Tiefgarage
Die Garage bleibt oft geöffnet, während Handwerker an Decken, Durchführungen oder Leitungen arbeiten. Fahrzeuge stehen dabei nur wenige meter neben der Arbeitsstelle.
In Wesel prüft die Feuerwehr der Stadt mit ihrer eigenen Brandschutzdienststelle Gebäude wie Tiefgaragen, Veranstaltungshallen, Schulen und Kindergärten. Festgestellte Mängel erfährt der Eigentümer über die Bauaufsicht der Stadt, verbunden mit einer Frist. Wer sie behebt, während das Haus weiter genutzt wird, kann für einzelne Arbeiten einen Brandposten oder eine Brandwache brauchen.
Die Brandverhütungsschau ist nach § 26 BHKG eine Aufgabe der Gemeinde. Kreisangehörige Gemeinden dürfen sie auf den Kreis übertragen, in Wesel liegt sie bei der Feuerwehr der Stadt. Sie besitzt nach eigener Darstellung eine eigenständige Brandschutzdienststelle und besucht in regelmäßigen Abständen besondere Objekte. Als Beispiele nennt sie Tiefgaragen, Veranstaltungshallen, Schulen und Kindergärten.
Was bei der Schau auffällt, teilt die Feuerwehr dem Eigentümer nicht selbst mit. Die Mängel gehen über die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel an ihn, und sie sind innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben. Wesel ist als Große kreisangehörige Stadt selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Auch im Baugenehmigungsverfahren arbeiten beide Stellen zusammen: Auf Anforderung der Bauaufsicht gibt die Brandschutzdienststelle Empfehlungen, etwa zu Löschwasser, Brandmeldeanlagen, Rettungswegen und Feuerwehrplänen.
Tiefgarage
Die Garage bleibt oft geöffnet, während Handwerker an Decken, Durchführungen oder Leitungen arbeiten. Fahrzeuge stehen dabei nur wenige meter neben der Arbeitsstelle.
Veranstaltungshalle
Gearbeitet wird zwischen zwei Terminen. Bis zum nächsten Einlass müssen Rettungswege frei sein und Baustoffe den saal verlassen haben.
Schule oder Kindergarten
Arbeiten fallen gern in Ferien und Schließzeiten. Dann ist das Gebäude leer, aber auch kaum jemand da, der einen Brand früh bemerkt.
Quellen: Freiwillige Feuerwehr Wesel, Vorbeugender Brandschutz (Website der Feuerwehr Wesel, abgerufen 21.10.2026); BHKG NRW, § 26; Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte, Fassung gültig ab 01.01.2025, § 1; BauO NRW 2018, § 57 Abs. 1.
Nicht jeder Mangel braucht Personal von außen. Viele lassen sich beheben, ohne dass zusätzliches Personal nötig ist. Kritisch wird es wenn mit Hitze gearbeitet, eine Anlage abgeschaltet oder das Haus gleichzeitig für Publikum geöffnet wird. Solche Arbeiten im laufenden Betrieb sollten Sie gezielt absichern.
| Arbeit | Worauf es ankommt | Mögliche Leistung |
|---|---|---|
| Abschottungen, Leitungen, Stahlteile | Schweißen, Trennen oder Löten in der nähe von Fahrzeugen, Dämmung oder Lagergut. | Brandposten während der Arbeit und Kontrolle danach, wie im Erlaubnisschein festgelegt. |
| Arbeiten an Meldern oder Zentrale | Die Übertragung zur Leitstelle darf nur der Konzessionär nach Absprache mit der Feuerwehr abschalten. | Brandwache mit Rundgängen in den abgeschalteten Bereichen, bis die Anlage wieder überträgt. |
| Rettungswege, Brandschutzordnung, Unterweisung | Organisatorische Mängel kehren wieder, wenn im Haus niemand dauerhaft zuständig ist. | Externer Brandschutzbeauftragter, der Regeln, Begehungen und Nachweise betreut. |
| Veranstaltung während der Bauzeit | Erhöhte Brandgefahr und bei einem Brand eine große Zahl gefährdeter Personen machen sie nach § 27 BHKG anzeigepflichtig. | Brandsicherheitswache, wenn die Gemeinde sie für nötig hält und dem Veranstalter überträgt. |
Die Tabelle ersetzt keine Auflage. Ob bis zur Behebung eines Mangels Ersatzmaßnahmen nötig sind und welche, legen Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle im Einzelfall fest. Unsere Aufgabe beginnt dort wo daraus Personal und Zeiten werden. Wie sich Bauarbeiten und Nutzung im selben Gebäude vertragen, beschreibt die Seite Arbeiten bei laufender Nutzung planen. Für die organisatorische Seite gibt es die Betreuung durch einen externen Brandschutzbeauftragten.
Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet sind auf die Leitstelle des Kreises Wesel aufgeschaltet. Für sie gelten Anschlussbedingungen in den Teilen A bis C, Teil B (Stand Juli 2018) stammt vom Kreis. Errichtet werden die Anlagen in Abstimmung mit der Feuerwehr Wesel, die auch bei der Abnahme mitwirkt.
Drei Regeln aus Teil B bestimmen, wie Arbeiten an einer Anlage vorbereitet werden. Die Übertragungseinrichtung darf nur der Konzessionär abschalten, und zwar nach Absprache mit der Feuerwehr. Revisionsalarme sind nur in Abstimmung mit der Leitstelle des Kreises Wesel zulässig. Bauliche und betriebliche Änderungen, welche die Funktion der Anlage beeinträchtigen, teilt der Betreiber der zuständigen Brandschutzdienststelle umgehend mit.
Solange Melder in einem Bereich fehlen kontrolliert eine Brandwache diesen Bereich in Rundgängen und geht ihn nach Arbeitsende noch einmal ab. Sie kann die Zeit bis zum Zurückschalten überbrücken, ersetzt die Anlage aber nicht. Mehr dazu unter Rundgänge einer Brandwache planen.
Ändert sich durch die Arbeiten der Grundriss oder die Nutzung, betrifft das oft auch die Feuerwehrpläne. In Wesel werden sie für Gebäude mit Brandmeldeanlage und für bestimmte besondere Objekte in Absprache mit der Brandschutzdienststelle nach einer Mustervorlage erstellt. Teil B verlangt, sie in Zeitabständen von maximal zwei Jahren zu überprüfen.
Quellen: Kreis Wesel, Der Landrat, Abteilung Brandschutzdienststelle, Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Kreises Wesel (Teil B), Stand Juli 2018, Abschnitte 7.2, 10 und 11; Freiwillige Feuerwehr Wesel, Vorbeugender Brandschutz.
Bei Mängeln aus der Brandschau steht die Frist im Schreiben der Bauaufsicht. Rückwärts von diesem Datum lässt sich die Absicherung planen.
Mängelliste sortieren
Welche Punkte organisatorisch sind, welche bauliche Arbeiten brauchen und welche Gewerke dafür kommen.
Kritische Arbeiten markieren
Heißarbeiten, Abschaltungen der Meldeanlage und Termine, an denen das Haus voll genutzt wird.
Absprachen treffen
Abschaltungen mit Konzessionär und Feuerwehr klären, Auflagen der Bauaufsicht berücksichtigen, Erlaubnisscheine im Betrieb ausstellen.
Absichern und festhalten
Posten und Rundgänge an den vereinbarten Tagen, Protokoll in der abgesprochenen Form als Nachweis für die Akte.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Nach der Brandverhütungsschau in einer Tiefgarage unter einem Wohn- und Geschäftshaus steht auf der Mängelliste, dass mehrere Leitungsdurchführungen zum Treppenraum nicht abgeschottet sind. Die Fachfirma braucht drei Tage, die Garage bleibt in dieser Zeit geöffnet. Wo alte Rohrleitungen getrennt werden, steht ein Brandposten, der nach Arbeitsende Decke, Durchführungen und die angrenzenden Stellplätze noch einmal kontrolliert.
Bei brandschutzwache.de planen wir die Kräfte passend zu diesen Arbeitstagen und besprechen vor Beginn die übergabe mit Ihnen und der ausführenden Firma. Geht es um mehrere Gebäude mit einer gemeinsamen Mängelliste lassen sich die Einsätze auch zusammenhängend planen.
Begriffe wie Schweißerlaubnisschein und Flucht- und Rettungswege erklärt das Glossar.
Von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel. Über sie teilt die Feuerwehr dem Eigentümer die Mängel mit, zusammen mit der Frist für die Behebung. Fachliche fragen zu einzelnen Punkten richten Sie am besten an den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr.
Das hängt vom Mangel und von den Auflagen ab. Wenn Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle Ersatzmaßnahmen verlangen richten sich Brandposten und Brandwache danach. Ohne solche Vorgaben planen wir die Absicherung entlang der Arbeiten, die tatsächlich Hitze erzeugen oder Melder außer Betrieb setzen.
Beide, für unterschiedliche Dinge. Die Leitstelle des Kreises nimmt die Alarme entgegen, und Teil B der Anschlussbedingungen kommt vom Kreis. Die Mitteilung über Änderungen geht an die zuständige Brandschutzdienststelle, in Wesel also an die Feuerwehr der Stadt. Abschaltungen der Übertragung stimmt der Konzessionär mit der Feuerwehr ab.
Nicht automatisch. Anzuzeigen sind nach § 27 BHKG Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Ob dann eine Wache nötig ist, entscheidet die Stadt. Wann und in welcher Form die Anzeige eingehen muss, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.