Brandschutzwache: Verwendung des Begriffs und Abgrenzung
Brandschutzwache ist ein Sammelwort für Personal, das Brände verhüten oder früh erkennen soll. Gesetze und Regelwerke sprechen genauer von Brandwache, Brandposten oder Brandsicherheitswache, und jeder dieser Begriffe gehört zu einem eigenen Anlass.
Wie das Wort Brandschutzwache gebraucht wird
Das Wort setzt sich aus Brandschutz und Wache zusammen und beschreibt damit vor allem einen zweck: Jemand ist vor ort, um einen Brand zu verhindern oder ihn so früh zu bemerken, dass Menschen gewarnt und die Feuerwehr alarmiert werden können. Die Verwendung des Begriffs im Alltag ist entsprechend weit. Gemeint sein kann die Überwachung eines Gebäudes, dessen Brandmeldeanlage abgeschaltet ist, die Kontrolle nach Schweißarbeiten oder die Wache bei einer Veranstaltung mit Bühnenfeuerwerk.
Die einschlägigen Regeln, also § 27 BHKG, die DGUV Regel 100-500 und VdS 2008, verwenden stattdessen die Begriffe Brandsicherheitswache, Brandposten und Brandwache. Brandschutzwache wird im Alltag als Sammelwort für diese Aufgaben gebraucht. Wer das Wort benutzt meint in der Regel eine von ihnen, sagt aber noch nicht, welche. Bei brandschutzwache.de ist das Wort außerdem der Name des Angebots. Die einzelnen Leistungen tragen dort die Fachbegriffe weil sich nach ihnen richtet, wer entscheidet und welche Regeln gelten.
Welche Wörter Gesetze und Regelwerke verwenden
Für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen nennt das BHKG die Wache Brandsicherheitswache. Nach § 27 sind Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Kann der Veranstalter eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, überträgt sie ihm die Aufgabe, in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache. Auch die Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Köln von Dezember 2025 spricht von Brandsicherheitswachen und vom Brandsicherheitswachdienst.
Bei feuergefährlichen Arbeiten verwenden die Regeln der Unfallversicherung zwei andere Wörter. Die DGUV Regel 100-500 nennt in Kapitel 2.26 den Brandposten, der während der Arbeiten überwacht, und die Brandwache, die im Anschluss wiederholt kontrolliert. Die BG BAU und die Richtlinie VdS 2008 der Versicherer folgen derselben Unterscheidung.
Für die Überwachung von Gebäuden mit abgeschalteter Technik spricht das Infoblatt der Stadt Neuss zur Außerbetriebnahme von Brandmelde- und Löschanlagen von eingewiesenem Überwachungspersonal, bei brandschutzwache.de und in der Praxis heißt diese Aufgabe Brandwache. Andere Länder haben wieder eigene Bezeichnungen: Das bayerische Feuerwehrgesetz spricht in Art. 4 von Sicherheitswachen, und in Tirol ist eine Brandwache die Wache der Feuerwehr nach einem Brand.
Quellen: § 27 BHKG NRW, Fassung ab 01.07.2021, Darstellung nach Justizportal NRW; Stadt Köln, Feuerwehrgebührensatzung vom 17.12.2025; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.3, Darstellung der BGN; BG BAU, Baustein C 424, Stand 07/2021; VdS 2008:2009-07 (04); Stadt Neuss, Infoblatt 10.17, Stand April 2018; Art. 4 BayFwG, Darstellung lexmea; Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, § 31, nicht amtliche Wiedergabe.
Die Wachbegriffe nebeneinander
Für die Abgrenzung zählt vor allem, wann jemand anwesend ist, woher die Pflicht stammt und wer sie festlegt.
| Begriff | Zeitpunkt | Grundlage | Wer festlegt |
|---|---|---|---|
| Brandposten | Während der feuergefährlichen Arbeit | DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26; VdS 2008 | Der Unternehmer in der Schweißerlaubnis. Bei geringer Brandgefährdung kann die Aufgabe dem Schweißer übertragen werden. |
| Brandwache nach Heißarbeiten | Nach Arbeitsende für die festgelegte Dauer | DGUV Regel 100-500, Abschnitt 3.8.3; VdS 2008, Abschnitt 8 | Vor Beginn der Arbeit, im Erlaubnisschein mit Dauer und Namen |
| Brandwache für Gebäude | Solange die Brandschutztechnik eingeschränkt ist | Brandschutzkonzept und behördliche Vorgaben, örtliche Merkblätter | Der Betreiber in Abstimmung mit der Bauaufsicht, die Feuerwehr wird informiert |
| Brandsicherheitswache | Während einer Veranstaltung | § 27 BHKG NRW | Die Gemeinde nach der Anzeige. Kann der Veranstalter eine geeignete Wache stellen, überträgt sie ihm die Aufgabe. |
| Brandschutzwache | Je nach gemeinter Aufgabe | Allgemeiner Sprachgebrauch | Ergibt sich aus dem Fachbegriff, der tatsächlich gemeint ist |
Wer eine Brandschutzwache braucht klärt deshalb zuerst den Anlass. Die einzelnen Begriffe erklären die Einträge zur Brandwache im Einzelnen, zum rechtlichen Rahmen der Brandsicherheitswache und zu den Aufgaben des Brandpostens.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitte 3.8.2 und 3.8.3 mit Erläuterungen; VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitte 3, 8 und 10; Stadt Neuss, Infoblatt 10.17; § 27 BHKG NRW.
Warum der genaue Begriff zählt
Mit dem genauen Begriff wechselt die stelle, die entscheidet. Bei einer Veranstaltung nach § 27 BHKG ist es die Gemeinde, bei einer Heißarbeit der Unternehmer, der die Schweißerlaubnis ausstellt. Ist dagegen eine Brandmeldeanlage abgeschaltet liegt die Verantwortung beim Betreiber, und die Ersatzmaßnahmen stimmt er mit der Bauaufsicht ab. Eine Anfrage nach einer Brandschutzwache lässt sich deshalb erst beantworten wenn feststeht, welcher dieser Fälle vorliegt.
Als Leistungen entsprechen den drei Fällen die Planung einer übertragenen Veranstaltungswache, die Begleitung von Heißarbeiten durch einen Brandposten und die Überwachung von Gebäuden durch Personal.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Nach einem Wasserschaden in einem Bürogebäude fragt die Hausverwaltung nach einer Brandschutzwache. Im Gespräch zeigt sich, dass durch das Wasser mehrere Melderlinien gestört sind und die Anlagenfirma sie erst in einigen Tagen instand setzen kann. Gemeint ist also weder eine Wache für eine Veranstaltung noch eine Kontrolle nach einer Heißarbeit, sondern eine Brandwache für die betroffenen Geschosse, deren Umfang der Betreiber mit der Bauaufsicht abstimmt.
Quellen: § 27 BHKG NRW; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.2; Stadt Neuss, Infoblatt 10.17, Stand April 2018.
Was die Bezeichnung nicht bedeutet
- Hinter dem Wort steht in der Regel eine der geregelten Aufgaben. Welche Pflichten gelten, folgt aus ihr und nicht aus der Bezeichnung.
- Bei Veranstaltungen ist die Bezeichnung nicht frei wählbar. Bei anzeigepflichtigen Veranstaltungen entscheidet nach § 27 BHKG die Gemeinde, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist und ob der Veranstalter die Wache selbst stellen kann.
- Eine Wache ersetzt keine Anlage, gleich welchen Namen sie trägt.
- Brandschutzwache und Brandschutzbeauftragter sind verschiedene Rollen. Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen nach DGUV Information 205-003 den Unternehmer, dessen Gesamtverantwortung bleibt unberührt. Eine Wache kontrolliert dagegen für einen begrenzten Zeitraum einen bestimmten Bereich.
Im gespräch mit Behörde, Versicherer oder Fachfirma hilft es deshalb, den Anlass zu nennen und den passenden Fachbegriff zu verwenden. Dann ist schnell klar, wer zuständig ist und welche unterlagen gebraucht werden.
Quellen: § 27 BHKG NRW; DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020; Stadt Neuss, Infoblatt 10.17.
Häufige Fragen zum Begriff Brandschutzwache
Ist das Wort Brandschutzwache falsch?
Nein. Das Wort ist verständlich und erklärt schon den Zweck. Für Regeln und Zuständigkeiten kommt es aber auf den Fachbegriff an, der dahintersteht.
Welches Wort gehört in welches Dokument?
Das hängt vom Fall ab. In der Anzeige einer Veranstaltung bei der Gemeinde geht es um eine Brandsicherheitswache. In der Schweißerlaubnis stehen Brandposten und Brandwache für die konkrete Arbeit. Ist eine Brandmeldeanlage abgeschaltet, gehört die Brandwache zu den Ersatzmaßnahmen, die der Betreiber mit der Bauaufsicht abstimmt.
Heißt die Wache in anderen Ländern genauso?
Nicht überall. Das bayerische Feuerwehrgesetz spricht in Art. 4 von Sicherheitswachen. In Tirol bezeichnet Brandwache die Wache der Feuerwehr nach einem Brand.
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