Glossar

Brandposten: Bedeutung und Aufgabe bei feuergefährlichen Arbeiten

Ein Brandposten beobachtet eine Arbeitsstelle, solange dort geschweißt, geschnitten oder gelötet wird, und greift ein, wenn ein Brand entsteht. Mit dem Ende der Arbeit endet seine Rolle, danach folgt die Kontrolle durch die Brandwache.

Mann mit Helm und Tablet steht in einer Werkhalle neben einem fahrbaren Feuerlöscher, hinter ihm wird an einem Werktisch geschweißt
Definition

Was unter einem Brandposten zu verstehen ist

Ein Brandposten ist eine Person, die während feuergefährlicher Arbeiten die Arbeitsstelle und ihre Umgebung überwacht. Die DGUV Regel 100-500 nennt in Kapitel 2.26 unter den ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen das Überwachen durch einen Brandposten während schweißtechnischer Arbeiten. In den Erläuterungen beschreibt sie seine Aufgabe in drei Teilen: den brandgefährdeten Bereich auf eine Brandentstehung beobachten, einen möglichen Brand in seiner Entstehung durch einen eigenen Löschangriff verhindern und gegebenenfalls weitere Hilfe herbeiholen.

Gebraucht wird ein Brandposten dort wo solche Arbeiten in einer Umgebung mit brennbaren Stoffen stattfinden: bei der Instandhaltung im laufenden Betrieb, auf Baustellen im Bestand oder beim Bühnenbau vor einer Veranstaltung.

Nötig ist diese Rolle wegen der zündquellen, die bei solchen Arbeiten entstehen. Die DGUV Information 205-001 zählt weit reichende Schweißfunken dazu. Die Richtlinie VdS 2008 der Versicherer nennt außerdem die Wärmeleitung stark erhitzter Metallteile und heißer Gase.

Die DGUV Regel kennt eine Ausnahme: Bei geringer Brandgefährdung kann die Aufgabe des Brandpostens in der Schweißerlaubnis oder in der Betriebsanweisung auf den Schweißer übertragen werden.

Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.3 mit Erläuterungen, Darstellung der BGN; DGUV Information 205-001, Ausgabe Dezember 2020, Abschnitt 3.3; VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitt 3.

Herkunft

Woher die Anforderung kommt

Seine Bedeutung erhält der Begriff vor allem aus Regeln der Unfallversicherung und aus Vorgaben der Versicherungswirtschaft.

DGUV Regel 100-500
Nach Abschnitt 3.8.1 darf in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr nur geschweißt werden, wenn eine Brandentstehung verhindert und eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen ist. Die ergänzenden Maßnahmen legt der Unternehmer schriftlich in einer Schweißerlaubnis fest. Abschnitt 3.8.3 zählt sie auf, der Brandposten steht dort als Nummer 4.
VdS 2008
Die Richtlinie der Versicherer gilt für feuergefährliche Arbeiten wie Löten, Heißkleben, Schweißen, Brennschneiden und Trennschleifen. Sie verlangt einen Brandposten mit geeignetem Löschgerät, wenn sich im Gefährdungsbereich brennbare Stoffe befinden.
Sicherheitsvorschriften von Versicherern
Auch Versicherer können den Brandposten in eigenen Sicherheitsvorschriften verlangen, so etwa die Mannheimer Versicherung in ihren Vorschriften für feuergefährliche Arbeiten mit Stand 2010. Ob und wie sie bindend sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

In der DGUV Regel folgt der Brandposten auf das Abdecken brennbarer Stoffe, das Abdichten von Öffnungen zu benachbarten Bereichen und das Bereitstellen von Feuerlöscheinrichtungen. Wie diese Festlegungen schriftlich zusammenkommen, erklärt der Eintrag Schweißerlaubnisschein.

Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitte 3.8.1 bis 3.8.3, Darstellung der BGN; VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 2 und 6; Mannheimer Versicherung AG, Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten, Stand 01.07.2010.

Aufgabe

Beobachten, löschen, alarmieren

Die Aufgaben eines Brandpostens während der Arbeit lassen sich aus DGUV Regel und VdS 2008 in drei Teile gliedern.

Beobachten
Die Arbeitsstelle samt den daneben, darüber und darunter liegenden Räumen laufend auf mögliche Brandherde kontrollieren.
Löschen
Einen entstehenden Brand mit einem eigenen Löschangriff bekämpfen. VdS 2008 nennt als geeignete Löschgeräte zum Beispiel wassergefüllte Eimer oder einen angeschlossenen Wasserschlauch.
Alarmieren
Im Brandfall die Arbeit sofort einstellen lassen, die Feuerwehr alarmieren und gegebenenfalls weitere Hilfe herbeiholen.

Für diese aufgabe muss man nicht schweißen können, wohl aber löschen. Die DGUV Regel sagt, der Brandposten soll in der Durchführung eines Löscheinsatzes geübt sein. VdS 2008 verlangt, dass Personen, die für den Brandposten vorgesehen sind, entsprechend unterwiesen sind. Wer die Rolle übernimmt sollte außerdem die umgebung kennen, bevor die Arbeit beginnt.

Quellen: VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 3, 6 und 7; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Erläuterungen zu Abschnitt 3.8.3.

Festlegung

Wer die Rolle übernimmt und wo sie festgehalten wird

Nach VdS 2008 ist vor Beginn der Arbeiten festzulegen, ob und wer den Brandposten und die erforderliche Brandwache stellt. Im Muster-Erlaubnisschein der Richtlinie gibt es dafür zwei getrennte Felder: 3c für den Brandposten während der feuergefährlichen Arbeiten und 3d für die Brandwache nach ihrem Abschluss, jeweils mit platz für einen Namen. Für Arbeiten über einen längeren Zeitraum enthält die Richtlinie ein weiteres Muster, in dem der Brandposten getrennt für Früh-, Spät- und Nachtschicht eingetragen wird.

Ob die Person aus dem eigenen Betrieb, von der ausführenden Firma oder von außen kommt lässt die Richtlinie offen. Steht im Schein eine externe Person gilt für sie dasselbe wie für jede andere: Name, Unterweisung, Löschgerät. Für externe Brandposten gilt das ebenso, siehe wie wir Brandposten einplanen. Wie sich das in die Planung einer Heißarbeit einfügt zeigen Schweiß- und Trennarbeiten vorbereiten und Heißarbeiten während eines Umbaus.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Auf dem Flachdach einer Lagerhalle wird an der Attika ein Stahlwinkel für ein Geländer angeschweißt. Unter der Dachabdichtung liegt Dämmung, an der Innenseite der Attika eine Holzverkleidung. Im Erlaubnisschein stehen der Name des Brandpostens und das bereitgestellte Löschgerät. Während der Arbeit beobachtet er die Dachfläche rund um die Arbeitsstelle und sieht auch in der Halle unter der Attika nach, weil Wärme über den Stahl dorthin gelangen kann.

Quelle: VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 3, 10 und 11.

Abgrenzung

Was oft verwechselt oder falsch verstanden wird

Der Brandposten gehört zur zeit während der Arbeit. Für die Zeit danach sieht die DGUV Regel in Nummer 5 die wiederholte Kontrolle durch eine Brandwache vor, die der Eintrag zur Nachkontrolle ausführlich behandelt. Mit der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen nach § 27 BHKG hat der Brandposten nichts zu tun. Alle Wachbegriffe nebeneinander, auch das Wort Brandschutzwache aus dem Namen brandschutzwache.de, zeigt der Eintrag Wachbegriffe im Vergleich.

  • Ein Feuerlöscher neben der Arbeitsstelle genügt. Die DGUV Regel führt Feuerlöscheinrichtungen und Brandposten als zwei eigene Maßnahmen, und nach VdS 2008 ist der Brandposten nötig, sobald brennbare Stoffe im Gefährdungsbereich liegen.

Abschnitt 3.8.1 der DGUV Regel verlangt außerdem, dass eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen ist. Das ist eine eigene Voraussetzung neben dem Brandposten.

Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitte 3.8.1 und 3.8.3; VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 6 und 7.

Fragen

Kurze Antworten zum Brandposten

Muss der Brandposten die ganze Zeit an der Arbeitsstelle bleiben?

Er bleibt, solange gearbeitet wird. VdS 2008 verlangt, die Arbeitsstelle während der Arbeiten laufend zu kontrollieren.

Welche Ausbildung braucht ein Brandposten?

Die DGUV Regel verlangt Übung in der Durchführung eines Löscheinsatzes, VdS 2008 eine entsprechende Unterweisung. Eine bestimmte Lehrgangsbezeichnung nennen beide an diesen Stellen nicht.

Gilt das nur für Schweißarbeiten?

Nein. Kapitel 2.26 der DGUV Regel umfasst Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, und VdS 2008 nennt daneben Löten, Heißkleben und Trennschleifen.

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