im Betrieb und mit den Abläufen vertraut | Einweisung zu Beginn, danach regelmäßige Begehungen nach Vereinbarung |
| Verfügbarkeit | Im Haus, aber mit anderen Aufgaben belastet | Zu vereinbarten Terminen, kurzfristige Beratung wird im Vertrag geregelt |
| Blick von außen | Kennt die Gewohnheiten, sieht sie aber manchmal nicht mehr | Unabhängiger Blick auf eingespielte Abläufe |
Die externe Betreuung passt oft zu Betrieben in denen sich niemand neben der eigentlichen Arbeit dauerhaft um den Brandschutz kümmern kann, oder wenn eine Bestellung kurzfristig nötig wird. Sie funktioniert aber nur wenn jemand im Betrieb als feste Schnittstelle Informationen weitergibt und Mängel abarbeitet.
Rund um den Brandschutz gibt es mehrere Rollen, die leicht verwechselt werden. So unterscheiden sie sich:
Im Alltag greifen diese Rollen ineinander. Der Brandschutzbeauftragte bildet Brandschutzhelfer aus, stimmt sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab und legt fest, wann bei Umbauten eine Brandwache oder ein Brandposten nötig wird.
Bestand aufnehmen
Welche Unterlagen gibt es, welche Vorgaben gelten, wo drückt der Schuh?
Erstbegehung
Rundgang durch den Betrieb und Einweisung in Gebäude, Abläufe und Ansprechpartner.
Bestellung
Schriftliche Bestellung mit Aufgaben, Rahmenbedingungen und Schnittstellen im Betrieb.
Laufende Betreuung
Begehungen im vereinbarten Rhythmus, Beratung bei Änderungen und regelmäßige Berichte.
Am Anfang steht fast immer eine Bestandsaufnahme mit Folgen. Die erste Begehung zeigt, wo der Betrieb steht: Sind Rettungswege frei und gekennzeichnet, passen die Flucht- und Rettungspläne noch zum Gebäude, sind Prüfungen von Feuerlöschern, Brandschutztüren und Anlagen dokumentiert? Daraus entsteht eine Liste, die nach dringlichkeit sortiert wird. Was sofort erledigt werden muss steht oben, was in ruhe geplant werden kann, weiter unten.
Parallel wird die Brandschutzordnung geprüft oder neu erstellt. Sie ist üblicherweise in drei Teile gegliedert: einen Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude, einen Teil für die Beschäftigten und einen Teil für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Danach folgen ein plan für Unterweisungen und, wenn sinnvoll, eine erste Räumungsübung.
Ein externer Brandschutzbeauftragter sieht viel, aber nicht alles. Er ist darauf angewiesen, dass Veränderungen im Betrieb bei ihm ankommen. Diese Gewohnheiten machen die Zusammenarbeit einfach:
Eine laufende Betreuung braucht klare Absprachen. Im Angebot und später im Vertrag halten wir deshalb fest:
Brauchen Sie zwischendurch personelle Unterstützung vor Ort, etwa während ein Bauabschnitt läuft, lässt sich die Betreuung mit einer zeitweisen Brandwache oder einem Brandposten für Heißarbeiten ergänzen. Bei brandschutzwache.de bleibt es dann bei einem Ansprechpartner für beides.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Produktionsbetrieb mit mehreren Hallen erhält vom Versicherer die Auflage, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Intern hat niemand die Ausbildung. Eine externe Betreuung mit Erstbegehung, überarbeiteter Brandschutzordnung und Begehungen im vereinbarten Rhythmus schließt die Lücke, während eine Person aus der Haustechnik die Schnittstelle im Betrieb bildet.
Nein. Er berät und unterstützt, die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt bei der Unternehmensleitung. Deshalb ist es wichtig, dass seine Hinweise dort ankommen und bearbeitet werden.
So oft, wie es Größe und Risiken des Betriebs verlangen. Eine kleine Verwaltung braucht seltener eine Begehung als ein Betrieb mit Produktion und Lager. Den Rhythmus legen wir im Angebot fest und passen ihn an, wenn sich viel verändert.
Pauschalpreise nennen wir nicht. Der Aufwand hängt von Größe, Nutzung und Zustand des Betriebs ab und davon, welche Aufgaben übernommen werden. Nach einem ersten Gespräch und am besten einer Begehung bekommen Sie ein Angebot, das den Umfang genau beschreibt.
Ja, das ist eine eigene Pflicht. Der Arbeitgeber benennt Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung. Der Brandschutzbeauftragte kann sie ausbilden und unterstützen, ersetzt sie aber nicht.
Die Bestellung wird erst wirksam, wenn die Person in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen ist. Planen Sie deshalb mindestens eine Erstbegehung vor dem Stichtag ein. Wie schnell ein Termin möglich ist, sagen wir Ihnen nach der Anfrage.
Nur wenn sie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten hat und dafür bestellt wird. Die beiden Rollen arbeiten eng zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Brandwache
Überwachung von Gebäuden bei Anlagenausfall, Wartung oder Umbau
Brandwache im DetailBrandsicherheitswache
Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr nach Vorgabe der Gemeinde
Brandsicherheitswache im DetailBrandposten
Schweißen, Trennschleifen, Löten und andere Heißarbeiten
Brandposten im DetailOb geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.