Brandwache in Neunkirchen-Seelscheid: Feiern in Aula, Forum und Dorf
Neunkirchen-Seelscheid stellt Vereinen und Bürgern Räume seiner Schulen und der Begegnungsstätte für Veranstaltungen zur Verfügung. Wer dort feiert, ist nach der Richtlinie der Gemeinde selbst Veranstalter und trägt die Verantwortung für Rettungswege, Bestuhlung und das Zusammenspiel mit der Brandsicherheitswache.
Welcher Raum für welche Feier in Frage kommt
Nach den Richtlinien der Gemeinde über die Bereitstellung gemeindlicher Liegenschaften, in Kraft seit Januar 2015, stehen diese Räume für Veranstaltungen zur Verfügung. Ob sich daran etwas geändert hat, erfahren Sie im rathaus. Für Veranstalter lassen sich die Räume in vier Gruppen ordnen:
- Begegnungsstätte
- Zwei Räume der Begegnungsstätte an der Schulstraße in Neunkirchen vergibt die Gemeinde für private Feiern und sonstige Veranstaltungen.
- Aula und Forum
- Die Aula einer weiterführenden Schule, die Aula einer Grundschule und die Foren von drei weiteren Schulen stehen neben dem Unterricht auch für außerschulische Veranstaltungen bereit. Eingetragene Vereine erhalten eine Aula für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe.
- Sporthallen
- Die Sporthallen der Grundschulen in Neunkirchen und Seelscheid dienen dem Vereinssport. Eine Vereinsfeier ist dort nur möglich, wenn sie aus Platzgründen nicht in der Aula stattfinden kann. Die übrigen Turnhallen werden nur für Sport vergeben, die Feuerwehrhäuser gar nicht.
- Dorfplätze
- Fünf Dorfplätze hat die Gemeinde vertraglich auf die örtlichen Dorfgemeinschaften übertragen. Erster Ansprechpartner für ein Fest im Dorf ist dort die jeweilige Gemeinschaft.
Für die Brandsicherheitswache ist diese Einteilung mehr als eine Formsache. Lange Tischreihen, eine Theke und eine kleine Bühne verändern jeden raum, ob Aula oder Forum. Eine Sporthalle ist für Training und Wettkampf eingerichtet, nicht für Tische, Theke und Bühne. Erst wenn feststeht, welcher Raum es wird lassen sich Bestuhlung, freie Ausgänge und die Posten der Wache sinnvoll aufeinander abstimmen.
Quelle: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Richtlinien über die Bereitstellung gemeindlicher Liegenschaften (in Kraft seit 01.01.2015). Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.
Pflichten aus dem Mietvertrag: Wege, Stühle, Technik
Gemeindliche Räume gibt es nur auf schriftlichen Antrag, rechtzeitig vor der Veranstaltung und mit einem privatrechtlichen Mietvertrag. Eine feste antragsfrist nennt die Richtlinie nicht. Für den Brandschutz zählen vor allem diese Regeln:
- Verantwortliche PersonSpätestens zwei Wochen vorher nennt der Veranstalter der Gemeinde eine Person mit Handynummer, die während der ganzen Veranstaltung erreichbar ist.
- Keine UntervermietungVeranstalter und tatsächlicher Nutzer müssen identisch sein.
- BestuhlungsplanBesteht für den Raum ein genehmigter Plan, ist er verbindlich und dort auszuhängen.
- Freie WegeDer Veranstalter sorgt dafür, dass Notausgänge und Rettungswege frei bleiben.
- ZusammenarbeitDer Veranstalter sorgt für das Zusammenwirken von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst und für deren Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Eine Regel wird leicht überlesen: Ist notwendige Sicherheitstechnik nicht betriebsfähig oder lassen sich die Betriebsvorschriften nicht einhalten, ist der Veranstalter zur Einstellung der Veranstaltung verpflichtet. Beauftragte Mitarbeiter der Gemeinde üben gegenüber dem Veranstalter das Hausrecht aus. Eine Brandsicherheitswache bemerkt Mängel früh, etwa einen zugestellten Ausgang oder Dekoration vor einem Rettungszeichen. An der Pflicht, notfalls abzubrechen, ändert sie nichts.
Was eine solche Wache vor dem Einlass und während des Abends übernimmt, beschreibt die Seite Brandsicherheitswache bei Vereinsfeiern. Eine Übersicht über typische Anlässe gibt Brandschutz bei Vereins- und Schulfeiern.
Quelle: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Richtlinien über die Bereitstellung gemeindlicher Liegenschaften, Abschnitte 2 und 3.
Feuerwehr oder beauftragtes Personal
Wann eine Brandsicherheitswache nötig ist, richtet sich nach § 27 BHKG. Das Gesetz knüpft die Anzeigepflicht an zwei Bedingungen: eine erhöhte Brandgefahr und, falls es brennt, eine große Zahl gefährdeter Personen. Treffen beide zu, muss die Gemeinde rechtzeitig davon erfahren. Ob daraufhin eine Wache nötig ist, legt die Gemeinde fest, und sie darf Auflagen erteilen. Kann der Verein selbst eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, muss sie ihm diese Aufgabe übertragen.
Andernfalls stellt die Feuerwehr der Gemeinde die Wache. So steht es in der Satzung über Kostenersatz und Entgelte bei Einsätzen der Feuerwehr vom 27.09.2016, die 2020 geändert wurde. Das Entgelt dafür zahlt der Veranstalter, und die Gemeinde kann verlangen, dass es vorab entrichtet oder eine angemessene Sicherheit hinterlegt wird. Vereine sollten das früh in ihre planung einbeziehen.
Von der Brandsicherheitswache zu unterscheiden ist die Brandwache. Sie kontrolliert ein Gebäude wenn Brandschutztechnik ausgefallen ist oder umgebaut wird, und hat mit dem Publikum eines Festes nichts zu tun. Für eine Vereinsfeier geht es fast immer um die Brandsicherheitswache.
Überträgt Ihnen die Gemeinde die Wache können Sie bei brandschutzwache.de Personal dafür anfragen. Zahl der Kräfte und Einsatzzeiten richten wir nach Raum, Gästezahl und den Auflagen der Gemeinde aus.
Brandsicherheitswache für eine Feier anfragen
Quellen: BHKG NRW, § 27; Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr.
Rathaus und Kreishaus: die Ansprechstellen
Neben der Gemeinde als Vermieterin sind bei Feiern und bei Umbauten weitere Stellen beteiligt:
- Bauaufsicht
- Neunkirchen-Seelscheid steht nicht in der Landesverordnung über Große und Mittlere kreisangehörige Städte. Untere Bauaufsichtsbehörde ist deshalb der Rhein-Sieg-Kreis mit seinem Bauaufsichtsamt.
- Brandmeldeanlagen
- Für die Feuerwehr der Gemeinde läuft der Kontakt laut Anschlussbedingungen des Kreises (Stand 01/2024) bis auf Weiteres über dessen Brandschutzdienststelle.
- Gemeinde
- Mietvertrag, Veranstaltungsanzeige und die Entscheidung über eine Brandsicherheitswache liegen im Rathaus.
Abweichungen vom Bestuhlungsplan klären Sie zuerst mit der Gemeinde als Vermieterin. Die Bauaufsicht des Kreises ist vor allem bei baulichen Änderungen gefragt.
Quellen: Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte; Landesbauordnung, § 57; Rhein-Sieg-Kreis, Datenschutzhinweise des Bauaufsichtsamts, Anschlussbedingungen für Meldeanlagen, Kapitel 23 (Stand 01/2024); Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Richtlinien über die Bereitstellung gemeindlicher Liegenschaften.
Vom Mietantrag bis zur Übergabe des Raums
Bis zur Übergabe des Raums sind es vier Schritte:
Antrag und Anzeige
Den Raum schriftlich bei der Gemeinde beantragen. Besteht erhöhte Brandgefahr und wäre bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet, die Veranstaltung zusätzlich nach § 27 BHKG anzeigen.
Aufbau gegen den Plan prüfen
Tische, Theke, Bühne und Dekoration mit dem genehmigten Bestuhlungsplan vergleichen und Abweichungen vorher mit der Gemeinde klären.
Verantwortliche Person melden
Spätestens zwei Wochen vorher Name und Handynummer an die Gemeinde geben und die Einweisung der Wache terminieren.
Feier und Übergabe
Rundgang vor dem Einlass, Ausgänge während der Feier frei halten, letzte Kontrolle nach dem Ende, dann Übergabe des Raums.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Karnevalsverein mietet eine Schulaula für seine Sitzung und möchte Tische statt Stuhlreihen aufstellen. Weil der ausgehängte Bestuhlungsplan nur Reihen vorsieht, klärt der Verein die Aufstellung früh mit der Gemeinde. Die Gemeinde verlangt eine Brandsicherheitswache. Weil der Verein sie selbst stellen kann, bekommt er die Aufgabe und holt sich dafür Personal von außen. Zwei Wochen vor der Sitzung meldet er die verantwortliche Person mit Handynummer.
Schicken Sie uns mit der Anfrage den Namen des Raums, den Termin mit Aufbauzeit, die erwartete Gästezahl und eine Skizze der geplanten Tische. Gibt es eine Bühne, Dekoration aus Stoff oder Papier oder eine Essensausgabe mit Gas oder Rechaud gehört das ebenso dazu wie jede Auflage, die die Gemeinde schon gemacht hat.
Was mit Flucht- und Rettungswege und Brandschutzordnung gemeint ist, erläutert das Glossar.
- Einsatzgebiet
- Neunkirchen-Seelscheid, Rhein-Sieg-Kreis. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
- In der Nähe
- Much, Lohmar, Siegburg, Hennef (Sieg), Overath
Feiern in Gemeinderäumen: Antworten für Neunkirchen-Seelscheid
Darf ein Verein für seine Feier eine Turnhalle der Gemeinde mieten?
Nach der Richtlinie von 2015 nicht, den aktuellen Stand nennt Ihnen das Rathaus. Turnhallen werden danach ausschließlich für Sport vergeben, an Vereine ohne entgelt. Die Sporthallen der Grundschulen in Neunkirchen und Seelscheid kommen für eine Feier nur in Frage, wenn die Aula aus Platzgründen nicht reicht.
Was passiert, wenn während der Feier im Forum die Sicherheitstechnik ausfällt?
Dann ist der Veranstalter nach der Richtlinie verpflichtet, die Veranstaltung einzustellen. Das gilt auch, wenn sich die Betriebsvorschriften nicht einhalten lassen. Klären Sie deshalb vor dem Einlass mit der zuständigen Person der Gemeinde, ob Notbeleuchtung und Alarmierung funktionieren.
Wer zahlt, wenn die Feuerwehr die Brandsicherheitswache stellt?
Der Veranstalter. Die Satzung der Gemeinde über Kostenersatz und Entgelte bei Feuerwehreinsätzen sieht dafür ein Entgelt vor, das er trägt. Die Gemeinde kann die Wache davon abhängig machen, dass vorab gezahlt oder eine Sicherheit hinterlegt wird. Die Höhe steht in der Satzung selbst.
Gilt das auch für ein Fest auf einem Dorfplatz?
Die fünf Dorfplätze hat die Gemeinde vertraglich den Dorfgemeinschaften übertragen. Wie die Richtlinie dort angewendet wird klärt die Dorfgemeinschaft mit der Gemeinde. Die Anzeigepflicht aus dem Landesgesetz hängt dagegen nicht am Ort. Sie greift auch unter freiem Himmel, wenn erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.