Schweißerlaubnisschein: Funktion, Vorbereitung und Dokumentation
Ein Schweißerlaubnisschein hält schriftlich fest, unter welchen Sicherheitsmaßnahmen an einer bestimmten Stelle geschweißt, geschnitten oder gelötet werden darf. Er entsteht vor der Arbeit und gilt nur für sie.
Ein Dokument für eine Arbeit an einem Ort
Der Schweißerlaubnisschein hat eine klare Funktion: Er ist das schriftliche ergebnis einer Abwägung vor Heißarbeiten. Die DGUV Regel 100-500 sieht ihn für Bereiche mit Brand- oder Explosionsgefahr vor: Lässt sich eine Brandentstehung dort nicht allein dadurch verhindern, dass brennbare Stoffe entfernt werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für ihre Durchführung zu sorgen. Die BG BAU fasst es für Baustellen knapp zusammen: Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in solchen Bereichen muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.
Für dasselbe Dokument sind mehrere namen üblich. Die DGUV spricht von Schweißerlaubnis, die Richtlinie VdS 2008 der Versicherer vom Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, in Betrieben heißt er oft Feuererlaubnisschein. Der Name nach VdS ist etwas weiter gefasst weil er ausdrücklich auch Trennschleifen und Heißkleben nennt. Welche Tätigkeiten dazugehören, erläutert der Glossareintrag zum Begriff feuergefährliche Arbeiten.
Nach VdS 2008 ist der Schein an einen konkreten Arbeitsauftrag sowie an gleichbleibende Umgebungsbedingungen und Arbeitsverfahren gebunden. Er ist also keine Dauergenehmigung für ein gebäude, sondern gehört zu genau einer Arbeit.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.2, Darstellung der BGN; BG BAU, Baustein C 424 Elektroschweißen, Schutzgasschweißen, Stand 07/2021; VdS 2008:2009-07 (04) Feuergefährliche Arbeiten, Abschnitt 4.
Was der Schein nicht ist
Im alltag wird der Schweißerlaubnisschein mit anderen Dingen verwechselt. Drei Unterscheidungen helfen bei der Einordnung:
- Kein persönlicher Nachweis. Der Schein sagt nichts darüber aus, ob jemand schweißen kann. Er beschreibt die Schutzmaßnahmen für eine Arbeitsstelle, nicht die Qualifikation einer Person.
- Nicht dasselbe wie eine Betriebsanweisung. Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen Arbeiten erlaubt die DGUV Regel 100-500, die ergänzenden Maßnahmen statt in einer Schweißerlaubnis in einer Betriebsanweisung schriftlich festzulegen. Als Beispiele nennt sie Stahlbau, Metallbau, Installationstechnik und Schiffbau.
- Kein Ersatz für Maßnahmen oder Personen. Der Schein legt fest, wer während der Arbeit als Brandposten beobachtet und wer danach kontrolliert. Er ersetzt beides nicht.
Wie die Kontrolle nach Arbeitsende abläuft und warum sie mehrfach stattfindet, steht im Eintrag zur Nachkontrolle. Für die Beobachtung während der Arbeit gibt es einen eigenen Eintrag zum Begriff Brandposten.
Quelle: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.4, Darstellung der BGN.
Welche Angaben in den Schein gehören
Betriebe arbeiten oft mit eigenen Vordrucken. Als Vorlage dient häufig der Muster-Erlaubnisschein in VdS 2008. Er ist in sieben Punkte gegliedert, die zusammen beantworten, wo, was, wie und unter wessen Verantwortung gearbeitet wird.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| 1 Arbeitsort | Die genaue Arbeitsstelle im Gebäude oder auf dem Gelände |
| 2 Arbeitsauftrag | Welche Arbeit mit welchem Verfahren ausgeführt wird |
| 3 Brandgefahr | Beseitigung der Brandgefahr, bereitgestellte Löschmittel, Name des Brandpostens, Dauer der Brandwache nach Abschluss und Name der Person |
| 4 Explosionsgefahr | Beseitigung der Explosionsgefahr, Überwachung und Aufhebung der Maßnahmen nach Abschluss |
| 5 Alarmierung | Brandmelder, Telefon und Rufnummer der Feuerwehr |
| 6 Auftraggeber | Unterschrift für den Auftraggeber durch den Betriebsleiter oder dessen Beauftragten nach § 8 Abs. 2 ArbSchG |
| 7 Ausführende Firma | Unterschrift des ausführenden Unternehmers |
Quelle: VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitt 10, Muster-Erlaubnisschein. Die DGUV Regel 100-500 enthält in Kapitel 2.26, Anhang 1 ein eigenes Beispiel.
Vom Ortstermin bis zur Unterschrift
Stelle gemeinsam ansehen
Auftraggeber und ausführende Firma klären vor Ort, welche brennbaren Stoffe in der Nähe sind und welche Räume angrenzen.
Zuerst entfernen
Vorrang hat nach DGUV das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände. Abdecken und Abdichten kommen für das hinzu, was bleiben muss.
Personen benennen
Festlegen, ob und wer den Brandposten und die Brandwache danach stellt, mit Namen und Dauer. Bei geringer Brandgefährdung kann die Aufgabe des Brandpostens dem Schweißer selbst übertragen werden.
Unterschreiben und aushändigen
Erst wenn der Schein ausgehändigt ist und die Maßnahmen umgesetzt sind, beginnt die Arbeit.
Nach den Erläuterungen der DGUV sollen die Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der jeweiligen Umgebungsbedingungen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Findet die Arbeit im Bereich eines anderen Unternehmers statt bestätigt dieser in Nummer 6 der Schweißerlaubnis nach DGUV-Muster, dass seine Angaben und Hinweise berücksichtigt sind. Die ausführende Firma erteilt in Nummer 7 die Erlaubnis zur Durchführung. VdS 2008 betont dagegen die schriftliche Genehmigung durch den auftraggebenden Unternehmer. In der praxis unterschreiben beide Seiten, jede für ihren Teil der Verantwortung.
Wer im eigenen Unternehmen das Verfahren zum ersten Mal aufsetzt oder Vordrucke überarbeiten will kann sich beraten lassen. Zu den Aufgaben von Brandschutzbeauftragten zählt nach DGUV Information 205-003 auch die Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren. Diese Beratung kann bei Bedarf eine externe Betreuung durch einen Brandschutzbeauftragten übernehmen. Wie weit Funken je nach Verfahren reichen und welche Fläche deshalb vorbereitet werden muss, zeigt die Übersicht zu Gefährdungsbereichen bei Heißarbeiten.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitte 3.8.2 und 3.8.6 mit Erläuterungen; VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 3 und 4; DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020, Kapitel 3.
Ausfertigungen und neue Scheine bei Änderungen
Zur Dokumentation sieht der Muster-Erlaubnisschein in VdS 2008 drei Ausfertigungen vor. Das Original bleibt beim Ausführenden, also dort, wo gearbeitet wird. Je ein Durchschlag geht an den Auftraggeber und an den Auftragnehmer. So kann an der Arbeitsstelle jederzeit nachgesehen werden was vereinbart ist, etwa wer gerade als Brandposten eingeteilt ist.
Ändert sich etwas Wesentliches reicht der alte Schein nicht mehr. VdS 2008 verlangt dann, Gefährdungsbeurteilung und Erlaubnisscheinverfahren zu wiederholen. Das betrifft zum Beispiel einen neuen Arbeitsort, ein anderes Verfahren oder brennbares Material, das nach der Begehung in die Nähe gebracht wurde.
Für einen externen Brandposten ist der Schein die Arbeitsgrundlage. Bei brandschutzwache.de gleichen wir die Festlegungen vor dem Einsatz mit dem Auftraggeber ab, damit Löschmittel, Meldeweg und Dauer der Nachkontrolle feststehen. Wie ein Brandposten nach Erlaubnisschein eingeplant wird, steht auf der Leistungsseite.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Eine Haustechnikfirma soll im Kellerflur eines Verwaltungsgebäudes eine Kupferleitung hartlöten. Darüber verlaufen Kabel in einer abgehängten Decke, an der Wand stehen Archivregale. Bei der Begehung vereinbaren Hausverwaltung und Firma, die Regale im Bereich auszuräumen und die Decke an der Lötstelle zu öffnen und abzudecken. Der Schein nennt Stelle, Verfahren, Feuerlöscher, Brandposten und die Nachkontrolle mit Name und Dauer. Als am zweiten Tag eine Lötstelle im Nachbarraum dazukommt, wird dafür ein neuer Schein ausgestellt.
Quelle: VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 4 und 10.
Kurz beantwortet: Schweißerlaubnisschein
Braucht jede Schweißarbeit einen Erlaubnisschein?
Nein. Die DGUV Regel 100-500 sieht die Schweißerlaubnis für Bereiche mit Brand- oder Explosionsgefahr vor, in denen das Entfernen brennbarer Stoffe allein nicht genügt. Für regelmäßig wiederkehrende gleichartige Arbeiten ist eine Betriebsanweisung möglich. Arbeiten in einer dafür eingerichteten Werkstatt fallen nach VdS 2008 nicht unter den Begriff der feuergefährlichen Arbeiten.
Kann ein externer Brandposten den Schein ausstellen?
Nein. Erstellung und Freigabe liegen beim jeweiligen Arbeitgeber oder bei den von ihm beauftragten Führungs- und Aufsichtspersonen. Der Brandposten arbeitet nach den Festlegungen im Schein und kann bei der Vorbereitung auf offene Punkte hinweisen.
Wie lange wird der Schein aufbewahrt?
Nach einer Auskunft der Wissensdatenbank KomNet des Landes NRW aus dem Jahr 2022 enthält das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk keine feste Frist. Empfohlen wurde dort, sich an der Frist von zwei Jahren zu orientieren, die die DGUV Information 211-005 für Unterweisungen nennt.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitte 3.8.2 und 3.8.4; VdS 2008:2009-07 (04); KomNet NRW, Dialog 24596, Antwort vom 24.08.2022.
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