Einsatzbereich

Veranstaltungen planen und den Brandschutz früh mitdenken

Ob Stadtfest, Messe, Konzert oder Firmenjubiläum: Bei Veranstaltungen entscheidet sich viel lange vor dem ersten Gast. Wer den Brandschutz früh einplant, hat am Veranstaltungstag weniger Überraschungen.

Brandschutzteam kontrolliert einen Veranstaltungssaal vor dem Einlass
Beteiligte

Wer bei einer Veranstaltung mitredet

Eine Veranstaltung ist selten nur sache des Veranstalters. Je nach Größe, Ort und Programm sind mehrere Stellen beteiligt, die jeweils ihren eigenen Blick auf den Brandschutz haben. Wer den Brandschutz von Anfang an mitdenken will sollte diese Stellen kennen und wissen, wen er wann ansprechen muss.

Gemeinde
Die Ordnungsbehörde ist meist der erste Ansprechpartner. Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr entscheidet in NRW die Gemeinde, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist und wer sie stellt.
Bauaufsicht
Sie ist gefragt, wenn ein Gebäude anders genutzt wird als genehmigt oder wenn Zelte, Tribünen und Bühnen als fliegende Bauten aufgestellt werden.
Feuerwehr
Sie gibt als Sicherheitsbehörde Stellungnahmen ab, prüft zum Beispiel Rettungswege und Zufahrten und bringt ihre Erfahrung aus früheren Veranstaltungen ein.
Betreiber des Ortes
In Hallen und Sälen gelten zusätzlich die Regeln der Versammlungsstätte, etwa aus der Sonderbauverordnung und der Brandschutzordnung des Hauses.

Grundlage zur Brandsicherheitswache: § 27 BHKG NRW. Einzelheiten erklären wir auf der Seite Brandsicherheitswache nach § 27 BHKG.

Zeitplan

Der Vorlauf ist länger, als viele denken

Wie viel Zeit Genehmigungen brauchen, regelt jede Stadt etwas anders. Ein gutes Beispiel aus NRW ist der Leitfaden der Stadt Krefeld. Er nennt diese Richtwerte, an denen Sie sich für die eigene Planung orientieren können:

  1. Erste Abstimmung

    Bei Großveranstaltungen empfiehlt Krefeld, etwa sechs Monate vorher auf die Behörden zuzugehen.

  2. Baurecht

    Wird eine Baugenehmigung gebraucht, sollte der Antrag mindestens zwölf Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag vorliegen.

  3. Weitere Anträge

    Die übrigen Anträge sechs bis acht Wochen vorher stellen, jeweils nach Art der Veranstaltung.

  4. Wache planen

    Sobald die Auflagen feststehen, Personal für Brandsicherheitswache und gegebenenfalls Brandposten beauftragen.

Quelle: Stadt Krefeld, Leitfaden Veranstaltungen. Andere Städte können andere Fristen haben, fragen Sie dort nach.

Konzept

Das Sicherheitskonzept als gemeinsamer Plan

Bei Großveranstaltungen ist ein Sicherheitskonzept Pflicht. Die Stadt Höxter beschreibt in ihren Hinweisen, dass es von Veranstalter und Behörden unterzeichnet wird und dann bindend ist. Dazu gehören ein Brandschutzkonzept sowie Notfall- und Evakuierungspläne, und die Rettungswege müssen frei und gekennzeichnet sein. Krefeld und Höxter verweisen beide auf den Orientierungsrahmen des NRW-Innenministeriums für Großveranstaltungen aus dem Jahr 2021.

Für den Brandschutz bedeutet das: Was im Konzept steht, muss am Veranstaltungstag auch passieren. Wenn dort eine Brandsicherheitswache mit bestimmter Stärke vorgesehen ist muss diese Wache zur vereinbarten Zeit vor Ort sein, eingewiesen sein und wissen, an wen sie sich im Ernstfall wendet. Genau diesen Teil übernehmen wir, wenn die Gemeinde die Aufgabe dem Veranstalter überträgt.

Am Veranstaltungstag beginnt die Arbeit der Wache mit einer begehung vor dem Einlass. Sind die Notausgänge frei und erkennbar, stehen die Feuerlöscher an ihren Plätzen, hängt die Dekoration so wie abgestimmt? Während der Veranstaltung beobachtet die Wache die kritischen Bereiche, etwa Bühne, Effekte oder Gastronomie, und ist für Veranstaltungsleitung und Feuerwehr erreichbar. Nach dem Ende bleibt sie bis die vereinbarten Kontrollen abgeschlossen sind.

Quelle: Stadt Höxter, Rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung von Großveranstaltungen im Freien.

Fliegende Bauten

Zelte, Bühnen und Tribünen

Große Zelte, Bühnen oder Tribünen gelten als fliegende Bauten. Nach dem Krefelder Leitfaden brauchen sie ein Prüfbuch und eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsicht, bevor sie genutzt werden dürfen. Für den Brandschutz ist das mehr als eine Formalie, denn in einem Zelt breitet sich ein feuer anders aus als in einer festen Halle und die Ausgänge sind schneller zugestellt.

Wird beim Aufbau geschweißt oder getrennt, etwa an Bühnenteilen oder Traversen ist das eine Heißarbeit mit eigenem Erlaubnisschein. Dafür gibt es den Brandposten beim Aufbau. Die Brandsicherheitswache beginnt in der Regel erst, wenn die Veranstaltung selbst beginnt oder die Gemeinde einen anderen Zeitpunkt festlegt.

Risiken

Was bei Veranstaltungen häufig Fragen aufwirft

Nicht jede Veranstaltung ist gleich riskant. Diese Punkte führen in der Abstimmung mit den Behörden besonders oft zu Rückfragen oder Auflagen:

  • Offenes Feuer und PyrotechnikBühnenfeuer, Fackeln, Feuershows oder pyrotechnische Effekte.
  • DekorationViel brennbares Material wie Stoffe, Stroh oder Papier, besonders in Zelten und Sälen.
  • Viele Menschen auf engem RaumJe voller es wird, desto wichtiger sind freie Ausgänge und Wege.
  • Provisorische TechnikKabel, Verteiler und Gastronomiegeräte, die nur für diesen Tag aufgebaut werden.
Brandschutzmitarbeiterin kontrolliert vor Beginn einen Flur auf freie Wege
Unsere Leistung

Wie wir Veranstalter unterstützen

Wir stellen Personal für die Brandsicherheitswache, wenn die Gemeinde die Aufgabe dem Veranstalter überträgt, und richten die Planung nach den Auflagen aus. Dazu brauchen wir den Bescheid oder die Stellungnahme der Behörden, den Ablaufplan der Veranstaltung, Pläne des Geländes oder Saals und einen Ansprechpartner für den Veranstaltungstag.

Außerdem sorgen wir dafür, dass die Wache den Ablauf kennt: Wann ist Einlass, wann gibt es Effekte auf der Bühne, wann wird es voll? So steht das personal dort, wo es gebraucht wird, und nicht nur dort, wo gerade Platz ist.

Bei brandschutzwache.de klären wir vorab, ob Ihr Termin und Ihre Vorgaben zu unseren Möglichkeiten passen. Falls die Gemeinde eine Wache der Feuerwehr verlangt, etwa bei Großbühnen in Versammlungsstätten, sagen wir Ihnen das offen. Diese Aufgabe können wir dann nicht übernehmen.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Verein plant ein Sommerfest mit Festzelt und einem kleinen Feuerwerk zum Abschluss. Die Gemeinde verlangt eine Brandsicherheitswache für den Abend. Mit dem Bescheid, dem Lageplan des Zelts und dem Ablauf planen wir Personal, Standorte und Einweisung.

Fragen

Fragen zum Brandschutz bei Veranstaltungen

Woher weiß ich, ob meine Veranstaltung eine Brand­sicherheits­wache braucht?

Das entscheidet die Gemeinde. Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen im Brandfall viele Menschen gefährdet wären, sind ihr anzuzeigen. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach, bevor Sie Personal beauftragen.

Gilt der Krefelder Zeitplan auch in meiner Stadt?

Nicht unbedingt. Er ist ein Beispiel für die Größenordnung. Jede Kommune legt ihre Abläufe selbst fest, deshalb sollten Sie früh bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nachfragen.

Was passiert, wenn sich das Programm kurzfristig ändert?

Sagen Sie uns Bescheid, sobald Sie davon wissen. Kommt zum beispiel ein Feuerwerk hinzu oder wird der Saal anders bestuhlt, kann das die Auflagen verändern. Ob die Behörde neu entscheiden muss klären Sie mit ihr. Wir passen danach Personal und Einweisung an.

Brauchen wir für den Aufbau eine eigene Absicherung?

Wenn beim Aufbau Heißarbeiten anfallen, ja. Dann braucht es einen Erlaubnisschein und einen Brandposten. Für reine Montagearbeiten ohne Funken oder Flammen ist das in der Regel nicht nötig, Vorgaben der Behörden gehen aber vor.

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