Einsatzgebiet Bergheim

Brandwache in Bergheim: Bau und Einzug in neuen Gewerbeflächen

Bergheim ist Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises und plant weitere Flächen für Betriebe, vor allem rund um den Gewerbepark Bergheim. Wer in den neuen Gewerbeflächen baut oder in einen fertigen Neubau einzieht, braucht Brandschutz schon, bevor der Betrieb richtig läuft: beim Bau, beim Einzug und in den ersten Wochen danach.

Brandschutzfachkraft bespricht einen Gebäudeplan mit einer Verantwortlichen aus dem Betrieb
Strukturwandel

Vom Kraftwerksstandort zu neuen Flächen für Betriebe

Im Stadtteil Niederaußem hat RWE zum 31. März 2024 zwei Kraftwerksblöcke endgültig stillgelegt. Schon vorher hatten Bergheim, Bedburg, Elsdorf und der Rhein-Erft-Kreis den Zweckverband :terra nova gebildet, um den Strukturwandel gemeinsam anzugehen. Für Betriebe, die sich ansiedeln oder vergrößern, sind diese Flächen wichtig:

Gewerbepark Bergheim
Im März 2025 hat der Rat beschlossen, Bebauungspläne für eine westliche und eine südwestliche Erweiterung aufzustellen, beide für neue gewerbliche Bauflächen. Für die westliche Erweiterung nördlich der A 61 gilt seit April 2025 ein Vorkaufsrecht der Stadt. Planungsziel ist dort ein interkommunales Gewerbegebiet mit Bedburg und Elsdorf.
Zieverich
Ein weiterer Bebauungsplan soll mit der südwestlichen Erweiterung des Ortsteils gewerbliche Bauflächen schaffen.
:terra nova
Im Regionalplan wurde 2012 am Gewerbepark ein rund 20 Hektar großer Bereich für Betriebe aus dem Bereich der Energietechnologien dargestellt. Den heutigen Stand erfragen Sie bei der Stadt.

Was bedeutet das für den Brandschutz? Neue Gewerbegebiete füllen sich selten auf einmal. Auf dem einen Grundstück wird schon produziert, auf dem nächsten steht der kran, ein drittes ist gerade verkauft. Für den einzelnen Betrieb verläuft der Weg ebenfalls in Etappen: Bau, Einzug, Betriebsstart. In jeder Etappe sind andere Leute verantwortlich, und gerade an den Übergängen bleiben Aufgaben gern liegen.

Quellen: RWE Power, Pressemitteilung vom 26.03.2024, Landtag NRW, Drucksache 17/379, Bezirksregierung Köln, 21. Änderung des Regionalplans, Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 20/2025 mit Bekanntmachungen der Kreisstadt Bergheim. Örtliche Gegebenheiten, keine Referenz.

Bau, Einzug, Start

Wo zwischen Baustelle und Betrieb Lücken entstehen

Drei Situationen tauchen bei Neubauten und Erweiterungen immer wieder auf. Jede verlangt eine andere Leistung, manchmal laufen zwei davon gleichzeitig.

Heißarbeiten im Bau

Stahlbau, Abdichten des Flachdachs mit der Flamme, Löten an Leitungen: Hier gehört ein Brandposten neben die Arbeitsstelle und eine Nachkontrolle ans Ende des Arbeitstags.

Einzug vor der Abnahme

Die Halle wird schon eingeräumt, während Elektriker und Lüftungsbauer noch arbeiten und die Meldeanlage nicht aufgeschaltet ist. Die Wochen bis zur Abnahme kann eine Brandwache überbrücken.

Die ersten Betriebswochen

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisung der neuen Belegschaft: Ein externer Brandschutzbeauftragter baut diese Organisation mit Ihnen auf.

Im Bau ist die ausführende Firma für ihre Arbeitsstelle verantwortlich, der Bauherr oder Betreiber für den Erlaubnisschein. Ein externer Brandposten lohnt sich wenn die Firma keine zweite Person abstellen kann oder wenn mehrere Gewerke zur selben Zeit mit Funken und Flamme arbeiten. Wie das im Einzelnen läuft, steht unter Brandposten für Dach- und Stahlbauarbeiten.

Der Einzug ist eine besonders empfindliche Phase. Auf einmal stehen Ware, Verpackung und möbel im Gebäude, aber Teile der Technik laufen noch nicht oder sind noch nicht abgenommen. Ob das Gebäude so genutzt werden darf, legt die Bauaufsicht fest, häufig nach einer Stellungnahme der Brandschutzdienststelle. Soll eine Brandwache als Übergang dienen gehört sie früh in den Bauzeitenplan und nicht erst in die woche vor dem Umzug. Mehr dazu unter Brandschutz zwischen Baustelle und Nutzung.

Nach dem Einzug verschiebt sich die Aufgabe. Jetzt geht es um Regeln die jeder im Betrieb kennt, um Prüffristen für die neue Technik und um feste ansprechpartner für Feuerwehr und Versicherer. Eine Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gibt es nicht für jeden Betrieb, sie kann sich aber aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder dem Versicherungsvertrag ergeben. Die Begriffe Brandschutzordnung, Brandabschnitt und Schweißerlaubnisschein erklären wir im Glossar.

Brandposten für einen Neubau in Bergheim anfragen

Zuständigkeiten

Eine Stadt, zwei Brandschutz­dienststellen

In Bergheim sitzt die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises und mit ihr die Brandschutzdienststelle des Kreises. Der Kreis führt auf seinem Bürgerportal aber auch örtliche Brandschutzdienststellen in acht Städten auf, darunter Bergheim. Für Bauvorhaben auf Bergheimer Stadtgebiet ist deshalb die Stelle der Stadt zuständig und nicht die des Kreises, obwohl beide in derselben Stadt sitzen.

Nach der Landesverordnung gehört Bergheim zu den Großen kreisangehörigen Städten. Damit ist die Stadt selbst untere Bauaufsichtsbehörde, und sie ist nach § 10 BHKG grundsätzlich verpflichtet, für ihre Feuerwehr hauptamtliche Kräfte für eine ständig besetzte Wache einzustellen. Die Feuer- und Rettungswache liegt an der Kölner Straße, ihre Erweiterung stand im September 2024 auf der Tagesordnung des Rates.

Bei der Brandmeldeanlage eines Neubaus kommt noch einmal der Kreis ins Spiel. Seit Oktober 2023 gelten im ganzen Kreisgebiet neue Anschlussbedingungen, weil der Anschluss an die Leitstelle über einen neuen Konzessionsvertrag läuft. Die Fristen stehen laut Kreis im Anhang der örtlichen Feuerwehr. Planen Sie diesen Termin wie einen eigenen Bauabschnitt ein, denn von ihm hängt ab wie lange eine Übergangslösung nötig ist.

Quellen: Rhein-Erft-Kreis, Bürgerportal, Brandschutzdienststelle und Brandmeldeanlagen; Verordnung über die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, BauO NRW, § 57, BHKG; Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 45/2024.

Anfrage

Was vor dem Einzug auf dem Tisch liegen sollte

Vor einem Angebot sollte feststehen, wer die Zeit zwischen den letzten Bauarbeiten und dem vollen Betrieb absichert und auf welcher Grundlage. Dabei helfen uns diese Unterlagen:

  • Bauzeitenplanan welchen Tagen geschweißt, gelötet oder mit Flamme abgedichtet wird
  • Stand der Technikwelche Brandschutzanlagen eingebaut, geprüft, abgenommen und aufgeschaltet sind und welche noch fehlen
  • Auflagenwas Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Versicherer zur Nutzung vor der Abnahme sagen
  • Einzugsterminwer ab wann im Gebäude arbeitet und was dort eingelagert wird
  • AnsprechpartnerBauleitung und künftiger Betreiber, beide auch abends erreichbar

Bei brandschutzwache.de stimmen wir daraus Brandposten, Brandwache und Betreuung so aufeinander ab, damit für jede Etappe geklärt ist, wer zuständig ist. Was Sie davon tatsächlich brauchen entscheiden Sie. Oft genügt im Bau ein Brandposten an einzelnen Tagen, und die Brandwache beginnt erst mit dem Einzug. Für den Start im neuen Gebäude können Sie auch einen externen Brandschutzbeauftragten für die Anlaufzeit anfragen.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Anlagenbauer mit rund 40 Beschäftigten zieht in einen Neubau im Gewerbepark. Bisher hat sich der Inhaber selbst um den Brandschutz gekümmert. Für die ersten Monate im neuen Gebäude beauftragt er einen externen Brandschutzbeauftragten. Der schreibt die Brandschutzordnung für Halle und Büros, gleicht die Flucht- und Rettungspläne mit der tatsächlichen Einrichtung ab und unterstützt die Unterweisung der Belegschaft in der ersten Woche. Bei der Begehung nach einem Monat fallen Paletten vor einem Notausgang auf. Der Mangel wird gemeldet und bis zur Beseitigung verfolgt.

Betreuung für den Betriebsstart anfragen

Einsatzgebiet
Bergheim, Rhein-Erft-Kreis. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
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Fragen

Was Bauherren und Betriebe in Bergheim oft fragen

Wer stellt während der Restarbeiten den Erlaubnisschein aus, Bauherr oder neuer Betreiber?

Das sollten Bauherr, Bauleitung und künftiger Betreiber vor dem Umzug schriftlich festlegen, am besten für jeden Bereich des Gebäudes. Im Erlaubnisschein steht dann auch, wer den Brandposten stellt und wie lange nach den Arbeiten kontrolliert wird. Daran richtet sich auch unser Einsatz.

Ist die Brand­schutz­dienst­stelle des Kreises für ein Bauvorhaben in Bergheim zuständig?

Nein. Nach Angaben des Kreises übernimmt seine Brandschutzdienststelle Bauvorhaben derzeit nur in Elsdorf und Pulheim, weil diese beiden Kommunen keine eigene haben. In Bergheim wenden Sie sich an die Brandschutzdienststelle der Stadt.

Muss ein neu angesiedelter Betrieb einen Brand­schutz­beauftragten bestellen?

Nicht automatisch. Eine Pflicht kann sich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Versicherungsvertrag oder Gefährdungsbeurteilung ergeben. Sehen Sie diese Unterlagen zuerst durch. Auch ohne Pflicht kann eine externe Betreuung in den ersten Monaten helfen, bis die abläufe sitzen.

Wer stellt bei einer Feier in einem Veranstaltungssaal die Brand­sicherheits­wache?

Nach § 27 BHKG sind Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Ob eine Brandsicherheitswache gebraucht wird, legt dann die Gemeinde fest. Kann der Veranstalter selbst eine geeignete Wache stellen, muss die Gemeinde ihm diese Aufgabe übertragen. Baurechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt: In Versammlungsstätten muss nach § 41 der Sonderbauverordnung der Betreiber bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr eine Brandsicherheitswache einrichten. Klären Sie deshalb mit der Stadt und dem Betreiber des Saals, wer was übernimmt. Mehr dazu unter Brandsicherheitswache für Feiern im Saal.

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