Einsatzbereich

Sprinkler­anlage außer Betrieb: Absicherung planen

Eine Sprinkleranlage meldet einen Brand nicht nur, sie bekämpft ihn. Fällt sie aus, fehlt der Schutz, der ein Feuer klein halten soll, bis die Feuerwehr eintrifft. Entsprechend sorgfältig muss die Zeit ohne Anlage geplant werden.

Brandschutzmitarbeiterin dokumentiert eine Kontrolle im Gebäudeflur
Einordnung

Warum ein Sprinklerausfall schwerer wiegt

Eine Brandmeldeanlage erkennt Rauch oder Wärme und alarmiert. Eine Sprinkleranlage geht einen Schritt weiter: Über ihr ist ein Gebäude so geplant, dass ein Brand im Entstehen gelöscht oder zumindest begrenzt wird. In Hallen, Lagern oder großen Verkaufsflächen ist sie oft der grund, warum diese Flächen in dieser Größe überhaupt zulässig sind oder versichert werden.

Fehlt die Sprinkleranlage kann eine Person mit Feuerlöscher einen kleinen Brand bekämpfen. Gegen einen Brand der sich schon ausgebreitet hat, kommt sie nicht an. Genau deshalb unterscheiden die Behörden bei den Ersatzmaßnahmen danach, wie groß die ausgefallene Anlage ist.

Ersatzmaßnahmen

Kleine und große Löschanlagen

Das Infoblatt der Stadt Neuss, das auf einem Papier der AGBF NRW beruht, trennt zwei Fälle. Bei kleinen Löschanlagen gelten die Maßnahmen wie bei einer ausgefallenen Brandmeldeanlage, zusätzlich braucht es eingewiesenes Personal mit geeignetem Löschmittel für die Erstbrandbekämpfung. Bei großen Löschanlagen kommt eine ausreichend dimensionierte feuerwehrtechnische Einheit mit Personal und Gerät hinzu, in der Regel ein privates Unternehmen. Lässt sich das kurzfristig nicht umsetzen, kann es bei Verkaufs- oder Versammlungsstätten nötig sein, das Objekt für diese Zeit zu schließen.

Quelle: Stadt Neuss, Infoblatt Außerbetriebnahme von Brandmelde- und Löschanlagen, Stand April 2018.

Hier ist uns Offenheit wichtig: Eine Brandwache mit eingewiesenem Personal und Feuerlöschern deckt den ersten Fall ab. Eine feuerwehrtechnische Einheit mit Fahrzeug und Gerät ist eine andere Größenordnung. Wenn Ihre Vorgaben so etwas verlangen, sagen wir Ihnen bei der Anfrage klar, welchen Teil wir übernehmen können und welchen nicht.

Organisation

Begleitende Regeln für die Zeit ohne Sprinkler

Merkblätter von Bauaufsicht und Feuerwehr nennen neben dem Personal eine Reihe organisatorischer Maßnahmen. Für die betroffenen Bereiche sind das vor allem:

  • Kein Rauchen, kein offenes FeuerAuch keine Heißarbeiten, solange es nicht ausdrücklich anders abgestimmt ist.
  • Türen und Klappen schließenBrandschutztüren und Feuerschutzklappen bleiben zu, damit sich ein Brand nicht ausbreitet.
  • Ständige BegehungÜberwachungspersonal mit funktionierenden Kommunikationsmitteln ist laufend unterwegs.
  • Kennzeichnen und informierenAbgeschaltete Anlagenteile an der Bedienstelle kennzeichnen, alle Nutzer des Bereichs informieren.

Vergleichsquellen: Stadt Wetzlar, Merkblatt Außerbetriebnahme von Sprinkleranlagen und das Bremer Merkblatt zur Außerbetriebnahme brandschutztechnischer Anlagen. Maßgeblich sind die Vorgaben vor Ort.

Brandschutzmitarbeiter erfasst Beobachtungen auf einem Tablet
Im Einsatz

Was die Brandwache während des Ausfalls tut

Ist die Sprinkleranlage außer Betrieb, verschiebt sich die Aufgabe: Es geht nicht mehr nur darum, einen Brand zu bemerken, sondern ihn möglichst früh und möglichst klein anzugehen. Daraus ergeben sich vier Schwerpunkte für die Absicherung.

Begehung
Die Wache geht die abgeschalteten Gruppen in festen Runden ab. Sie achtet auf Rauch, Brandgeruch, ungewöhnliche Wärme und auf Tätigkeiten, die in dieser Zeit nicht stattfinden sollten.
Löschmittel
Zusätzliche Feuerlöscher stehen dort, wo sie gebraucht werden, Wandhydranten bleiben frei zugänglich. Die Wache kennt die Standorte und ist in die Handhabung eingewiesen.
Ordnung
Gerade in Lagern zählt, dass Gänge frei bleiben und in den Bereichen ohne Sprinkler keine zusätzliche Ware oder Verpackung abgestellt wird. Was auffällt geht sofort an die verantwortliche Person im Betrieb.
Alarmieren
Im Brandfall ruft die Wache die Feuerwehr über 112, warnt die Menschen im Gebäude und beginnt mit der Erstbrandbekämpfung, soweit das ohne Eigengefährdung möglich ist. Beobachtungen halten wir nach Absprache schriftlich fest.
Planung

So bleibt die Zeit ohne Anlage kurz

Die beste Ersatzmaßnahme ist die, die man nur kurz braucht. Gerade bei geplanten arbeiten an Leitungen, Ventilstationen oder der Wasserversorgung lohnt sich etwas Vorbereitung.

  1. In Gruppen denken

    Nur die Sprinklergruppe oder Zone abschalten, an der gearbeitet wird, nicht die ganze Anlage.

  2. Zeitpunkt wählen

    Arbeiten an Anlagen zum Personenschutz möglichst außerhalb der Betriebszeiten einplanen.

  3. Material bereitlegen

    Ersatzteile vor dem abschalten vor Ort haben, damit keine Wartezeit mit offener Anlage entsteht.

  4. Wieder in Betrieb nehmen

    Rückmeldung der Fachfirma, Information an Feuerwehr und Beteiligte, erst dann endet die Brandwache.

Beteiligte

Wer vorher Bescheid wissen sollte

Bei einem Ausfall der Sprinkleranlage sind meist mehr Stellen betroffen als bei einer Brandmeldeanlage. Die Feuerwehr muss wissen, dass sie in einem Gebäude ohne funktionierende Löschanlage eingreifen würde. Die Bauaufsicht prüft, ob die geplanten Ersatzmaßnahmen ausreichen. Und weil Sprinkleranlagen häufig auch eine Bedingung des Versicherers sind, gehört der Versicherer früh in die Abstimmung. Wer das erst nach den Arbeiten klärt, riskiert ärger im Schadenfall.

Für die Brandwache selbst brauchen wir die Abschaltpläne der Fachfirma, die betroffenen Gruppen mit Lageplan, die Standorte von Feuerlöschern und Wandhydranten sowie den Zeitplan. Daraus planen wir eine passende Brandwache für Ihr Objekt. Bei brandschutzwache.de bekommen Sie dazu einen festen Ansprechpartner, der auch Rückfragen der Fachfirma aufnimmt.

Ist gleichzeitig die Brandmeldeanlage betroffen gelten zusätzlich die Punkte zur gestörten Brandmeldeanlage.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einem Logistiklager muss die Alarmventilstation einer Sprinklergruppe getauscht werden. Die Fachfirma plant einen Arbeitstag. Für diesen Tag werden die betroffenen Regalgassen ständig begangen, zusätzliche Feuerlöscher stehen bereit, der Versicherer und die Feuerwehr sind informiert und Heißarbeiten sind im Bereich untersagt.

Fragen

Fragen zum Ausfall der Sprinkler­anlage

Reicht eine Brandwache als Ersatz für Sprinkler?

Das entscheiden die zuständigen Stellen. Bei kleineren Anlagen kann Personal mit Feuerlöschern ausreichen. Bei großen Anlagen sehen die Merkblätter zusätzlich eine feuerwehrtechnische Einheit vor oder sogar eine Schließung des Objekts für die Zeit des Ausfalls.

Dürfen in dieser Zeit Heißarbeiten stattfinden?

Besser nicht. Offenes Feuer gehört zu den Dingen, die während des Ausfalls im betroffenen Bereich untersagt werden sollten. Muss trotzdem geschweißt werden, braucht es eine gesonderte Abstimmung, einen Erlaubnisschein und einen Brandposten.

Muss die Feuerwehr vorher informiert werden?

Die Merkblätter der Städte sehen das vor, oft zusammen mit der Bauaufsicht. Wie früh und in welcher Form, regelt die zuständige Brandschutzdienststelle. Wir richten die Brandwache nach dem aus, was dort festgelegt wird, und ersetzen diese Abstimmung nicht.

Was gilt bei einem unerwarteten Ausfall der Sprinkler­anlage?

Im Grundsatz dasselbe wie bei geplanten Arbeiten, nur mit weniger vorlauf. Ist die Anlage zum Beispiel nach einem Leck oder einem Schaden an der Wasserversorgung außer Betrieb sollten Sie Fachfirma, Feuerwehr und Versicherer sofort informieren. Für die Überbrückung bis zur Reparatur können Sie uns direkt anrufen.

Wer entscheidet, wann die Brandwache endet?

Der Betreiber, nachdem die Fachfirma die Anlage wieder in Betrieb genommen hat. Wir legen das Verfahren vorher fest, damit nicht unklar ist, wer die Rückmeldung gibt.

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