Brandwache: Bedeutung, Anlässe und Grenzen
Brandwache ist ein Wort aus dem Regelwerk für feuergefährliche Arbeiten. Es bezeichnet die wiederholte Kontrolle einer Arbeitsstelle, nachdem dort geschweißt, getrennt oder gelötet wurde. Daneben wird auch die Überwachung von Gebäuden durch Personal so genannt.
Woher das Wort Brandwache kommt
Seinen festen platz hat das Wort in den Regeln zum Schweißen und zu verwandten Verfahren. Die DGUV Regel 100-500 zählt in Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.3, ergänzende Maßnahmen gegen eine Brandentstehung auf. Die fünfte davon ist die wiederholte Kontrolle durch eine Brandwache im Anschluss an die schweißtechnischen Arbeiten. Die BG BAU setzt das Wort in Klammern hinter genau diese Beschreibung, und die Richtlinie VdS 2008 der Versicherer verwendet es ebenso. Brandwache meint dort also eine Aufgabe mit klarem Anfang: Sie beginnt wenn die Arbeit endet.
Welche Bedeutung gemeint ist hängt vom Zusammenhang ab. Neben dem Regelwerk gibt es eine erweiterte Verwendung, und das Tiroler Landesrecht kennt noch eine dritte:
- Nach feuergefährlichen Arbeiten
- Die Kontrolle der Arbeitsstelle und ihrer Umgebung nach Arbeitsende, wie sie DGUV Regel 100-500, BG BAU und VdS 2008 beschreiben. In dieser Bedeutung ist sie Teil der Sicherheitsmaßnahmen, die vor Beginn der Arbeit festgelegt werden.
- Bei Gebäuden mit eingeschränkter Technik
- Daneben wird auch die Überwachung eines Gebäudes durch Personal Brandwache genannt, etwa solange eine Brandmeldeanlage abgeschaltet ist. So verwendet auch brandschutzwache.de das Wort. Behördliche Merkblätter beschreiben dieselbe Aufgabe eher sachlich, das Infoblatt der Stadt Neuss etwa als eingewiesenes Überwachungspersonal.
- Nach einem Brand in Tirol
- Die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 bezeichnet als Brandwache die Wache, die die örtliche Feuerwehr nach einem Brand stellt, wenn das nötig ist, um ein Wiederaufflammen zu verhindern. Diese Regel gilt nur dort, sie zeigt aber, wie verschieden das Wort gebraucht wird.
Gemeinsam ist allen bedeutungen der Zweck: Ein Brand soll entdeckt werden, solange er noch klein ist. Unterschiedlich sind der Anlass, die Dauer und die Frage, wer die Wache verlangt und wer sie stellt.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.3, Darstellung der BGN; BG BAU, Baustein C 424 Elektroschweißen, Schutzgasschweißen, Stand 07/2021; VdS 2008:2009-07 (04) Feuergefährliche Arbeiten; Stadt Neuss, Infoblatt 10.17 Außerbetriebnahme von Brandmelde- und Löschanlagen, Stand April 2018; Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, § 31, nicht amtliche Wiedergabe.
Brandwache und Brandposten
Am engsten verwandt ist der Brandposten. Nach den Erläuterungen der DGUV Regel 100-500 beobachtet er den brandgefährdeten Bereich, solange gearbeitet wird, und verhindert einen Brand in seiner Entstehung durch einen eigenen Löschangriff. Die Brandwache folgt ihm zeitlich nach.
Die Brandsicherheitswache gehört dagegen zu Veranstaltungen, bei denen nach § 27 BHKG eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Eine ausführliche Abgrenzung aller Wachbegriffe steht beim Stichwort Brandschutzwache, und der Eintrag zur Veranstaltungswache erklärt, was eine Brandsicherheitswache rechtlich ist.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Erläuterungen zu Abschnitt 3.8.3, Darstellung der BGN; § 27 BHKG NRW, Fassung ab 01.07.2021, Darstellung nach Justizportal NRW.
Wann von einer Brandwache die Rede ist
Zwei Anlässe stehen im Vordergrund. Der erste ist das Ende einer Heißarbeit. VdS 2008 hält fest, dass viele Brände erfahrungsgemäß erst mehrere Stunden nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten ausbrechen. Funken und heiße Partikel geraten in fugen, Dämmstoffe oder Nachbarräume und glimmen dort zunächst unbemerkt. Was dabei im Einzelnen geprüft wird und wie lange, ist unter dem Stichwort Nachkontrolle erklärt.
Der zweite Anlass betrifft Gebäude, deren technischer Brandschutz vorübergehend eingeschränkt ist, weil eine Brandmeldeanlage gewartet, erneuert oder gestört ist. Hier beschreibt das Wort den Ausgleich durch Menschen. Was in einem solchen Fall der Reihe nach zu klären ist, zeigt das Vorgehen, wenn die Meldetechnik ausfällt.
Ob im Einzelfall eine Brandwache nötig ist ergibt sich nicht aus dem Wort selbst. Maßgeblich sind der Erlaubnisschein, das Brandschutzkonzept oder die Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Quelle: VdS 2008:2009-07 (04), Abschnitt 8.
Was das Wort bei Gebäuden voraussetzt
Wird ein Gebäude durch Personal überwacht, übernimmt die Brandwache Bereiche, die sonst Melder im Blick haben. Das Neusser Infoblatt verlangt dafür eingewiesenes Überwachungspersonal für alle melderüberwachten Bereiche. Das Wort eingewiesen ist dabei entscheidend: Wer dort kontrolliert muss Räume, Zugänge und Meldewege kennen, bevor der erste Rundgang beginnt.
Anders als nach einer Heißarbeit gibt es hier keine einzelne Arbeitsstelle, von der eine Gefahr ausgeht. Die Brandwache achtet auf das ganze Gebäude oder den betroffenen Abschnitt, und ihr Ende hängt nicht an einer uhrzeit, sondern an dem, was der Betreiber mit der Bauaufsicht abgestimmt hat. Wie weit ein eigener Löschversuch gehen darf, legen die Vorgaben des Betriebs fest, die eigene Sicherheit geht dabei vor.
Quelle: Stadt Neuss, Infoblatt 10.17, Stand April 2018.
Wer eine Brandwache festlegt
Bei feuergefährlichen Arbeiten muss der Unternehmer nach Abschnitt 3.8.2 der DGUV Regel 100-500 ergänzende Sicherheitsmaßnahmen schriftlich in einer Schweißerlaubnis festlegen, wenn sich brennbares Material nicht vollständig entfernen lässt. Die Brandwache ist eine dieser Maßnahmen. Wie der Ablauf vom Prüfen bis zur Kontrolle danach aussieht, zeigt der Ablauf von Heißarbeiten im Betrieb.
Bei Gebäuden ist die Lage nach dem Neusser Infoblatt eindeutig: Für die Sicherheit eines Gebäudes und der Nutzer ist der Betreiber zuständig. Ob eigene Beschäftigte oder ein beauftragter Dienstleister die Brandwache übernehmen ändert an dieser Verantwortung nichts. Auf der Leistungsseite steht, wie wir Brandwachen planen.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einem Altbau wird im Keller ein Rohr mit dem Trennschleifer abgetrennt. Hinter der Wand liegt ein Lagerraum mit Kartons, darüber ein Büro mit Holzdielen. Im Erlaubnisschein ist festgehalten, dass die Brandwache nach Arbeitsende die Arbeitsstelle, den Lagerraum und das Büro für die eingetragene Dauer in festen Abständen kontrolliert.
Quellen: DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.8.2; Stadt Neuss, Infoblatt 10.17, Stand April 2018.
Grenzen und verbreitete Missverständnisse
- Eine Brandwache ersetzt keine Brandmeldeanlage und keine Feuerwehr. Zwischen zwei Rundgängen ist ein Raum ohne Beobachtung, ein Melder dagegen überwacht ihn ohne Pause.
- Das Wort allein beschreibt noch keinen Auftrag. Was kontrolliert wird, wie oft und durch wen, ergibt sich erst aus dem Erlaubnisschein oder aus der Abstimmung des Betreibers mit den zuständigen Stellen.
- Eine Brandwache ist keine Brandsicherheitswache. Ob bei einer nach § 27 BHKG anzeigepflichtigen Veranstaltung eine Brandsicherheitswache nötig ist, entscheidet in Nordrhein-Westfalen die Gemeinde.
Wer diese grenzen kennt, setzt die Brandwache dort ein, wo sie hilft: als zeitlich begrenzte Kontrolle durch eingewiesene Menschen.
Kurz gefragt: Brandwache
Braucht jede Schweißarbeit eine Brandwache?
Die DGUV Regel 100-500 nennt die Brandwache als ergänzende Maßnahme für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr, aus denen sich brennbares Material nicht vollständig entfernen lässt. Ob sie nötig ist und wie lange, wird für die konkrete Arbeit im Erlaubnisschein festgelegt.
Warum heißt die Kontrolle nach dem Schweißen Wache?
Die DGUV Regel spricht von einer wiederholten Kontrolle, nicht von einem einzelnen Blick. Die BG BAU fasst diese wiederholte Kontrolle der Arbeitsstelle auf Brandnester ausdrücklich unter dem Wort Brandwache zusammen.
Wer darf eine Brandwache übernehmen?
Welche Qualifikation verlangt wird, legen im Einzelfall Bauaufsicht, Feuerwehr oder Versicherer fest. Bei Heißarbeiten legt die Schweißerlaubnis die Brandwache als Sicherheitsmaßnahme für die konkrete Arbeit fest.
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