Einsatzgebiet Grevenbroich

Brandwache in Grevenbroich: Märkte, Feste und die Nächte dazwischen

Wer in Grevenbroich einen Markt, ein Straßenfest oder ein Zeltfest ausrichtet, hat früh mit der Feuerwehr der Stadt zu tun. Die genehmigenden Stellen beteiligen sie als Fachstelle für den Brandschutz, und ihr Merkblatt mit Stand 2016 nennt Vorgaben zu Abständen, Gasflaschen und Zufahrten. Wo Stände über Nacht stehen bleiben, kann eine Brandwache gefragt sein.

Brandschutzmitarbeiter erfasst Beobachtungen auf einem Tablet
Festkalender

Dreizehn Termine im Plan der Feuerwehr

Der Brandschutzbedarfsplan, den der Rat der Stadt am 1. Oktober 2026 beschlossen hat, zählt 13 größere Veranstaltungen im Jahreslauf auf, vom Citytrödel im April bis zum Erlebnismarkt im Oktober. Für den Maimarkt Wevelinghoven nennt der Plan 5.000 bis 7.000 Besucher, für das Fest der Kulturen Ende Juni 4.000 bis 5.000. Bei diesen Terminen ist die Feuerwehr in unterschiedlicher form beteiligt, etwa über den vorbeugenden Brandschutz. Je nach Größe und Inhalt einer Veranstaltung ist außerdem eine Brandsicherheitswache erforderlich.

13 Termine
führt der Brandschutzbedarfsplan 2026 als größere Veranstaltungen auf, darunter Märkte, Schützenfeste und Konzerte.
21 Tage
vorher muss der Veranstalter eine Brandsicherheitswache bestellen, wenn sie nötig ist, also bei erhöhter Brandgefahr und einer großen Zahl gefährdeter Personen. So schreibt es die Feuerwehr.
1:500
Kleiner darf der Maßstab des Lageplans nicht sein, den das Merkblatt für Stände, Zelte und Buden verlangt.

Die Fragen zum Brandschutz kommen also nicht erst am Aufbautag, sondern mit dem Konzept für die Stadt. Wer früh weiß, wie die Stände stehen, wo mit Gas gekocht wird und was über Nacht bleibt kann auch eine Brandwache für diese Stunden rechtzeitig einplanen. Allgemeine Hinweise stehen unter Märkte und Feste mit Brandschutz planen.

Quellen: Stadt Grevenbroich, Brandschutzbedarfsplan (Stand 15.09.2026, vom Rat verabschiedet am 01.10.2026), Abschnitt Großveranstaltungen; Feuerwehr Grevenbroich, Seite Vorbeugender Brandschutz; Stadt Grevenbroich, Merkblatt für Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen (Stand 10.2016). Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Merkblatt

Abstände, Gas und Zufahrten auf dem Festgelände

Ihre Anforderungen an den Brandschutz bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen auf öffentlichen oder privaten Flächen hat die Stadt in einem Merkblatt mit Stand Oktober 2016 zusammengefasst. Wie viel platz ein Stand zur nächsten Hauswand braucht hängt davon ab, was dort passiert.

Abstände zu Gebäuden nach dem Merkblatt der Stadt Grevenbroich
Stand oder AufbauVorgabe
Leichte Zelte, Marktschirme und Tische mit geringer BrandlastKein Abstand, wenn alles täglich abgebaut wird. Bleibt es stehen, gelten 3 m.
Geschlossenes Zelt aus schwer entflammbarem Stoff (B1)1 m Abstand, offene Feuerstätten sind darin nicht zulässig.
Stand aus überwiegend brennbarem Material3 m Abstand und mindestens ein ABC-Feuerlöscher.
Offenes Feuer oder Kochstelle mit Gas5 m Abstand, etwa bei Imbiss, Glühwein oder Kohlefeuer, dazu mindestens ein ABC-Feuerlöscher.
Fliegende BautenGrundsätzlich mindestens 5 m zu bestehenden Gebäuden.
Stände in geschlossener ReiheSpätestens nach 40 m ein Schutzstreifen von mindestens 5 m, der ständig frei bleibt.

Zufahrten für die Feuerwehr bleiben während der ganzen Nutzung mindestens 3 m breit und 3,5 m hoch frei, auch dort, wo Tische und Bänke stehen.

Bei Flüssiggas ist das Merkblatt besonders genau. Am Stand steht nur die Flasche, die gerade in Betrieb ist. Reserve und leere Flaschen gehören in abschließbare, nicht brennbare Schränke außerhalb der Stände. Gasheizungen aller Art, auch Heizlaternen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Betriebsschluss werden die Hauptabsperrungen geschlossen, und brennbare Abfälle kommen in verschließbare Metallbehälter.

Während der Veranstaltung muss ein verantwortlicher Leiter oder eine von ihm beauftragte Person ständig anwesend und erreichbar sein. Meist prüft die federführende Genehmigungsbehörde die Auflagen vor Beginn, die Feuerwehr darf sie jederzeit kontrollieren. Weil das Merkblatt aus dem Jahr 2016 stammt fragen Sie am besten bei der Stadt nach, ob es in dieser Fassung noch angewendet wird.

Begriffe wie Brandlast und Flucht- und Rettungswege erklärt das Glossar.

Quelle: Stadt Grevenbroich, Fachbereich Feuerschutz und Koordinierungsstelle Veranstaltungen, Merkblatt mit Anforderungen an den Brandschutz bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Stand 10.2016).

Über Nacht

Wenn Buden und Zelte zwischen den Festtagen stehen bleiben

Bleiben bei Festen über mehrere Tage Buden oder Zelte zwischen den Festtagen stehen, gelten die Abstände aus der Tabelle auch für die Nächte dazwischen.

Das Merkblatt lässt Ausnahmen von den Abständen zu, wenn entsprechende Kompensationsmaßnahmen erfüllt werden, und nennt als Beispiel eine Nachtwache. Ob eine Nachtwache reicht und wie lange sie laufen soll entscheidet also nicht der Veranstalter allein, sondern die Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

Eine solche Nachtwache kann eine Brandwache übernehmen. Sie geht das Gelände in festen Runden ab, achtet auf Glut an Grill- und Kohlestellen, sieht nach, ob Gas abgesperrt und abfall weggeräumt ist, und hält Zufahrten und Hydranten im Blick. Bemerkt sie Rauch oder Brandgeruch, alarmiert sie die Feuerwehr, warnt Personen und weist die Kräfte ein. Einen Entstehungsbrand bekämpft sie nur ohne Eigengefährdung. Mehr dazu unter Brandwache mit festen Kontrollgängen.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Verein plant ein Straßenfest über drei Tage. Eine Reihe aus Holzbuden mit Imbiss und Ausschank steht näher an den Hausfronten, als das Merkblatt vorsieht, und soll nachts nicht abgebaut werden. Die Genehmigungsbehörde stimmt der Ausnahme nur mit einer Nachtwache zu. Die Brandwache beginnt nach Betriebsschluss, wenn die Gasflaschen abgesperrt sind, und endet am Morgen mit der Übergabe an den Verein.

Für die Planung brauchen wir den genehmigten Lageplan, die Zeiten zwischen Betriebsschluss und Öffnung, die zahl der Nächte und die Person, die nachts erreichbar ist. Bei brandschutzwache.de richten wir die Brandwache nach den Auflagen aus, die Sie von der Stadt bekommen.

Nachtwache für ein Fest anfragen

Brandsicherheitswache

Drei Wochen Vorlauf und die Feuerwehr am Tisch

Eine Brandsicherheitswache ist nach § 27 BHKG bei Veranstaltungen vorgeschrieben, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet wäre. Nicht jedes Straßenfest erfüllt beide Voraussetzungen. Die Feuerwehr Grevenbroich schreibt dazu, dass der Veranstalter die Wache rechtzeitig bestellen muss, mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung. Ordnerdienste gehören nicht zu ihren Aufgaben, sie ist allein für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz da.

Ordnet die Feuerwehr eine Brandsicherheitswache an, fallen nach dem Merkblatt Gebühren nach der örtlichen Regelung an. Das Gesetz sieht in § 27 Abs. 2 außerdem vor, dass die Gemeinde die Aufgabe dem Veranstalter überträgt, wenn er eine Wache stellen kann, die den Anforderungen genügt. Ob das für Ihr Fest in Frage kommt klären Sie zuerst mit der Feuerwehr. Stellt die Feuerwehr die Wache selbst, bleiben Bestellung und Gebühren trotzdem bei Ihnen. Was eine übertragene Wache leistet, beschreibt die Seite Aufgaben einer Brandsicherheitswache im Überblick.

  1. Konzept einreichen

    Veranstaltungs- oder Sicherheitskonzept rechtzeitig vor Beginn bei der Stadt, abgestimmt mit allen beteiligten Stellen.

  2. Lageplan zeichnen

    Stände, Zelte und Buden mit Größe und Abstand zu den Gebäuden, im Maßstab 1:500 oder größer.

  3. Wache klären

    Ist eine Brandsicherheitswache nötig, wird sie mindestens 21 Tage vorher bestellt. Wer sie stellt, klären Sie mit der Feuerwehr.

  4. Nächte planen

    Was nicht täglich abgebaut wird, braucht die vollen Abstände oder einen abgestimmten Ausgleich.

  5. Vor Ort führen

    Verantwortliche Leitung erreichbar, Zufahrten und Hydranten frei, Mängel sofort beseitigen.

Grevenbroich ist Große kreisangehörige Stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Fragen an die Bauaufsicht, etwa zu Zelten und anderen Aufbauten, gehen deshalb an die Stadt und nicht an den Rhein-Kreis Neuss.

Wache für eine Veranstaltung abstimmen

Quellen: Feuerwehr Grevenbroich, Seite Vorbeugender Brandschutz; Stadt Grevenbroich, Merkblatt für Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen (Stand 10.2016); BHKG NRW, § 27; Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte (Fassung ab 01.01.2025); BauO NRW, § 57.

Außerhalb der Festsaison

Abgeschaltete Melder in Werk und Halle

Ende 2024 arbeiteten laut IT.NRW in Grevenbroich 35,4 Prozent der Beschäftigten am Arbeitsort im produzierenden Gewerbe, im Rhein-Kreis Neuss waren es 24,8 Prozent. Für Brandmeldeanlagen mit Verbindung zur Feuerwehr galten die technischen Anschlussbedingungen der Stadt in der Fassung vom 30.07.2018, die aktuelle Fassung erfragen Sie bei der Feuerwehr. Werden nach dieser Fassung Melder oder Meldergruppen abgeschaltet, muss der Betreiber sicherstellen, dass die betroffenen Bereiche anderweitig überwacht werden, etwa durch Aufsichtspersonal.

Eine Brandwache kann diese Zeit überbrücken, indem sie die Bereiche in Rundgängen kontrolliert. Mehr dazu auf der Seite Meldeanlage außer Betrieb, was jetzt zu tun ist.

Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Grevenbroich (Stand 15.01.2026); Stadt Grevenbroich, Feuerwehr, Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (Stand 30.07.2018).

Einsatzgebiet
Grevenbroich, Rhein-Kreis Neuss. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
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Fragen

Was Veranstalter in Grevenbroich oft wissen wollen

Braucht jedes Straßenfest in Grevenbroich eine Brand­sicherheits­wache?

Nein. Vorgeschrieben ist sie nach § 27 BHKG nur, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei einem Brand eine große Anzahl von Personen gefährdet wäre. Angeordnet wird sie nach dem Merkblatt der Stadt durch die Feuerwehr Grevenbroich.

Dürfen wir auf dem Herbstmarkt Heizpilze aufstellen?

Nach dem Merkblatt der Stadt sind Gasheizungen jeder Art, auch Gasheizlaternen, grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung im Einzelfall.

Ab wann sollten wir eine Nachtwache für ein Fest in der Innenstadt anfragen?

Sobald klar ist, dass Stände über Nacht stehen bleiben und die Abstände dafür nicht reichen. Die Ausnahme stimmen Sie mit der Genehmigungsbehörde ab, die Brandwache planen wir danach mit den zeiten und Auflagen, die dabei herauskommen.

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