Flucht- und Rettungswege: Zweck, Freihaltung und Einsatzplanung
Flucht- und Rettungswege sind die Wege, über die Menschen ein Gebäude im Notfall aus eigener Kraft verlassen oder von der Feuerwehr gerettet werden. Sie funktionieren nur, wenn sie frei, erkennbar und jederzeit benutzbar sind.
- Fluchtweg
- Begriff aus dem Arbeitsstättenrecht, Weg zur selbstständigen Flucht
- Rettungsweg
- Begriff aus dem Bauordnungsrecht, umfasst auch die Rettung durch die Feuerwehr
- Grundregel
- Ständig freihalten, von innen ohne besondere Hilfsmittel zu öffnen
Zwei Wörter aus zwei Regelwerken
Im Alltag werden Flucht- und Rettungswege meist in einem atemzug genannt. Fachlich stammen die Begriffe aus zwei Regelwerken: aus der Arbeitsstättenverordnung, die die Technische Regel ASR A2.3 für den Arbeitgeber konkretisiert, und aus der Landesbauordnung NRW, die regelt, wie ein Gebäude gebaut sein muss. Die DGUV Information 205-001 hält fest, dass der Fluchtweg nach Arbeitsstättenrecht dem Rettungsweg im Baurecht entspricht.
- Fluchtweg
- Nach ASR A2.3 ein Verkehrsweg, an den besondere Anforderungen gestellt werden. Er dient der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen. Die ASR unterscheidet Haupt- und Nebenfluchtwege.
- Rettungsweg
- Nach § 33 BauO NRW braucht jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie. Liegt sie nicht zu ebener Erde, führt der erste über eine notwendige Treppe. Der zweite kann eine weitere Treppe sein oder eine Stelle, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist.
- Notausgang und Notausstieg
- Die ASR A2.3 bezeichnet einen Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtwegs als Notausgang, einen geeigneten Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtwegs als Notausstieg.
- Angriffsweg
- Treppenräume und Flure sind nach DGUV Information 205-001 zugleich die Wege, über die die Feuerwehr zum Brand vordringt. Was Menschen hinausführt, führt die Einsatzkräfte hinein.
Quellen: ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl Nr. 41/42 vom 04.11.2024, Abschnitt 3; § 33 BauO NRW 2018; DGUV Information 205-001, Ausgabe Dezember 2020, Abschnitt 7.4.1.
Warum zwei unabhängige Wege verlangt werden
Der gedanke dahinter ist einfach: Ein Brand oder dichter Rauch kann einen Weg unbrauchbar machen. Zweck des zweiten Wegs ist, dass dann einer bleibt, den dasselbe Ereignis nicht blockiert. Deshalb darf in Treppenräumen und notwendigen Fluren nichts stehen, was brennen oder den Durchgang verengen kann.
Führt der zweite Rettungsweg über Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr ist das nach § 33 BauO NRW nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Liegt die Brüstung der Anleiterstelle mehr als 8 Meter über dem Gelände, muss die Feuerwehr über die nötigen Geräte verfügen. Die Feuerwehr Herne weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass die Aufstellfläche unter dem Fenster nicht nachträglich durch Bäume, Sträucher, Carports oder Stellplätze verstellt werden darf. Freihaltung endet also nicht an der außenwand.
Warum brennbares Material in Fluren zählt, erklärt der Eintrag zur Brandlast.
Quellen: § 33 Abs. 2 und 3 BauO NRW 2018; Feuerwehr Herne, Prävention, Merkblatt E3 Sicherstellung des zweiten Rettungsweges mit Rettungsgeräten der Feuerwehr, Stand 12.05.2025.
Was im Alltag zur Freihaltung gehört
Viele Mängel entstehen nicht beim Bau, sondern im Betrieb: ein kurz geparkter Rollwagen, eine abgeschlossene Tür, Kartons vor dem Notausgang.
- Ständig freiFluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen nach ASR A2.3 ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Kann ein Notausgang von außen zugestellt werden, braucht es zusätzliche Vorkehrungen, etwa Abstandsbügel.
- Ohne Hilfsmittel zu öffnenSolange Personen auf den Weg angewiesen sind, müssen sich Türen leicht und ohne Schlüssel, Karte oder Code öffnen lassen. Manuell betätigte Türen von Notausgängen schlagen in Fluchtrichtung auf.
- Keine LagerflächeDie DGUV Information 205-001 stellt klar, dass Flucht- und Rettungswege nicht zum Lagern oder Abstellen von Gegenständen dienen.
- Erkennbar und beleuchtetWege und Notausgänge sind zu kennzeichnen. Wo das gefahrlose Verlassen ohne Allgemeinbeleuchtung nicht gesichert ist, gehört eine Sicherheitsbeleuchtung dazu.
Ein verbreitetes Missverständnis ist der Gedanke, ein Weg sei frei solange man noch irgendwie durchkommt. Maßgeblich ist die erforderliche Breite, nicht die lücke zwischen zwei Paletten. Ebenso wenig reicht ein Schlüssel in einem Kasten neben der Tür: Wer im Rauch flüchtet, sucht keinen Schlüssel. Wie diese Punkte im Betrieb festgehalten und unterwiesen werden, regelt häufig die Brandschutzordnung.
Quellen: ASR A2.3, Ausgabe März 2022, Abschnitte 4 und 7; DGUV Information 205-001, Ausgabe Dezember 2020, Abschnitte 7.4.1 und 7.4.2.
Wenn sich Wege während Bauarbeiten ändern
Bei Umbauten im laufenden Betrieb verschieben sich Wege oft von woche zu Woche. Die Berliner Feuerwehr empfiehlt in ihrem Merkblatt zum Brandschutz auf Baustellen, einen alternativen Rettungsweg bereitzustellen, wenn Bauabtrennungen notwendige Rettungswege versperren. Außerdem sind Feuerwehrlaufkarten anzupassen, damit Einsatzkräfte nicht durch Baustellenbereiche laufen.
Für Baustellen verlangt die ASR A2.3, dass der Arbeitgeber über Veränderungen der Fluchtwege unverzüglich informiert. Der Flucht- und Rettungsplan muss nach derselben Regel aktuell, übersichtlich und gut lesbar sein. Wo ein solcher Plan nötig ist, sieht die ASR A2.3 außerdem Evakuierungsübungen in regelmäßigen Abständen vor.
Wer in dieser Phase zusätzliche Kontrolle braucht findet Hinweise zum Bauen im Bestand mit Brandwache.
Quellen: Berliner Feuerwehr, Merkblatt Brandschutz auf Baustellen, Stand 10.02.2026; ASR A2.3, Ausgabe März 2022, Abschnitte 10, 11 und 12.
Wie Rettungswege in die Planung einer Wache eingehen
Ob im Gebäude oder bei einer Veranstaltung: Die Wege sind ein fester Teil der Einsatzplanung. Wer Rundgänge plant plant sie entlang der Wege, auf die sich im Notfall alle verlassen.
Unterlagen sichten
Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrpläne und Laufkarten zeigen, welche Wege gelten und wo die Feuerwehr ankommt.
Wege begehen
Vor Beginn werden die Wege und Notausgänge begangen.
Rundgänge festlegen
Kritische Türen, Treppenräume und Ersatzwege werden so in die Kontrolle eingebunden, dass Veränderungen auffallen.
Abweichungen melden
Verstellte oder verschlossene Wege gehen sofort an die verantwortliche Person, die über Abhilfe entscheidet.
Nach § 27 BHKG entscheidet die Gemeinde bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Deren Angehörige können nach Absatz 3 Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern. Für Versammlungsstätten verlangt die Sonderbauverordnung NRW, dass die Türen der Rettungswege während des Aufenthalts von Personen jederzeit von innen leicht und in voller Breite zu öffnen sind. Mehr dazu steht bei den Aufgaben einer Brandsicherheitswache.
Eine Wache schafft keinen fehlenden Rettungsweg. Ist ein Weg gesperrt legen die Verantwortlichen den Ersatz fest, bei Bedarf in Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr. Die Wache kann dann kontrollieren, dass dieser Ersatzweg frei bleibt. Bei brandschutzwache.de klären wir diese Punkte vor dem ersten Dienst mit Ihnen.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: In einem Verwaltungsgebäude wird einer von zwei Treppenräumen für mehrere Wochen saniert. Die Planung legt einen Ersatzweg über ein angrenzendes Gebäude fest, die Flucht- und Rettungspläne werden ausgetauscht und die Beschäftigten informiert. Eine Brandwache prüft in ihren Rundgängen außerhalb der Bürozeiten, dass die Verbindungstür frei und von innen zu öffnen ist.
Quellen: § 27 Abs. 1 und 3 BHKG NRW, Fassung gültig ab 01.07.2021; Sonderbauverordnung NRW, Fassung vom 15.11.2019, § 9 Abs. 3.
Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungswegen
Darf vor einem Notausgang für ein paar Minuten Ware stehen?
Nein. Die ASR A2.3 verlangt, dass Notausgänge ständig in den erforderlichen Abmessungen frei sind. Eine Ausnahme für kurzes Abstellen sieht die Regel nicht vor.
Braucht jeder Betrieb einen Flucht- und Rettungsplan?
Nicht jeder. Nach ASR A2.3 ist er dort zu erstellen, wo Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, etwa bei unübersichtlichen Fluchtwegen, vielen ortsunkundigen Personen oder erhöhter Gefährdung.
Wer ist für freie Wege verantwortlich?
Die ASR A2.3 richtet ihre Anforderungen an den Arbeitgeber. Daran ändert eine beauftragte Wache nichts. Sie kann Mängel erkennen und melden, die Verantwortung für die Wege bleibt bei Ihnen.
Dürfen Türen zum Treppenraum während eines Umbaus offen stehen?
Nicht dauerhaft. Die Berliner Feuerwehr nennt in ihrem Merkblatt zum Brandschutz auf Baustellen, dass Brand- und Rauchschutztüren nicht dauerhaft offengehalten werden und Treppenräume früh abgeschottet werden sollen. Wie Türen während der Bauzeit gehandhabt werden, gehört deshalb in die Abstimmung mit der Bauleitung.
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