Brandschutzhelfer: Rolle im Betrieb und Abgrenzung
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die der Arbeitgeber für die Bekämpfung von Entstehungsbränden benennt und ausbilden lässt. Sie greifen ein, solange ein Feuer noch klein ist, und sorgen dafür, dass alle das Gebäude verlassen können.
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beschreibt Brandschutzhelfer als die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden benannt hat. Die Grundlage steht in § 10 Absatz 2 ArbSchG: Der Arbeitgeber benennt Beschäftigte für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören.
Brandschutzhelfer ist keine Berufsgruppe und kein Dienstleister von außen. Es sind Menschen aus der eigenen Belegschaft, die neben ihrer eigentlichen arbeit eine zusätzliche Aufgabe übernehmen. Die Berliner Feuerwehr nennt sie auch Selbsthilfekräfte für den Brandschutz.
Quellen: ASR A2.2, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert 2025, Wortlaut nach inoffiziellem Abdruck, Stand 2022; § 10 ArbSchG; Berliner Feuerwehr, Merkblatt Brandschutzbeauftragte und Selbsthilfekräfte, Stand 06/2019.
Was Brandschutzhelfer im Ernstfall tun
Nach der DGUV Information 205-023 sollen Brandschutzhelfer Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen und sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude selbstständig verlassen können.
- AlarmierenEinen Brand melden und die Alarmierung nach den Regeln des Betriebs auslösen.
- Entstehungsbrand bekämpfenFeuerlöscher oder andere Löscheinrichtungen bedienen, solange das ohne Gefahr für die eigene Person möglich ist.
- Flucht unterstützenDafür sorgen, dass alle den Bereich verlassen. Die Berliner Feuerwehr nennt hier die Gebäuderäumung.
- Besondere AufgabenJe nach Betrieb Aufgaben nach Teil C der Brandschutzordnung, etwa als Ansprechperson für die Feuerwehr.
Welche Aufgaben im eigenen Haus gelten regelt die Brandschutzordnung des Objekts. Die Grenze ist schon in der Ausbildung angelegt: Ist ein Feuer nicht mehr ohne Eigengefährdung zu löschen, geht die eigene Sicherheit vor, und auch Brandschutzhelfer verlassen den Bereich.
Quellen: DGUV Information 205-023, Ausgabe 02/2014, aktualisiert 11/2019, Kap. 1.2 und 2.1; Berliner Feuerwehr, Merkblatt, Stand 06/2019.
Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb braucht
Eine feste Zahl für alle Betriebe gibt es nicht. Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
- Richtwert
- Nach ASR A2.2, Abschnitt 7.3, ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Die DGUV Information 205-023 bezieht das auf normale Brandgefährdung, zum Beispiel Büronutzung.
- Mehr Helfer
- Mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, eingeschränkt mobilen Personen oder einer großen Arbeitsstätte.
- Anwesenheit
- Schichtbetrieb und Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung sind zu berücksichtigen.
Die Zahl muss auch in Nachtschichten und Urlaubszeiten erreicht werden. Für Betriebe mit häufig wechselndem Personal und Saisonbetriebe wie Kinos, Hotels und Gaststätten nennt die DGUV Information besondere Anforderungen an Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz. Auf Baustellen gilt die pflicht nur für stationäre Einrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte und Werkstätten. Was bei Revisionen und Betriebsruhe zusätzlich zu bedenken ist, steht unter Brandschutz in Betrieben mit Produktion und Lager.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Logistikbetrieb mit 120 Beschäftigten arbeitet in zwei Schichten. Fünf Prozent ergäben sechs Brandschutzhelfer. Weil in jeder Schicht und in der Ferienzeit genug Ausgebildete da sein sollen, legt die Gefährdungsbeurteilung eine höhere Zahl fest.
Quellen: ASR A2.2 (inoffizieller Abdruck), Abschnitt 7.3; DGUV Information 205-023, Kap. 1.2 und 6.
Ausbildung, Übung und Wiederholung
Ausbildung heißt nach der DGUV Information 205-023 fachkundige Unterweisung plus praktische Übung. Für die Theorie sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen, für die Übung erfahrungsgemäß fünf bis zehn Minuten pro Teilnehmer. Arbeitet ein Betrieb mit besonderen Stoffen oder eigenen Löschanlagen dauert die Ausbildung länger. Zum abschluss steht die Einweisung in den eigenen Zuständigkeitsbereich. Erst wenn eine Person mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut ist kann sie als Brandschutzhelfer bestellt werden.
Ein ergänzendes Papier der DGUV vom Dezember 2020 stellt klar: Eine Ausbildung nur mit elektronischen Hilfen ersetzt die persönliche Ausbildung nicht, und virtuelle Brandsimulationen sind für die Erstausbildung nicht zulässig.
Für die Wiederholung empfiehlt die DGUV Information 205-023 Abstände von 3 bis 5 Jahren. Die ASR A2.2 in der 2022 geänderten Fassung hält bei normaler Brandgefährdung 2 bis 5 Jahre für bewährt. Den konkreten abstand legt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung fest, bei größeren Änderungen im Betrieb kürzer. Davon zu trennen ist die Unterweisung aller Beschäftigten, die nach der ASR A2.2 mindestens einmal jährlich stattfindet.
Quellen: DGUV Information 205-023, Kap. 1 bis 5; DGUV Fachbereich AKTUELL, Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern, Stand Dezember 2020; ASR A2.2 (inoffizieller Abdruck), Abschnitte 7.2 und 7.3.
Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter
Für die Abgrenzung hilft ein Blick auf die Grundlagen: Beide Rollen stützen sich auf unterschiedliche Regelwerke und haben verschiedene Aufgaben.
| Merkmal | Brandschutzhelfer | Brandschutzbeauftragter |
|---|---|---|
| Kernaufgabe | Entstehungsbrände bekämpfen, Räumung unterstützen | Unternehmer in Fragen des Brandschutzes beraten und unterstützen |
| Anzahl | Mehrere, nach Gefährdungsbeurteilung | Bestellte Person mit Fachkunde, Zahl nicht festgelegt |
| Ausbildung | Mindestens zwei Unterrichtseinheiten und Übung | Mindestens 64 Unterrichtseinheiten |
| Regelwerk | ASR A2.2, DGUV Information 205-023 | DGUV Information 205-003 |
Ein Brandschutzbeauftragter ist nach der DGUV Information 205-003 bei der Anwendung seiner Fachkunde weisungsfrei, die Gesamtverantwortung bleibt beim Unternehmer. Zu seinen Aufgaben gehören die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall. Umgekehrt nennt die DGUV Information 205-023 Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis als mögliche Ausbilder. In der ASR A2.2 wurde im Mai 2025 der eigene Abschnitt zu Brandschutzbeauftragten gestrichen und in einen Hinweis zu den organisatorischen Maßnahmen überführt.
Fehlt im Betrieb eine geeignete Person für die beratende Rolle kommt eine externe Lösung in Betracht. Bei brandschutzwache.de ist beschrieben, wie wir externe Brandschutzbeauftragte einbinden. Die Benennung der Helfer bleibt Sache des Arbeitgebers.
Quellen: DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020; DGUV Information 205-023, Kap. 4; Berliner Feuerwehr, Merkblatt, Stand 06/2019; BAuA, Seite zur ASR A2.2, Änderung Mai 2025.
Brandschutzhelfer, Brandwache und Brandposten
Brandwache und Brandposten werden für einen Anlass eingesetzt, etwa für Schweißarbeiten oder solange eine Anlage abgeschaltet ist. Brandschutzhelfer gehören dagegen dauerhaft zur betrieblichen Organisation. Eine Brandwache ersetzt keine Brandschutzhelfer, und ausgebildete Helfer ersetzen keinen Brandposten, der eine Arbeitsstelle während der Arbeiten beobachtet. Wie sich Wachen und Posten unterscheiden ist bei den Wachbegriffen im Vergleich erklärt.
Einen berührungspunkt gibt es bei Heißarbeiten: Wer auf Baustellen schweißt, lötet oder lackiert, muss nach der DGUV Information 205-023 im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen sein, auch ohne Benennung als Helfer. Was solche Arbeiten außerdem verlangen, steht unter Heißarbeiten im Betrieb vorbereiten.
Quelle: DGUV Information 205-023, Kap. 6.
Fragen zu Brandschutzhelfern
Kann der Arbeitgeber die Aufgabe selbst übernehmen?
Ja, nach § 10 Absatz 2 ArbSchG, wenn er über die nötige Ausbildung und Ausrüstung verfügt. Die Anzahl muss trotzdem im angemessenen Verhältnis zur Belegschaft und zu den Gefahren stehen.
Genügt ein Onlinekurs für die Ausbildung?
Nein. Nach der DGUV kann eine Ausbildung nur mit elektronischen Hilfen die persönliche Ausbildung nicht ersetzen. Dazu gehört eine praktische Löschübung.
Sind Brandschutzhelfer für Räumungsübungen zuständig?
Die DGUV Information 205-003 zählt das Planen und Durchführen von Evakuierungsübungen zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Welche Rolle Brandschutzhelfer dabei haben, legt der Arbeitgeber fest, etwa in der Brandschutzordnung.
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