Leistung

Brand­sicherheits­wache für Veranstaltungen in NRW

Pyrotechnik auf der Bühne, offenes Feuer in der Dekoration, Hunderte Gäste in einer Halle: Bei solchen Veranstaltungen fragt die Gemeinde nach einer Brandsicherheitswache. Wir helfen, die Wache so zu planen, dass sie zu den Vorgaben passt und am Abend selbst niemand improvisieren muss.

Brandsicherheitswache beobachtet eine Veranstaltung im Konzertsaal
Grundlage
§ 27 BHKG NRW und für Versammlungsstätten § 41 SBauVO NRW
Entscheidung
Die Gemeinde legt fest, ob eine Wache nötig ist und wer sie stellt
Unser Teil
Personal und Ablauf nach den Vorgaben, wenn die Aufgabe übertragen wird
Rechtlicher Rahmen

Was in Nordrhein-Westfalen gilt

Die zentrale Regel in NRW steht im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, kurz BHKG. Nach § 27 müssen Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei einem Brand viele Menschen gefährdet wären, rechtzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Gemeinde entscheidet dann, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist, und kann Auflagen machen.

Wichtig für Veranstalter ist Absatz 2: Kann der Veranstalter selbst eine ausreichende Brandsicherheitswache stellen, überträgt ihm die Gemeinde diese Aufgabe. Sonst stellt die Gemeinde die Wache, in der Praxis meist durch die Feuerwehr. Absatz 3 gibt den Angehörigen der Wache das Recht, Anordnungen zu treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und Rettungs- und Angriffswege freizuhalten.

Für Versammlungsstätten kommt die Sonderbauverordnung hinzu. Nach § 41 SBauVO muss der Betreiber bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr eine Brandsicherheitswache einrichten. Auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern ist bei jeder Veranstaltung eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vorgesehen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass der Betreiber genug eigenes, ausgebildetes Personal hat.

Quellen: BHKG NRW, amtliche Fassung ab 01.07.2021 und Sonderbauverordnung NRW, abgerufen am 18.10.2026.

Einordnung

Was das für Ihre Planung heißt

Eine private Brandsicherheitswache ist kein Ersatz, den Sie frei wählen. Sie kommt infrage, wenn die Gemeinde die Aufgabe dem Veranstalter überträgt und das eingesetzte Personal ihren Anforderungen entspricht. Wie stark die Wache sein muss und welche Qualifikation verlangt wird, legt ebenfalls die Gemeinde fest. Ein Merkblatt der Stadt Bornheim beschreibt diesen Weg zum Beispiel so: In der Regel stellt die örtliche Feuerwehr die Wache, nach Absprache kann der Veranstalter sie organisieren, wenn er die fachliche Eignung nachweist.

Beispielquelle: Stadt Bornheim, Merkblatt zur Durchführung von Brandsicherheitswachen. Fristen und Formulare unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Für Sie heißt das: Zuerst die Veranstaltung anzeigen und die Entscheidung der Gemeinde abwarten oder erfragen. Danach können wir Personal und ablauf konkret planen. Wenn Sie brandschutzwache.de früh einbinden bereiten wir die Angaben vor, die die Gemeinde für ihre Entscheidung über die Übertragung braucht.

Stellt die Gemeinde die Wache selbst ist das Thema für Sie erledigt und Sie brauchen dafür keinen privaten Anbieter. Sprechen Sie uns dann nur an, wenn rund um die Veranstaltung weitere Aufgaben anstehen, etwa ein Brandposten für Schweißarbeiten beim Aufbau.

Erhöhte Brandgefahr

Woran die Frage meistens hängt

Was als erhöhte Brandgefahr gilt, bewertet die Gemeinde im Einzelfall. Typische Auslöser für die Nachfrage sind:

Pyrotechnik und Feuerwerk

Bühneneffekte, Funkenfontänen oder ein Feuerwerk zum Abschluss. Für Pyrotechnik gelten zusätzlich eigene Erlaubnisse, die eine Brandsicherheitswache nicht ersetzt.

Offenes Feuer

Fackeln, Feuerschalen, Kerzen in großer Zahl oder Bühneneffekte mit Flammen, gerade in Verbindung mit Stoffen und Dekoration.

Viele Menschen auf engem Raum

Je mehr Besucher in einem Raum oder Zelt sind desto größer sind die Folgen eines Brandes. Ab voraussichtlich mehr als 5 000 Besuchern gilt in Versammlungsstätten außerdem eine Anzeigepflicht für Rettungs- und Sanitätswachdienst.

Bühnen und besondere Aufbauten

Großbühnen, Szenenflächen, Messebau oder temporäre Aufbauten in Hallen, die sonst anders genutzt werden.

Aufgaben

Was die Wache am Veranstaltungstag übernimmt

Den genauen Umfang bestimmen die Auflagen der Gemeinde. Unabhängig davon gehören diese Schritte fast immer dazu:

  • Vorbegehung vor dem EinlassRettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher, Dekoration und der Bereich für Effekte.
  • Anwesenheit während der VeranstaltungAn festgelegten Positionen mit Blick auf Bühne, Effekte und kritische Bereiche.
  • Eingreifen und AlarmierenEntstehungsbrände bekämpfen, Feuerwehr rufen, Veranstaltungsleitung informieren.
  • Wege freihaltenZugestellte Rettungswege ansprechen und Anordnungen treffen, wenn es nötig ist.
  • AbschlusskontrolleNach dem Ende noch einmal durch die Bereiche, in denen Feuer oder Effekte im Spiel waren.
Brandschutzteam kontrolliert einen Veranstaltungssaal vor dem Einlass
Vorbereitung

Rechtzeitig anfangen lohnt sich

Bei Veranstaltungen ist der Termin fest. Deshalb ist die Reihenfolge wichtig in der die Dinge geklärt werden.

  1. Anzeigen

    Die Veranstaltung früh bei der Gemeinde anzeigen. Viele Kommunen haben dafür eigene Formulare und Fristen.

  2. Entscheidung klären

    Ist eine Wache nötig, in welcher Stärke, und darf der Veranstalter sie stellen?

  3. Ablauf abstimmen

    Programm, Effekte, Aufbauzeiten, Rettungswegplan, Kommunikationswege und Ansprechpartner.

  4. Durchführen

    Vorbegehung, Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung und Abschlusskontrolle.

Unterlagen

Was Gemeinde und Wache wissen müssen

Welche Unterlagen eine Gemeinde verlangt, regelt sie selbst. Manche arbeiten mit einem Fragebogen, andere mit einem formlosen Antrag. Häufig gefragt werden diese Angaben, und dieselben Informationen braucht später auch die Brandsicherheitswache:

  • Art, Datum und Zeiten der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau
  • Ort, Raum oder Zelt mit Lageplan und Bestuhlungs- oder Rettungswegplan
  • die erwartete Zahl der Besucherinnen und Besucher
  • geplante Effekte, offenes Feuer und wer dafür verantwortlich ist
  • Dekorationen, Vorhänge und Aufbauten mit Angaben zum Brandverhalten
  • Ansprechpartner des Veranstalters, die am Tag selbst erreichbar sind

Gerade bei Dekoration lohnt sich ein früher blick. Ob Stoffe, Kulissen oder Pflanzenschmuck einen Nachweis zum Brandverhalten brauchen, lässt sich vor dem Aufbau leichter klären als eine stunde vor dem Einlass.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Unternehmen plant eine Jubiläumsfeier in einer gemieteten Halle mit Bühnenshow und kalten Funkenfontänen. Der Veranstalter zeigt die Feier bei der Gemeinde an, die eine Brandsicherheitswache verlangt und sie dem Veranstalter überträgt. Mit Programm, Hallenplan und Effektliste lässt sich dann festlegen, wo das Personal steht, wann die Vorbegehung stattfindet und wer nach dem letzten Effekt die Bühne kontrolliert.

Zusammenspiel

Wer am Abend wofür zuständig ist

Auf einer größeren Veranstaltung arbeiten viele Beteiligte nebeneinander: Veranstaltungsleitung, Technik, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und die Brandsicherheitswache. Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht sprechen wir vorher ab, wer wen informiert, über welchen Weg und wer entscheidet, ob eine Veranstaltung unterbrochen wird. Dazu gehören eine Telefon- oder Funkliste, ein fester Treffpunkt für die Feuerwehr und eine Person aus der Veranstaltungsleitung, die jederzeit erreichbar bleibt.

Vor Beginn weisen wir das eingesetzte Personal in den Veranstaltungsort ein: Lage der Notausgänge und des Sammelplatzes, Bedienstelle der Brandmeldeanlage, Hausalarm, Standorte der Feuerlöscher und Wandhydranten. Hat der Veranstaltungsort eine eigene Haustechnik, ist sie dabei der wichtigste Ansprechpartner, weil sie das Gebäude am besten kennt.

Die Brandsicherheitswache kümmert sich um den Brandschutz. Sanitäts- und Rettungsdienst oder der allgemeine Ordnungsdienst gehören nicht zu dieser Leistung und werden getrennt organisiert. Geht es nicht um eine Veranstaltung, sondern um ein Gebäude mit ausgefallener Technik, ist eine Brandwache für das Gebäude die passende Leistung. Werden beim Aufbau Teile geschweißt oder getrennt, braucht es dafür einen eigenen Brandposten.

Diese Angaben helfen uns beim Angebot

Datum, Uhrzeiten von Aufbau, Einlass und Ende, Ort und Art der Veranstaltungsstätte, erwartete Besucherzahl, geplante Effekte oder offenes Feuer, der Stand der Abstimmung mit der Gemeinde und vorhandene Auflagen. Alle weiteren Details zur Brandsicherheitswache besprechen wir mit Ihnen persönlich.

Fragen

Fragen zur Brand­sicherheits­wache

Braucht jede Veranstaltung eine Brand­sicherheits­wache?

Nein. Entscheidend sind eine erhöhte Brandgefahr und die Zahl der gefährdeten Personen. Ob eine Wache verlangt wird, entscheidet die Gemeinde nach Ihrer Anzeige. Viele kleinere Veranstaltungen kommen ohne aus.

Wie viele Personen gehören zur Wache?

Die Stärke legt die Gemeinde fest. Sie richtet sich nach Größe, Ablauf und Risiko der Veranstaltung. Wir planen das Personal nach dieser Vorgabe und nicht nach einer eigenen faustregel.

Ersetzt eine private Wache die Feuerwehr?

Nur wenn die Gemeinde die Aufgabe dem Veranstalter überträgt. Auf Großbühnen und größeren Szenenflächen in Versammlungsstätten ist grundsätzlich eine Wache der Feuerwehr vorgesehen. Eine Ausnahme setzt die Bestätigung der Brandschutzdienststelle voraus.

Wie unterscheidet sich das von einer Brandwache?

Die Brandsicherheitswache gehört zu einer Veranstaltung und wird von der Gemeinde verlangt. Eine Brandwache überwacht ein Gebäude oder einen Bereich, zum Beispiel während eine Brandmeldeanlage ausgefallen ist. Beides kann zusammenkommen, wenn in einer Halle mit gestörter Anlage gefeiert wird.

Bleibt die Wache bis zum Schluss?

Ja, mindestens bis zum Ende der Veranstaltung und bis zur Abschlusskontrolle der Bereiche mit Effekten oder offenem Feuer. Längere Zeiten, etwa während des Abbaus, legen die Auflagen oder unsere Vereinbarung fest.

Wie früh sollte ich anfragen?

Sobald Termin, Ort und Programm ungefähr feststehen. Die Gemeinde braucht Zeit für ihre entscheidung, und wir brauchen Zeit für die Personalplanung. Kurzfristige Anfragen prüfen wir trotzdem, eine Zusage hängt dann vom Einzelfall ab.

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