Offene Wand zwischen zwei Hallen
Für eine längere Linie, ein Förderband oder eine Leitungstrasse wird eine trennende Wand geöffnet. Bis die Abschottung eingebaut ist, kann sich Feuer durch die Öffnung in die Nachbarhalle ausbreiten.
Elsdorf ist eine kleine Stadt mit auffallend viel Produktion. Wer hier eine Halle umbaut, eine Wand öffnet oder Melder für Arbeiten abschaltet, braucht für die Zeit dazwischen oft eine Brandwache. Abgestimmt wird das in Elsdorf mit zwei Stellen: Die Bauaufsicht sitzt im Rathaus, die Brandschutzdienststelle beim Kreis in Bergheim.
Drei Zahlen aus amtlicher Statistik und Wirtschaftsförderung beschreiben den Standort:
Das Gewerbegebiet Ost grenzt unmittelbar an die Ortslage und ist über die Kreisstraße 43 an die B 55n und die A 61 angebunden. Die Wirtschaftsförderung beschreibt dort einen Branchenmix vom Handwerksbetrieb bis zum überregional tätigen Unternehmen. Genannt werden unter anderem eine Bäckerei, ein Zuckerhersteller, ein Gasnetzbetreiber und ein Anlagenbauer.
Für die Planung einer Brandwache folgt daraus einiges. In hohen Hallen hängen Melder, Leitungen und Lüftungskanäle weit über dem Boden, und wer kontrolliert muss auch den Bereich unter dem Dach im Blick behalten. In der Lebensmittelherstellung kommen Hygienebereiche dazu, die nur mit Schutzkleidung oder nach Einweisung betreten werden dürfen. Beides klären wir vor der ersten runde, nicht erst in der Nacht.
Der erste Bauabschnitt des Gebiets Nord umfasst etwa 43 Hektar. Für den Bebauungsplan Nr. 130 nennt die Wirtschaftsförderung die frühzeitige Beteiligung im ersten Quartal 2027. Wer vorher mehr Platz braucht wird eher eine vorhandene Halle umbauen oder erweitern.
Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Elsdorf (Stand 15.01.2026); Wirtschaftsförderung Elsdorf, Gewerbegebiet Ost, Gewerbegebiet Nord und Elsdorf im Strukturwandel. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.
Rechtlich zählt Elsdorf zu den Mittleren kreisangehörigen Städten, das legt eine Verordnung des Landes fest. Aus § 57 der Landesbauordnung folgt, dass die Stadt ihre eigene untere Bauaufsicht hat. Eine eigene Brandschutzdienststelle hat die Stadt derzeit nicht. Laut Rhein-Erft-Kreis ist das im Kreisgebiet nur in Elsdorf und Pulheim so, für beide übernimmt die Dienststelle des Kreises.
| Thema | Stelle | Worum es dort geht |
|---|---|---|
| Bauaufsicht | Stadt Elsdorf, Fachbereich 4, Abteilung 4.20 Stadtplanung und Bauaufsicht | Auskünfte zum Baurecht, Bauakten und Baulasten, Genehmigung von Vorhaben |
| Brandschutzdienststelle | Rhein-Erft-Kreis, Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz in der Kreisverwaltung | Stellungnahmen bei größeren Bauvorhaben, Beratung zur Vorbeugung |
| Meldeanlage | Anschlussbedingungen des Kreises für die Aufschaltung auf die Leitstelle | Seit dem 1. Oktober 2023 im ganzen Kreis neu gefasst, Fristen im kommunalen Anhang |
| Feuerwehr | Freiwillige Feuerwehr der Stadt Elsdorf | Einsatz im Brandfall; Zufahrt, Schlüssel und Pläne vorab mit dem Betrieb klären |
Für einen Betrieb im Gewerbegebiet bedeutet diese Aufteilung zwei gesprächspartner an zwei Orten. Ein Bauantrag läuft über das Rathaus. Die Brandschutzdienststelle des Kreises wird nach eigener Beschreibung bei größeren Bauvorhaben von den Bauämtern oder von Sachverständigen um eine Stellungnahme gebeten. Zu ihren Aufgaben zählt laut Kreis auch die Brandverhütungsschau. Wer sie in Elsdorf durchführt, erfragen Sie bei der Stadt.
Wer eine Brandwache als Überbrückung plant, sollte sie deshalb früh mit der richtigen Stelle abstimmen und klären, in welcher Form sie beschrieben sein soll. Bleibt das offen wird es kurz vor Baubeginn schnell eng. Auch bei der Brandmeldeanlage zeigt sich die Rolle des Kreises. Für die Anschlussbedingungen nennt der Kreis für Elsdorf seine eigene Brandschutzdienststelle als zuständige Stelle. Welche Fristen und Meldungen für Ihre Anlage gelten, fragen Sie dort am besten direkt nach.
Quellen: Rhein-Erft-Kreis, Bürgerportal, Brandschutzdienststelle und Brandmeldeanlagen; Stadt Elsdorf, Bauaufsicht und Feuerwehr; Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte; BauO NRW, § 57.
Eine Brandwache ersetzt keine Brandwand und keine Meldeanlage. Sie kann aber eine begrenzte Zeit überbrücken, in der ein Teil des baulichen oder technischen Brandschutzes fehlt, wenn die Beteiligten das so vereinbart haben. In Produktionshallen sind das vor allem drei Lagen:
Offene Wand zwischen zwei Hallen
Für eine längere Linie, ein Förderband oder eine Leitungstrasse wird eine trennende Wand geöffnet. Bis die Abschottung eingebaut ist, kann sich Feuer durch die Öffnung in die Nachbarhalle ausbreiten.
Melder abgedeckt oder abgeschaltet
Bei Schleif-, Bohr- oder Abbrucharbeiten mit viel Staub werden Melder abgedeckt oder ganze Linien abgeschaltet. Der Bereich meldet dann einen Brand nicht mehr von selbst.
Schweißen unter dem Hallendach
Arbeiten an Trägern, Rohrbrücken oder Kanälen in großer Höhe. Funken fallen weit und landen in Ecken, die vom Boden aus kaum einzusehen sind.
In den ersten beiden Fällen passt eine Brandwache mit festen Rundgängen, die auch die Stunden nach Feierabend und das Wochenende abdecken kann wenn die Produktion ruht und niemand in der Halle ist. Was zu ihren Aufgaben gehört, lesen Sie unter Kontrollgänge und Aufgaben einer Brandwache. Bei Schweiß- und Trennarbeiten ist dagegen ein Brandposten die richtige Wahl. Er bleibt während der Arbeit an der Stelle, hält Löschmittel bereit und kontrolliert den Bereich anschließend noch einmal. Mehr dazu unter Brandposten bei Arbeiten in großer Höhe.
Ändert der Umbau dauerhaft etwas am Betrieb, etwa Fluchtwege, Sammelplätze oder die Alarmierung, reicht eine zeitlich begrenzte Wache nicht. Dann gehört auch die Brandschutzordnung auf den neuen Stand. Diese Aufgabe kann ein externer Brandschutzbeauftragter übernehmen, der die Unternehmensleitung berät und bei unterweisungen unterstützt. Wie Arbeiten im laufenden Betrieb allgemein ablaufen, beschreibt die Seite Umbau neben der laufenden Produktion.
Begriffe wie Brandabschnitt und Nachkontrolle erklärt das Glossar.
Bevor in Elsdorf eine Wand geöffnet oder ein Melder abgedeckt wird, sollte feststehen, wer von der Ersatzmaßnahme wissen muss und wie lange sie gebraucht wird. So geht man dabei vor:
Lücke beschreiben
Welcher Teil des Brandschutzes fehlt, wo und wie lange? Ein Hallenplan mit Öffnung, abgeschalteten Meldern oder Arbeitsbereich hilft allen Beteiligten.
Mit Stadt und Kreis klären
Ob eine Brandwache als Ersatzmaßnahme in Frage kommt und was dazu festgehalten wird, besprechen Sie mit der Bauaufsicht und, wo nötig, mit der Dienststelle des Kreises.
Zeiten festlegen
Wann arbeiten die Firmen, wann läuft die Produktion, wann ist niemand im Gebäude? Daraus ergeben sich Rundgänge und Schichten.
Einweisen
Gemeinsamer Rundgang mit Haustechnik oder Schichtleitung: Öffnung, Löscher, Hygienebereiche, Meldeweg und Treffpunkt für die Feuerwehr.
Beenden
Die Wache endet, wenn die Lücke geschlossen ist, also die Abschottung sitzt oder die Melder wieder aktiv sind. Einen kurzen Bericht gibt es, wenn Sie ihn möchten.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Betrieb in einem Elsdorfer Gewerbegebiet verlängert eine Fertigungslinie in die benachbarte Lagerhalle. Für zwölf Tage ist die Trennwand offen, bis die Fachfirma die Abschottung eingebaut hat. Nach Rücksprache mit der Bauaufsicht und dem Brandschutzplaner geht außerhalb der Arbeitszeit eine Brandwache durch beide Hallen, tagsüber begleitet ein Brandposten die Schweißarbeiten an der neuen Rohrleitung.
Für die Kalkulation helfen uns der geplante Zeitraum samt arbeitszeiten der Firmen, ein Plan der betroffenen Hallen, die Art der Lücke und die Absprachen mit Bauaufsicht oder Kreis, sobald es sie gibt. Bei brandschutzwache.de planen wir das Personal passend zur Aufgabe und besprechen mit Ihnen, wie Übergaben zwischen Tag und Nacht laufen. Wichtig ist das vor allem, wenn sich Hallenumbau und laufende Fertigung über Wochen überschneiden.
Die des Rhein-Erft-Kreises, weil die Stadt derzeit keine eigene hat. Sie sitzt in der Kreisverwaltung in Bergheim. Die Bauaufsicht liegt dagegen bei der Stadt selbst, Bauanträge und Fragen zum Baurecht gehen also ins Rathaus.
Die Brandwache setzt den Notruf ab und meldet, was sie sieht. In Elsdorf rückt dann die Freiwillige Feuerwehr der Stadt aus. Damit die Einsatzkräfte im Betrieb nicht suchen müssen legen wir vorher fest, wer sie am Tor empfängt und wo schlüssel und Pläne liegen.
Ob und wie Melder abgeschaltet werden dürfen, klären Sie vorher mit der Fachfirma Ihrer Anlage und der Brandschutzdienststelle des Kreises, die für Elsdorf die Anschlussbedingungen betreut. Die Brandwache planen wir dann für genau die Bereiche, die ohne Melder sind.
Dann lässt sich der Zeitraum in Absprache anpassen. Geben Sie uns Bescheid, sobald die Fachfirma einen neuen Termin nennt. Wichtig ist, dass auch die Stelle, mit der die Ersatzmaßnahme abgesprochen war, von der Verlängerung erfährt.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.