Brandwache in Haan: Anbauten an laufende Hallen
In Haan arbeiten 33,2 Prozent der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe, im Kreis Mettmann sind es 26,3 Prozent. Wächst ein Betrieb am vorhandenen Standort, wird an eine Halle angebaut, in der weiter produziert wird. Für die Wochen, in denen am Anschluss geschweißt wird oder die Wand zur alten Halle offen steht, planen wir Brandposten und Brandwache.
Ein Industriepark aus fünf Jahrzehnten
Das Landesamt IT.NRW führt für 2024 in Haan 34 Betriebe des verarbeitenden Gewerbes auf, gezählt werden dabei Unternehmen mit in der Regel mindestens 20 Beschäftigten. Zusammen kommen sie auf 2.754 Beschäftigte. Der Anteil des produzierenden Gewerbes an allen Arbeitsplätzen liegt deutlich über dem im Regierungsbezirk Düsseldorf mit 21,1 Prozent.
Östlich der Innenstadt liegt der Industriepark Haan-Ost. Die Stadt beschreibt ihn mit netto rund 455.000 Quadratmetern, davon etwa 375.000 als Industriegebiet und rund 80.000 als Gewerbegebiet. Rund 200 Unternehmen mit mehr als 3.200 Beschäftigten sind dort nach Angaben der Wirtschaftsförderung ansässig. Entwickelt wurde das Gebiet ab den 1970er Jahren.
In einem Gebiet, das über Jahrzehnte gewachsen ist, stehen Hallen aus verschiedenen Bauzeiten nebeneinander. Für Industriebetriebe kann eine Erweiterung dort einen Anbau an eine laufende Halle bedeuten, in der die Arbeit weitergeht. Baustelle und Produktion trennt dann über Wochen nur eine wand, die irgendwann geöffnet wird.
Freie Flächen für Neubauten bietet die Stadt vor allem im Technologiepark an, in dem nach ihren Angaben noch rund 64.000 Quadratmeter zur Verfügung stehen. An der Flurstraße soll ein Bebauungsplan das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe neu ordnen. Wo in diesen Gebieten neu gebaut wird können Brandposten für Stahlbau und Dach nötig sein. Wie wir das organisieren, steht unter Brandposten für Stahlbau und Dach.
Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Haan, Stand 15.01.2026; Stadt Haan, Wirtschaftsförderung, Gewerbegebiete (abgerufen am 21.10.2026). Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.
Wenn der Anbau an die alte Halle anschließt
Drei Phasen eines Anbaus verlangen beim Brandschutz besondere Aufmerksamkeit, weil Baustelle und laufender Betrieb hier direkt aufeinandertreffen.
- Stahlbau und Dach
- Stützen, Träger und Dachanschlüsse werden geschweißt, Bahnen mit dem Brenner verlegt. Ein Brandposten achtet darauf, dass Funken nicht über Fugen oder Lichtbänder in die bestehende Halle gelangen, und kontrolliert nach Arbeitsende.
- Durchbruch zur Bestandshalle
- Wird die Außenwand der alten Halle geöffnet und ist sie eine Brandwand, fehlt für diese Zeit die Trennung zwischen zwei Brandabschnitten. Bis Wand oder Feuerschutzabschluss fertig sind kann eine Brandwache den Übergang vor allem außerhalb der Arbeitszeit kontrollieren.
- Technik im Übergang
- Melder in der alten Halle nahe am Durchbruch werden wegen Staub oft abgedeckt, im Anbau ist die Technik noch nicht in Betrieb. Die Brandwache geht diese Bereiche in Rundgängen ab, ersetzt aber keine Anlage.
Welche Ersatzmaßnahmen für diese Zeit gefordert sind ergibt sich aus Brandschutzkonzept und Genehmigung oder wird mit Planer und Behörde abgestimmt. Bei brandschutzwache.de richten wir Posten und Wache an diesen Bauphasen aus und besprechen die Übergabe mit Ihrer bauleitung und mit der Produktion. Mehr dazu unter Brandwache an offenen Wanddurchbrüchen.
Brandschutz früh mit dem eigenen Planer klären
Als Mittlere kreisangehörige Stadt nach der Verordnung in der Fassung ab 01.01.2025 ist Haan selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Wer in Haan eine Halle erweitern oder anders nutzen will, stellt den Antrag beim Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz der Stadt, nicht beim Kreis Mettmann. Dasselbe Amt führt im Serviceportal auch die Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten.
Auf ihrer Website weist die Stadt darauf hin, dass die Personalsituation in diesem Amt angespannt ist. Bauberatung und Akteneinsicht sind nach dieser Mitteilung bis auf Weiteres ausgesetzt (Mitteilung ohne Datum, abgerufen im Oktober 2026). Für betriebe heißt das: Brandschutzfragen eines Anbaus früh mit dem eigenen Planer klären und Unterlagen vollständig einreichen, statt auf ein kurzes Beratungsgespräch zu setzen. Dazu gehört auch die Frage, wie der Übergang zwischen alter und neuer Halle während der Bauzeit gesichert wird.
Nach § 25 BHKG ist Brandschutzdienststelle die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte in ausreichender Anzahl verfügt, sonst der Kreis. Welche Dienststelle bei Ihrem Vorhaben in Haan beteiligt ist, erfragen Sie bei der Stadt oder erfahren Sie im Genehmigungsverfahren.
Für Veranstaltungen gilt ein anderer Weg. Geht von einer Veranstaltung eine erhöhte Brandgefahr aus und wären bei einem Brand viele Personen zugleich in Gefahr, muss der Veranstalter sie der Stadt anzeigen. Ob eine Brandsicherheitswache nötig ist, entscheidet die Stadt nach § 27 BHKG. Kann der Veranstalter selbst eine geeignete Wache stellen, überträgt sie ihm diese Aufgabe. Ansprechpartner und Frist erfragen Sie im Rathaus.
Quellen: Landesverordnung über die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, gültig ab 01.01.2025; BauO NRW 2018, § 57; BHKG NRW, § 25 und § 27; Stadt Haan, Seite Bauaufsicht und Denkmalschutz und Mitteilung „Aussetzung Bauberatung und Akteneinsicht bis auf Weiteres“ (abgerufen am 21.10.2026).
Fünf Schritte für einen Anbau im laufenden Betrieb
Antrag vorbereiten
Bauantrag und Brandschutznachweis mit dem Entwurfsverfasser vollständig erstellen und bei der Stadt einreichen.
Bauphasen ordnen
Festlegen, wann am Anschluss geschweißt, wann die Wand geöffnet und wann sie wieder geschlossen wird.
Produktion abstimmen
Mit der Produktionsleitung klären, welche Bereiche der alten Halle in dieser Zeit genutzt werden.
Kräfte einteilen
Brandposten für die Heißarbeiten, Brandwache für die Zeit mit offenem Durchbruch oder abgedeckten Meldern.
Abschluss übergeben
Ist die Öffnung geschlossen und die Technik in Betrieb, endet der Einsatz mit der Übergabe an den Betrieb.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Betrieb in einem Haaner Gewerbegebiet baut an seine Fertigungshalle eine Lagerhalle an. Während des Stahlbaus schweißen Monteure die Anschlüsse an der Bestandshalle, ein Brandposten beobachtet die Arbeit und prüft danach die Fugen zur Halle. In der Woche, in der die Wand zwischen alter und neuer Halle offen ist und die Feuerschutztür noch fehlt, kontrolliert nachts und am Wochenende eine Brandwache den Übergang und den angrenzenden Fertigungsbereich.
Wie viele Kräfte ein solcher Einsatz braucht hängt vor allem von der Zahl der Arbeitsstellen und der Größe der Hallen ab. Die Einsatzplanung richtet sich nach der Aufgabe, die Dokumentation nach Ihren vorgaben. Typische Abläufe bei Bauarbeiten in genutzten Gebäuden beschreibt die Seite Anbauten an genutzte Hallen begleiten.
Begriffe wie Brandabschnitt, Schweißerlaubnisschein und Nachkontrolle erklärt das Glossar.
Kurz gefragt: Anbau und Brandschutz in Haan
Wo reiche ich in Haan den Bauantrag für einen Hallenanbau ein?
Bei der Stadt Haan, Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz. Weil die Bauberatung dort nach einer Mitteilung der Stadt, abgerufen im Oktober 2026, bis auf Weiteres ausgesetzt ist, lohnt es sich, Planung und Brandschutznachweis mit dem eigenen Entwurfsverfasser vollständig vorzubereiten.
Wer legt fest, ob ein offener Wanddurchbruch eine Brandwache braucht?
Das ergibt sich aus Brandschutzkonzept und Genehmigung oder aus der Abstimmung mit Ihrem Brandschutzplaner. Ist eine Ersatzmaßnahme vorgesehen, planen wir die Brandwache für genau diesen Zeitraum. Welche Brandschutzdienststelle beteiligt ist, erfragen Sie bei der Stadt Haan oder erfahren Sie im Genehmigungsverfahren.
Woher weiß ich, ob die Wand zur Bestandshalle in Haan eine Brandwand ist?
Das ergibt sich aus den Bauunterlagen der bestehenden Halle und aus dem Brandschutznachweis für den Anbau. Weil die Akteneinsicht bei der Stadt Haan laut ihrer Mitteilung bis auf Weiteres ausgesetzt ist, lohnt der Blick in die Unterlagen aus dem eigenen archiv. Ihr Entwurfsverfasser klärt dann, welche Anforderungen an eine neue Öffnung gelten. Davon hängt ab ob und wie lange eine Brandwache den Durchbruch begleiten sollte.
Braucht die Einweihung eines neuen Hallenanbaus eine Brandsicherheitswache?
Nicht automatisch. Nach § 27 BHKG anzeigen müssen Sie die Feier nur, wenn von ihr eine erhöhte Brandgefahr ausgeht und ein Brand viele Menschen zugleich gefährden würde. Dann entscheidet die Stadt Haan über die Wache. Für Fliegende Bauten wie größere Zelte nennt die Stadt die Gebrauchsabnahme als Leistung ihrer Bauaufsicht.
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