Die zweite Zeile ist in Voerde keine Formsache. Die Stadt ist zwar selbst Bauaufsicht, ihre Feuerwehr beschreibt sich auf ihrer Website aber als ausnahmslos ehrenamtlich. Nach § 25 BHKG kann die Brandschutzdienststelle deshalb beim Kreis Wesel liegen, dessen Landrat eine eigene Abteilung Brandschutzdienststelle führt. Ob das für Ihr Vorhaben so gilt, bestätigt die Bauaufsicht der Stadt. Wer das früh fragt weiß, an wen Brandschutzkonzept und Änderungsmeldungen gehen.
Die Frage stellt sich spätestens bei der Brandmeldeanlage. Nach Abschnitt 1.2 der Anschlussbedingungen des Kreises (Teil B, Stand Juli 2018) ist das Konzept einer Anlage, die auf die Leitstelle des Kreises aufgeschaltet werden soll, mit der jeweils zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Welche Stelle das ist, regelt eine Anlage zu den Bedingungen. Bekommt eine alte Halle für den neuen Nutzer eine neue Raumaufteilung, sollte das Konzept deshalb früh bei der richtigen Stelle liegen, und auch spätere Änderungen, die die Funktion der Anlage beeinträchtigen, gehen nach Abschnitt 11 dorthin. Wer für einen Umbau Meldergruppen abschaltet, plant diese Meldung und die Brandwache für die Zeit ohne Melder am besten zusammen. Wie das konkret aussieht, zeigt die Seite Rundgänge bei abgeschalteten Meldern.
Quellen: Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte, Fassung gültig ab 01.01.2025, § 2; BauO NRW 2018, § 57 Abs. 1; BHKG NRW, §§ 25 und 27; Freiwillige Feuerwehr Voerde, Startseite der Website (Seitenbetreiber laut Impressum Stadt Voerde); Kreis Wesel, Der Landrat, Abteilung Brandschutzdienststelle, Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (Teil B), Stand Juli 2018, Abschnitt 1.2.