Einsatzgebiet Hennef (Sieg)

Brandwache in Hennef (Sieg): Konzerte und Bühnen in städtischen Sälen

Hennef (Sieg) vermietet für Veranstaltungen unter anderem zwei städtische Häuser: die Halle Meiersheide, in der bis zu 1.200 Menschen ein Konzert hören können, und den Saal der Meys Fabrik. Wer dort ein Konzert, eine Gala oder ein Bühnenprogramm ausrichtet, ist Veranstalter und bereitet den Brandschutz für seinen Abend selbst mit vor.

Brandsicherheitswache mit Funkgerät am Rand eines Konzertsaals während eines Konzerts
Säle

Zwei Säle, zwei Größenordnungen

Die Stadt beschreibt ihre Veranstaltungsräume ausführlich. Für die Planung einer Brandsicherheitswache sind vor allem diese Angaben wichtig:

Die städtischen Säle in Hennef im Vergleich
AngabeHalle MeiersheideMeys Fabrik
Gästevom Bankett für 410 bis zum Konzert mit 1.200 Personenbis höchstens 200 Personen
Bühne21 mal 7 Meter, Aufbauten und Erweiterungen stellt der Veranstalter13,5 Meter breit und 8,5 Meter tief
Unterlagen der StadtSicherheitskonzept, Pläne für die Bestuhlung, Merkblatt zur GefährdungsanalysePläne für die Bestuhlung, Merkblatt zur Gefährdungsanalyse
Im Hauszwei Künstlergarderoben, Kühlraum, Raum zum Anrichten von SpeisenStadtbibliothek und Stadtarchiv

Für Veranstaltungsstätten gilt nach dem Hinweis der Stadt die Sonderbauverordnung des Landes. Für die Halle Meiersheide hat die Stadt zusätzlich ein Sicherheitskonzept aufgestellt, das beachtet werden muss. Rauchen ist in Halle und Foyer nicht erlaubt, und für private feiern werden die Räume nicht vermietet. Wer mietet ist also in aller Regel ein Verein, ein Unternehmen oder ein Kulturveranstalter, der am Abend die Verantwortung trägt.

Der unterschied zwischen den beiden Häusern ist für die Planung erheblich. Die Halle Meiersheide fasst bei Konzerten bis zu 1.200 Personen, die Meys Fabrik höchstens 200. In der Halle können also bis zu sechsmal so viele Menschen zusammenkommen. Dazu bringen Veranstalter auf der großen Bühne eigene Aufbauten mit: Podeste, Technik, Kabel, Vorhänge oder Dekoration. Jedes dieser Teile erhöht die Brandlast und kann einen Weg verengen wenn es nicht im Plan steht. Was bei Veranstaltungen grundsätzlich zu beachten ist, haben wir unter Brandschutz bei Konzerten und Bühnenprogrammen zusammengefasst.

Quelle: Stadt Hennef, Veranstaltungsräume. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Veranstalter

Was beim Veranstalter liegt

Bei Veranstaltungen in den städtischen Sälen ist die Stadt Hennef zugleich Vermieterin. Über eine Brandsicherheitswache entscheidet sie aber in einer anderen Rolle, nämlich als Gemeinde nach § 27 BHKG. Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, sind ihr rechtzeitig anzuzeigen. Sie entscheidet dann, ob eine Wache nötig ist, und kann Auflagen erteilen. Ob der Nutzungsantrag beim Amt für Kultur, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt dafür schon genügt, erfragen Sie am besten gleich bei der Anmietung.

  • Programm und GästeArt der Veranstaltung, erwartete Besucherzahl und die gewählte Bestuhlung nach dem Plan der Stadt.
  • Eigene AufbautenBühnenerweiterung, Podeste, Technik und Dekoration mit Material und aufbauzeit beschreiben.
  • GefährdungsanalyseDas Merkblatt Gefährdungsanalyse der Stadt durcharbeiten.
  • WacheKlären, ob eine Brandsicherheitswache gefordert ist und wer sie stellt.

Kann der Veranstalter eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, überträgt ihm die Gemeinde nach § 27 Abs. 2 BHKG diese Aufgabe. Andernfalls stellt sie die Wache selbst. Was eine von uns gestellte Wache übernimmt, beschreiben wir unter Brandsicherheitswache für Saal und Bühne.

Quellen: BHKG; Stadt Hennef, Vermietung von Räumen und Hallen.

Veranstaltung im Saal anfragen

Zwei Brandschutzkräfte gehen vor einer Veranstaltung durch eine Halle mit Bühne und Stuhlreihen
Feuerwehr

Eine Feuerwehr aus Ehrenamtlichen

Die Feuerwehr Hennef beschreibt sich als rein ehrenamtliche Feuerwehr. Für Veranstalter hat das zwei praktische folgen. Die Telefonnummer der Feuerwehr ist nach eigener Angabe nicht ständig besetzt, Fragen zum vorbeugenden Brandschutz schicken Sie deshalb früh und schriftlich. Und die Frage nach der Brandsicherheitswache gehört an den Anfang der Planung: Wer die Wache am Ende stellt muss Menschen für einen festen Abend einteilen. Das gilt für die Gemeinde, deren Feuerwehr ehrenamtlich arbeitet, genauso wie für einen Dienstleister wie brandschutzwache.de.

Für Bauanträge ist die Stadt selbst zuständig. Als Mittlere kreisangehörige Stadt ist Hennef nach § 57 BauO NRW untere Bauaufsichtsbehörde, die Anträge bearbeitet die Abteilung Bauaufsicht. Planungsgespräche zu Brandmeldeanlagen führt nach Angabe der Feuerwehr der vorbeugende Brandschutz der Stadt.

Quellen: Freiwillige Feuerwehr Hennef, Löscheinheiten und Vorbeugender Brandschutz; Stadt Hennef, Bauantrag; Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, Landesbauordnung NRW.

Weitere Anlässe

Außerhalb der Säle: Stadtfest und Betriebe

Nicht jeder Bedarf in Hennef hat mit einer Bühne zu tun. Drei Punkte, die bei anderen Anfragen eine Rolle spielen:

Stadtfest
Das Stadtfest, nach Angabe der Stadt ihr größtes jahresereignis, findet am dritten Wochenende im September auf 900 Metern gesperrter Frankfurter Straße statt, mit Kirmes auf dem Marktplatz. Bleiben zwischen zwei Festtagen Buden, Bühnen und Material über Nacht stehen, kann eine Brandwache diese Stunden überbrücken, wenn der Veranstalter das wünscht.
Betriebe
Laut IT.NRW arbeiteten Ende 2024 in Hennef 3.391 von 12.802 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe, gut ein Viertel. Für Heißarbeiten in diesen Betrieben gibt es den Brandposten für Schweißarbeiten in der Werkhalle.
Meldeanlagen
Die Feuerwehr hat eine eigene Richtlinie zur Außerbetriebnahme von Brandmelde- und Löschanlagen mit Aufschaltung bei der Feuerwehr veröffentlicht, Stand Juni 2026. Wer eine solche Anlage außer Betrieb nimmt, sollte die Richtlinie vorher lesen und die Zeit ohne Überwachung planen, etwa mit einer Brandwache.

Quellen: Stadt Hennef, Großveranstaltungen; IT.NRW, Kommunalprofil Hennef (Sieg); Freiwillige Feuerwehr Hennef, Downloads zum vorbeugenden Brandschutz. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Ablauf

Vom Nutzungsantrag bis zum leeren Saal

Konzerte, Vorträge oder Bühnenprogramme in einem städtischen Saal lassen sich in vier Schritten vorbereiten. Die Brandsicherheitswache kommt dabei nicht erst am Abend ins Spiel.

  1. Saal beantragen

    Im Nutzungsantrag Programm, Gästezahl, Bestuhlung und eigene Bühnenaufbauten beschreiben. Für Bühnenelemente und Stühle der Stadt gibt es eigene Formulare.

  2. Anzeigen und abwarten

    Die Veranstaltung rechtzeitig bei der Stadt anzeigen und klären, ob eine Brandsicherheitswache verlangt und wem sie übertragen wird.

  3. Vor dem Einlass

    Gemeinsamer Rundgang durch Saal und Foyer: Ausgänge, Gänge zwischen den Reihen, Bühnenaufbau, Feuerlöscher und die Zufahrt für die Feuerwehr.

  4. Nach dem Schluss

    Die Wache bleibt bis die Gäste gegangen sind und die Technik abgeschaltet ist, und übergibt dann an den Hausmeister.

Für ein Angebot von brandschutzwache.de nennen Sie uns den Saal, Datum, Einlass und voraussichtliches Ende, die Bestuhlung, Ihre Bühnenaufbauten und, wenn es sie schon gibt, die Auflagen der Stadt. Steht die Entscheidung der Stadt noch aus fragen Sie trotzdem an. Liegen die Auflagen vor, stimmen wir das Angebot mit Ihnen darauf ab. Begriffe wie Flucht- und Rettungswege oder Brandlast erklärt das Glossar.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Musikverein mietet eine städtische Halle in Hennef für sein Jahreskonzert mit Reihenbestuhlung. Vor die feste Bühne baut er eine eigene Erweiterung für den Chor. Nach der Anzeige hält die Stadt eine Brandsicherheitswache für nötig. Weil der Verein eine geeignete Wache stellen kann, liegt die Aufgabe bei ihm. Die Wache geht vor dem Einlass mit dem Vorstand Ausgänge und Gänge ab, ist während des Konzerts im Saal und übergibt nach dem Abbau an den Hausmeister.

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Einsatzgebiet
Hennef (Sieg), Rhein-Sieg-Kreis. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
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Fragen

Was Veranstalter in Hennef häufig wissen wollen

Braucht jedes Konzert in der Halle Meiersheide eine Brand­sicherheits­wache?

Nicht unbedingt. Nach § 27 BHKG trifft die Stadt diese Entscheidung für jede Veranstaltung einzeln. Maßgeblich ist, ob eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Zeigen Sie deshalb jede größere Veranstaltung an und planen Sie Personal bis dahin nur vorläufig ein.

Darf ich die Bühne der Halle Meiersheide erweitern?

Die Stadt schreibt, dass Bühnenaufbauten oder Erweiterungen vom Veranstalter gestellt werden müssen. Was zulässig ist, klären Sie mit dem Amt für Kultur, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt. Beschreiben Sie Ihre Aufbauten deshalb schon im Nutzungsantrag.

Ist die Feuerwehr Hennef für Rückfragen telefonisch erreichbar?

Die Nummer der Feuerwehr ist nach eigener Angabe nicht ständig besetzt. Im Notfall gilt immer der Notruf 112. Planungsfragen schicken Sie besser per E-Mail und mit genügend Vorlauf.

Lohnt sich beim Stadtfest eine Brandwache über Nacht?

Das hängt davon ab, was zwischen den Festtagen auf der Straße bleibt. Bei Bühnen, Technik und Buden mit Vorräten kann eine Brandwache die Nachtstunden überbrücken. Welche Auflagen gelten und ob eine Brandsicherheitswache verlangt wird, entscheidet die Stadt.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihren Bedarf.

Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.