Brandwache in Dinslaken: Rettungswege, Besucherzahl und Strom bei Festen
Für Märkte, Straßenfeste und andere Veranstaltungen in Dinslaken stellt die Website der Feuerwehr einen Punkt in den Mittelpunkt: Für die festgelegte Besucherzahl müssen ausreichend Rettungswege zur Verfügung stehen, frei begehbar und auch bei einem Stromausfall benutzbar. Wir unterstützen Veranstalter mit einer Brandsicherheitswache, wenn die Stadt sie verlangt und ihnen überträgt.
Wege, die auch ohne Strom funktionieren
Nach den Angaben auf der Website der Feuerwehr Dinslaken soll die Gefahrenvorbeugung bei Veranstaltungen den Ausbruch eines Brandes verhindern und die Gefährdung von Personen möglichst ausschließen. Wesentlich sei, dass für die festgelegte Besucherzahl ausreichend Rettungswege zur Verfügung stehen, dass sie frei begehbar sind und auch bei einem Stromausfall benutzbar bleiben.
Ebenfalls dort heißt es, die Feuerwehr berate den Veranstalter, lege mit ihm die notwendigen Vorkehrungen fest und kontrolliere sie in Stichproben. Die Einzelheiten stehen danach in einem Arbeitsblatt mit Anlagen zu den Anforderungen an den Brandschutz bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet.
Aus diesen Sätzen ergeben sich zwei Planungsgrößen. Erstens braucht die Planung eine festgelegte Besucherzahl, an der sich alles weitere misst. Ändert sich das Programm, etwa durch einen zusätzlichen Auftritt am Abend, kann sich auch die Zahl der Gäste ändern, und mit ihr der Bedarf an Wegen. Zweitens zählt die Zeit nach einbruch der Dunkelheit. Fällt dann die Stromversorgung von Bühne oder Ständen aus müssen Besucher die Wege trotzdem finden und nutzen können.
Wie die Benutzbarkeit bei Stromausfall erreicht wird, etwa durch Beleuchtung mit eigener Stromquelle oder deutlich erkennbare Wege, legt die Feuerwehr im Einzelfall mit Ihnen fest. Fordern Sie das Arbeitsblatt an sobald Fläche und erwartete Besucherzahl feststehen.
Quelle: Feuerwehr Dinslaken, Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und andere Veranstaltungen (Website, Herausgeber Stadtfeuerwehrverband Dinslaken e. V.).
Markt, Fest oder Saal: wer in Dinslaken was verlangt
Bei einer Veranstaltung haben Sie es in Dinslaken mit mehreren Stellen zu tun. Jede schaut auf einen anderen Teil der Planung.
- Festgesetzter Markt
- Wer bei der Stadt die Festsetzung eines Jahrmarkts, Spezialmarkts, einer Ausstellung oder Messe nach § 68 Gewerbeordnung beantragt, reicht unter anderem einen maßstäblichen Geländeplan mit Rettungswegen, ein parkplatzkonzept und eine Liste mit mindestens zwölf Anbietern ein.
- Feuerwehr
- Die Gefahrenvorbeugung legt nach den Angaben auf der Website der Feuerwehr mit dem Veranstalter die Vorkehrungen fest. Die Brandschutzdienststelle ist dort im Produktbereich Gefahrenvorbeugung angesiedelt.
- Gemeinde nach § 27 BHKG
- Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Sie entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist.
- Bauaufsicht
- Dinslaken ist eine Große kreisangehörige Stadt und nach § 57 BauO NRW selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Genehmigungen für Umbauten von Sälen und Hallen laufen deshalb über die Stadt.
Kann der Veranstalter eine geeignete Brandsicherheitswache stellen, überträgt ihm die Gemeinde diese Aufgabe. Dafür planen wir das Personal nach der festgelegten Besucherzahl, dem abgestimmten Plan und den Vorkehrungen der Feuerwehr. Was eine Wache am Veranstaltungstag konkret tut, beschreibt die Seite über die Aufgaben einer Wache am Festtag. Allgemeine Hinweise zur Planung von Märkten, Bühnen und Zelten finden Sie unter Feste und Märkte vorbereiten.
Quellen: Stadt Dinslaken, Märkte, Ausstellungen, Messen (Dienstleistungsseite); Feuerwehr Dinslaken, Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren (Website, Herausgeber Stadtfeuerwehrverband Dinslaken e. V.); Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, Fassung ab 01.01.2025; BauO NRW, § 57; BHKG NRW, § 27.
Wenn das Fest drinnen stattfindet
Nicht alle Feste finden auf Straße oder Platz statt. Die Satzung der Stadt zur Brandverhütungsschau von 2021 nennt in ihrer Anlage unter anderem Versammlungsstätten mit Räumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, und Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen für mehr als 1.000 Besucher. Bei einer Veranstaltung im Saal stellen sich dieselben Fragen wie draußen: Für wie viele Gäste ist der Raum ausgelegt, und bleiben die Ausgänge erkennbar, wenn das Licht der Bühne ausfällt?
Ist für einen Umbau eine Genehmigung nötig, nimmt die Brandschutzdienststelle im Verfahren die Belange des Brandschutzes wahr, so regelt es § 25 BHKG. Werden dabei Leitungen geschweißt oder getrennt gehört ein Brandposten bei Arbeiten im Saal an die Arbeitsstelle. Sind dafür Melder abgeschaltet, kann eine Brandwache die betroffenen Bereiche in Rundgängen kontrollieren.
Quellen: Stadt Dinslaken, Amtsblatt Nr. 23 vom 23.12.2021, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau, Anlage 2; BHKG NRW, § 25.
Von der Besucherzahl bis zum letzten Gast
Die Vorbereitung von Festen im Freien lässt sich in fünf Schritte gliedern, die sich an den Vorgaben der Stadt und der Feuerwehr orientieren.
Anlass beschreiben
Fläche, Uhrzeiten, Programm und alles mit offenem Feuer, Gas oder größerer Brandlast.
Besucherzahl festlegen
Wie viele Gäste die Fläche gleichzeitig aufnehmen soll und welche Wege dafür nötig sind.
Stromausfall durchspielen
Was dunkel wird, wenn Bühne oder Verteiler ausfallen, und wie die Wege dann erkennbar bleiben. Die Anzeige nach § 27 BHKG klären, wenn erhöhte Brandgefahr besteht und bei einem Brand eine große Zahl von Personen gefährdet wäre.
Einweisen
Wege, Ausgänge, Löschmittel und Stromverteiler gehen wir vor Beginn mit dem eingesetzten Personal ab, auch bei Dunkelheit.
Bis zum Schluss
Die Wache achtet darauf, dass Wege frei bleiben. Sie endet nach Absprache wenn Besucher und Stände weg sind.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Verein plant einen Abend auf einem innerstädtischen Platz in Dinslaken mit Bühne, Lichtinstallation und einer Feuershow, erwartet werden rund 1.500 Gäste. Nach der Anzeige entscheidet die Stadt, dass eine Brandsicherheitswache nötig ist, und überträgt sie dem Verein. Im abgestimmten Plan sind die Wege so gelegt, dass sie auch bei ausgefallener Bühnentechnik erkennbar bleiben. Die Wache achtet während der Show auf Abstände und freie Wege.
Ist eine Wache angeordnet, können ihre Angehörigen nach § 27 Abs. 3 BHKG Anordnungen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden und zur Sicherung von Rettungs- und Angriffswegen treffen. Damit das am Abend reibungslos klappt klären wir vorher, wer auf Seiten des Veranstalters entscheidet und wie wir uns erreichen, auch wenn bühnenprogramm und Besucherstrom wechseln. Bei brandschutzwache.de richten wir Zahl und Standorte der Kräfte nach dieser Abstimmung.
Begriffe wie Flucht- und Rettungswege und Brandlast erklärt das Glossar.
- Einsatzgebiet
- Dinslaken, Kreis Wesel. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
- In der Nähe
- Voerde (Niederrhein), Hünxe, Oberhausen, Duisburg, Bottrop
Was Veranstalter in Dinslaken vorab klären
Braucht jedes Straßenfest in Dinslaken eine Brandsicherheitswache?
Nein. Anzeigen müssen Sie eine Veranstaltung nach § 27 BHKG, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Ob dann eine Wache nötig ist, entscheidet die Stadt. Die Anforderungen der Feuerwehr an Märkte und Straßenfeste sind davon getrennt zu sehen.
Wie komme ich an das Arbeitsblatt der Feuerwehr Dinslaken?
Die Website der Feuerwehr nennt Arbeitsblatt und Anlagen als Grundlage für Märkte und Straßenfeste. Fragen Sie es direkt bei der Feuerwehr an, am besten zusammen mit einem ersten entwurf Ihres Plans und der geplanten Besucherzahl.
Was heißt „bei Stromausfall benutzbar“ für ein Fest am Abend?
Die Rettungswege müssen auch dann zu finden und zu begehen sein, wenn Bühne, Stände oder Straßenbeleuchtung ohne Strom sind. Welche Mittel dafür genügen, legt die Feuerwehr mit Ihnen fest. Planen Sie die Frage deshalb früh ein.
Fällt ein Saal mit 150 Plätzen in Dinslaken schon unter die Brandschau?
Wegen der Größe des Saals allein nicht, denn die Anlage zur Satzung von 2021 nennt Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Andere Einträge, etwa für Gaststätten, können trotzdem greifen. Die Einstufung Ihres Hauses erfragen Sie bei der Stadt.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.