Glossar

Nachkontrolle: Bedeutung und Ablauf nach feuergefährlichen Arbeiten

Die Nachkontrolle ist die wiederholte Prüfung einer Arbeitsstelle, nachdem dort geschweißt, getrennt, gelötet oder mit offener Flamme gearbeitet wurde. Sie soll Glimmnester entdecken, solange daraus noch kein Brand geworden ist.

Mitarbeiterin hält eine Kontrolle in einem Gebäudeflur schriftlich fest
Definition

Was mit Nachkontrolle gemeint ist

Mit Nachkontrolle bezeichnet man im betrieblichen Brandschutz eine Kontrolle, die unmittelbar nach dem Ende von feuergefährlichen Arbeiten beginnt und sich in Abständen wiederholt. Geprüft werden die Arbeitsstelle und ihre Umgebung. Gesucht wird nach Anzeichen eines entstehenden Brandes, also nach Glimmnestern, verdächtiger Erwärmung, Brandgeruch oder Rauch.

In den Regelwerken trägt diese Aufgabe meist den Namen Brandwache. Die DGUV Regel 100-500 nennt in Kapitel 2.26 als Sicherheitsmaßnahme beim Schweißen die wiederholte Kontrolle durch eine Brandwache im Anschluss an die schweißtechnischen Arbeiten. Die BG BAU beschreibt sie als wiederholte Kontrolle der Arbeitsstelle auf Brandnester nach Beendigung der Arbeiten, die Richtlinie VdS 2008 der Versicherer als nachträgliche, mehrmalige Kontrolle. Das Wort Nachkontrolle meint dasselbe und sagt schon, wann sie stattfindet: nach der Arbeit, nicht währenddessen.

Der grund liegt in der Zündquelle selbst. Funken, Schweißperlen und heiße Metallreste können an Stellen geraten, die beim aufräumen niemand sieht, und dort zunächst ohne Flamme weiterglimmen. Das Ablegen des Werkzeugs beendet deshalb die Arbeit, aber nicht die Gefahr.

Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.3 mit Erläuterungen, Darstellung der BGN; BG BAU, Baustein C 424 Elektroschweißen, Schutzgasschweißen, Stand 07/2021; VdS 2008:2009-07 (04) Feuergefährliche Arbeiten, Abschnitt 8.

Abgrenzung

Nachkontrolle, Brandposten und Brandwache auseinanderhalten

Rund um Heißarbeiten tauchen drei Begriffe auf, die sich überschneiden. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann jemand vor Ort ist und was genau beobachtet wird.

Brandposten
Begleitet die Arbeit, solange sie läuft. Nach den Erläuterungen der DGUV Regel beobachtet er den brandgefährdeten Bereich, verhindert einen Brand in seiner Entstehung durch einen eigenen Löschangriff und holt bei Bedarf weitere Hilfe. Bei geringer Brandgefährdung kann diese Aufgabe auch dem Schweißer selbst übertragen werden.
Nachkontrolle
Beginnt, wenn die Arbeit endet. Sie wiederholt sich in Abständen, bis der vorher festgelegte zeitraum vorbei ist, und schließt die Umgebung der Arbeitsstelle ein.
Brandwache für Objekte
Daneben steht das Wort Brandwache für die Überwachung ganzer Gebäude oder Bauabschnitte, etwa solange eine Brandmeldeanlage außer Betrieb ist. Das ist ein eigener Anlass mit eigener Planung.

Wer also im Erlaubnisschein das Feld Brandwache ausfüllt meint die Nachkontrolle nach der Heißarbeit. Für die Überwachung ganzer Gebäude durch eine Brandwache gelten andere Fragen. Die Rolle während der Arbeit beschreibt der Eintrag zum Begriff Brandposten, die allgemeine Verwendung des Wortes der Eintrag zum Begriff Brandwache. Welche Rolle bei einer konkreten Arbeit vorgesehen ist und wer sie übernimmt, wird vor Beginn schriftlich festgelegt, in der Regel im Schweißerlaubnisschein.

Inhalt

Worauf bei der Kontrolle geachtet wird

VdS 2008 beschreibt die Aufgabe so, dass die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume sorgfältig kontrolliert wird. Daraus ergeben sich vier Schwerpunkte:

  • Die ArbeitsstelleBauteile, Fugen und Abdeckungen, an denen oder neben denen gearbeitet wurde, auf Glimmstellen und Wärme prüfen.
  • Benachbarte RäumeAuch Räume neben, über oder unter der Arbeitsstelle gehören dazu, wenn Funken oder Wärme dorthin gelangen konnten.
  • Anzeichen ohne FlammeBrandgeruch, Rauch und verdächtige Erwärmung ernst nehmen, auch wenn nichts brennt.
  • Der MeldewegWissen, wie die Feuerwehr alarmiert wird. Der Muster-Erlaubnisschein sieht dafür ein eigenes Feld vor.

Die Erläuterungen der DGUV Regel nennen außerdem mobile Brandmelder als mögliche geeignete Maßnahme. Ob ein solcher Melder im konkreten Fall genügt oder die Kontrolle durch eine Person nur ergänzt gehört zu den Festlegungen vor Beginn der Arbeit.

Quellen: VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitt 8 und Muster-Erlaubnisschein in Abschnitt 10; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Erläuterungen zu Abschnitt 3.8.3.

Zwei Mitarbeiter im Brandschutz besprechen einen Einsatz auf einer Baustelle
Dauer

Festlegung im Einzelfall statt Pauschalwert

Eine feste Minutenzahl, die für jede Arbeit passt, nennen weder die DGUV Regel 100-500 noch VdS 2008. Die DGUV Regel fordert in Abschnitt 3.8.3 die wiederholte Kontrolle durch eine Brandwache, ohne eine Dauer zu nennen. In den Erläuterungen heißt es, die Anforderung sei zum Beispiel erfüllt wenn ab dem Ende der Arbeiten für die folgenden Stunden regelmäßig kontrolliert wird. Ein Beispiel in Anhang 1 spricht von einem angemessenen Zeitrahmen. VdS 2008 hält fest, dass die Kontrolle in kurzen Zeitabständen für mehrere Stunden erforderlich sein kann.

Der Muster-Erlaubnisschein der VdS 2008 enthält für die Brandwache nach Abschluss der Arbeiten ein Feld für die Dauer in Stunden und eines für den Namen. Die Dauer wird also für die konkrete Arbeit eingetragen und nicht aus einer Tabelle übernommen. Auch bei brandschutzwache.de richtet sich die Nachkontrolle deshalb nach dieser Festlegung.

Sinnvoll ist, zusammen mit der Dauer auch die Abstände zwischen den Durchgängen und den letzten Durchgang zu klären. Wann wird zum letzten Mal kontrolliert, wer bestätigt das, und wer wird informiert, falls die Kontrolle wegen eines Befunds länger dauert? Diese Fragen lassen sich vor Arbeitsbeginn leicht beantworten, kurz vor feierabend dagegen kaum noch.

Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Anhang 1 und Erläuterungen zu Abschnitt 3.8.3; VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 8 und 10.

Zuständigkeit

Wer kontrolliert und wie die Übergabe gelingt

Nach VdS 2008 wird vor Beginn festgelegt, ob und wer den Brandposten und die erforderliche Brandwache stellt. Infrage kommen eigene Beschäftigte, die ausführende Firma oder ein beauftragter Dienstleister. Entscheidend ist, dass ein Name im Schein steht und die Person vor Ort ist, wenn die Arbeit endet.

Einfach ist es wenn der Brandposten im Anschluss an die Arbeit die Nachkontrolle übernimmt. Er kennt die stellen, an denen Funken hingefallen sind, und kann ohne Wechsel weitermachen. Müssen zwei verschiedene Personen übernehmen gehört eine kurze Übergabe dazu: wo gearbeitet wurde, welche Räume angrenzen, wie die Zugänge geöffnet werden und wen man bei einem Befund anruft.

Für Betriebe ohne eigenes Personal für diese Aufgabe lässt sich ein Brandposten mit anschließender Nachkontrolle anfragen. Den gesamten Ablauf einer Heißarbeit vom Prüfen bis zur Kontrolle zeigt die Seite zu diesem Einsatzbereich.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einer Werkstatthalle wird am Nachmittag ein Geländer an einer Galerie angeschweißt. Unter der Galerie stehen Holzpaletten, ein Wandstück ist mit Dämmplatten verkleidet. Im Erlaubnisschein sind die Dauer der Nachkontrolle und der Name eingetragen. Der Brandposten bleibt nach dem letzten Schweißpunkt vor Ort, sieht zuerst bei den Paletten und an der Verkleidung nach und geht die Bereiche danach in den vereinbarten Abständen erneut ab. Den letzten Durchgang meldet er dem Ansprechpartner des Betriebs.

Missverständnisse

Drei Annahmen, die nicht tragen

  • Ein letzter Blick beim Abschließen genügt. VdS 2008 beschreibt dagegen eine Kontrolle, die mehrmals und in kurzen Zeitabständen stattfinden kann.
  • Wer zuletzt geht, macht die Kontrolle mit. Ohne Namen im Schein bleibt offen, wer zuständig ist, deshalb sieht VdS 2008 die Festlegung vor Beginn vor.
  • Ohne sichtbaren Rauch ist alles in Ordnung. DGUV und VdS führen verdächtige Erwärmung und Glimmstellen als eigene Merkmale neben dem Rauch auf. Gerochen und gefühlt wird also ebenso wie geschaut.

Allen drei Annahmen ist gemeinsam, dass sie die Nachkontrolle für eine Formalität nach getaner Arbeit halten. Ihre Bedeutung ist eine andere: Sie ist Teil der Sicherheitsmaßnahmen, die vor Beginn schriftlich vereinbart werden, und endet erst, wenn der festgelegte Zeitraum abgelaufen ist und der letzte Durchgang nichts ergeben hat.

Fragen

Kurz beantwortet: Nachkontrolle

Ist eine Nachkontrolle dasselbe wie eine Brandwache?

Im Zusammenhang mit Heißarbeiten ja. DGUV Regel 100-500 und VdS 2008 nennen die Kontrolle nach Arbeitsende Brandwache. Geht es um die Überwachung eines ganzen Gebäudes, ist mit Brandwache ein anderer Einsatz gemeint.

Darf der Brandposten die Nachkontrolle direkt anschließen?

Ja, wenn das im Erlaubnisschein so vorgesehen ist. Das hat den Vorteil, dass er die Arbeitsstelle und ihre Umgebung schon kennt und keine Übergabe nötig ist.

Was passiert, wenn bei der Kontrolle etwas gefunden wird?

Dann gilt der Meldeweg aus dem Erlaubnisschein, also zum Beispiel Brandmelder oder Telefon mit der Rufnummer der Feuerwehr. Wie weit ein eigener Löschversuch gehen darf, richtet sich nach den Vorgaben des Betriebs und nach der eigenen Sicherheit.

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