Einsatzgebiet Grefrath

Brandwache in Grefrath: Feste in Hallen, die sonst anders genutzt werden

Eine Party in der Reithalle, ein Vereinsfest im Zelt, ein Abend mit Musik in der Turnhalle: Sind solche Feste öffentlich oder wirken sie nach außen, verlangt die Gemeinde Grefrath einen schriftlichen Antrag mit Nachweisen. Ihr Merkblatt nennt ausdrücklich den Brandschutz, die Flucht- und Rettungswege und für Räume mit anderem Zweck eine Nutzungsänderung beim Kreis. Überträgt die Gemeinde die Wache dem Veranstalter, stimmen wir Personal und Ablauf auf das Gutachten ab.

Brandsicherheitswache beobachtet eine Veranstaltung im Konzertsaal
Merkblatt

Was Grefrath vor der Genehmigung sehen will

In Grefrath ist eine Genehmigung grundsätzlich nötig wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen. Das gilt auch für eine private Feier sobald sie öffentlichen Charakter hat oder die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Zuständig ist das Ordnungsamt der Gemeinde. Ohne formellen Antrag gilt ein Fest nach dem Merkblatt als nicht genehmigt und kann vorzeitig beendet oder untersagt werden.

Das undatierte Merkblatt der Gemeinde zur Antragstellung, abgerufen am 21.10.2026, listet auf, was in der Regel immer nachzuweisen ist: Art, Dauer und Ort der Veranstaltung, Pläne zu lage und Ausstattung der Fläche, Sicherheitsdienst nach Einzelfall, Sanitätsdienst, die Haftpflichtversicherung des Veranstalters und Brandschutz. Unter dem Stichwort Brandschutzgutachten heißt es, die Voraussetzungen des Brandschutzrechts müssten gewährleistet sein. Für Fragen dazu verweist die Gemeinde an den vorbeugenden Brandschutz des Kreises Viersen.

Für die Wache selbst nennt das Merkblatt zwei Wege. Ist eine Brandschutzwache erforderlich, kann sie nach den Vorgaben des Gutachtens von der hiesigen Feuerwehr eingerichtet werden. Alternativ kann der Veranstalter stattdessen entsprechend geschulte Brandschutzsachverständige beauftragen. Welche Qualifikation die Gemeinde dabei im Einzelfall erwartet, klären Sie mit dem Antrag. Stellt die Freiwillige Feuerwehr die Wache, kann die Gemeinde dafür nach ihrer Satzung vom 12.12.2023 Entgelte erheben.

1.000 Besucher
Ab dieser Zahl wird laut Merkblatt in der Regel ein Sicherheitskonzept gefordert, je nach Örtlichkeit auch bei deutlich kleineren Festen.
Jedes Fest
Nach dem Merkblatt sind in jedem Fall Nachweise über die Flucht- und Rettungswege vorzulegen, unabhängig von der Größe.
Zwei Wege zur Wache
Die Feuerwehr Grefrath nach den Vorgaben des Gutachtens oder entsprechend geschulte Brandschutzsachverständige, die der Veranstalter beauftragt.

Quellen: Gemeinde Grefrath, Dienstleistung Genehmigung einer (Groß-)Veranstaltung und Merkblatt zur Antragstellung genehmigungspflichtiger Veranstaltungen (ohne Datum, abgerufen am 21.10.2026); Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.

Nutzungsänderung

Wenn der Raum nicht für Gäste gebaut ist

Grefrath nennt sich Sport- und Freizeitgemeinde. Konzerte, Musicals und Bühnenprogramme finden laut Gemeinde zum Beispiel im EisSport & EventPark statt. Viele Feste von Vereinen und Nachbarschaften laufen aber in Hallen, die sonst anders genutzt werden und für einen anderen Zweck genehmigt sind. Genau für diesen Fall hat die Gemeinde ein Beispiel ins Merkblatt geschrieben.

Reithalle oder Scheune

Klassische Feste in Scheunen finden laut Merkblatt sehr oft in Reithallen statt. Eine Reithalle darf aber nur für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden. Für das Fest braucht es deshalb eine einmalige Nutzungsänderung beim Kreis.

Zelt auf offenem Gelände

Der Antrag der Gemeinde fragt nach fliegenden Bauten wie Zelten, Bühnen und Tribünen, jeweils mit Größe und Zuschauerzahl. Für Außenflächen gehört ein Plan mit Fluchtwegen und Zufahrten für Rettungswagen dazu.

Turn- oder Mehrzweckhalle

Das Formular unterscheidet eine genehmigte Versammlungsstätte von einer Turn- oder Mehrzweckhalle und einem Privatgebäude. Für Feiern in Gebäuden verlangt das Merkblatt zusätzlich Pläne, aus denen Stände und Stühle hervorgehen.

Den Antrag auf Nutzungsänderung stellen Sie bei der Bauaufsicht des Kreises Viersen. Beizufügen sind laut Merkblatt etwa Ablaufplan, Lagepläne, Pläne der Flucht- und Rettungswege und das Brandschutzgutachten oder das Sicherheitskonzept. Eine eigene Bauaufsicht hat Grefrath nicht, weil die Gemeinde weder Große noch Mittlere kreisangehörige Stadt ist. Auch Bauanträge und Baugenehmigungen laufen deshalb über das Bauordnungsamt des Kreises.

In solchen Räumen achtet eine Brandsicherheitswache vor allem darauf, dass Ausgänge die im normalen Betrieb kaum jemand benutzt, an diesem Abend frei und erkennbar bleiben. Dazu kommen theke, Kochstellen, Dekoration und die Elektrik einer Anlage, die für ein Fest aufgebaut wurde. Was eine Wache am Abend leistet, steht auf der Seite Aufgaben einer Brandsicherheitswache im Überblick. Weitere Anlässe beschreibt die Seite Feste und Konzerte mit Wache planen.

Fest in Halle oder Zelt schildern

Quellen: Gemeinde Grefrath, Merkblatt zur Antragstellung genehmigungspflichtiger Veranstaltungen (ohne Datum), Antrag auf Genehmigung einer (Groß-)Veranstaltung, Seiten Sportstätten sowie Bauen und Planen (abgerufen am 21.10.2026); Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, Fassung ab 01.01.2025; BauO NRW, § 57. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Ablauf

Vom Antrag im Rathaus bis zum letzten Rundgang

Die Schritte greifen ineinander. Wer die Reihenfolge kennt muss Pläne und Nachweise nur einmal zusammenstellen.

  1. Antrag stellen

    Beim Ordnungsamt mit programm, Auf- und Abbauzeiten, erwarteter Besucherzahl und ob Gäste sitzen, stehen oder tanzen.

  2. Nutzung klären

    Ist der Raum für das Fest nicht genehmigt, die einmalige Nutzungsänderung beim Kreis beantragen.

  3. Brandschutz bewerten

    Gutachten oder Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz des Kreises. Daraus folgt, ob und wie eine Wache gebraucht wird.

  4. Wache festlegen

    Feuerwehr Grefrath oder vom Veranstalter beauftragte, entsprechend geschulte Brandschutzsachverständige, mit Positionen, Zeiten und Ansprechpartner am Abend.

  5. Durchführen

    Vorbegehung vor dem Einlass, Anwesenheit bis zum Ende und Kontrolle nach dem letzten Gast.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Sportverein plant zum Saisonabschluss eine Party mit Musikanlage in der Maschinenhalle eines Hofes am Ortsrand, erwartet werden rund 600 Gäste. Die Halle ist für Landmaschinen genehmigt. Der Verein reicht den Antrag bei der Gemeinde ein und beantragt beim Kreis die Nutzungsänderung. Das Brandschutzgutachten sieht eine Wache für die gesamte Dauer und eine Kontrolle nach Ende vor. Der Verein entscheidet sich, die Wache zu beauftragen, und gibt Hallenplan, Standort der Theke und Zeitplan früh weiter. Ob die Gemeinde die vorgesehenen Kräfte anerkennt, klärt der Verein mit dem Antrag.

In einem Fall wie diesem stimmen wir mit dem verein ab, welche Angaben Gemeinde und Kreis zu den eingesetzten Kräften brauchen, und richten Positionen und Rundgänge nach dem Gutachten aus. Bei brandschutzwache.de planen wir das Personal nach dieser Vorgabe und nicht nach einer Faustregel. Fällt in einer Halle mit Meldeanlage die Technik aus, kommt zusätzlich eine Brandwache für das Gebäude in Frage. Wird beim Aufbau geschweißt oder getrennt, gehört dazu ein eigener Posten für Heißarbeiten beim Aufbau.

Begriffe wie Flucht- und Rettungswege und Brandlast erklärt das Glossar.

Wache nach Gutachten planen

Gemeinde und Kreis

Wer in Grefrath worüber entscheidet

Für das Fest selbst ist die Gemeinde zuständig. Nach § 27 BHKG sind Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, der Gemeinde anzuzeigen. Sie entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist. Kann der Veranstalter eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, überträgt sie ihm diese Aufgabe.

Der Kreis Viersen unterhält nach § 25 BHKG eine Brandschutzdienststelle, die auch für Grefrath tätig ist, und bringt den Brandschutz über einen Brandschutzingenieur in Baugenehmigungsverfahren ein. Die Brandverhütungsschau hat Grefrath dem Kreis übertragen. In seiner Liste der Objekte für die Brandschau stehen unter anderem Gebäude mit Räumen ab 200 Personen, etwa Sporthallen. Ob eine solche Halle für Ihr Fest genutzt werden darf und mit welchen Auflagen, klären Sie mit der Gemeinde und der Bauaufsicht des Kreises Viersen.

Quellen: BHKG NRW, §§ 25 bis 27; Kreis Viersen, Brandschutz und Hilfeleistung sowie Dienstleistung Vorbeugender Brandschutz und Übersicht der Objekte für die Brandschau (abgerufen am 21.10.2026).

Einsatzgebiet
Grefrath, Kreis Viersen. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
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Fragen

Was Vereine und Gastgeber in Grefrath vorab wissen sollten

Braucht jedes Fest in einer Scheune in Grefrath eine Brand­sicherheits­wache?

Nein. Eine Wache kommt in Frage, wenn bei der Veranstaltung eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Ob das so ist entscheidet die Gemeinde. Den Brandschutz müssen Sie nach dem Merkblatt aber in jedem Fall darlegen, ebenso die Flucht- und Rettungswege.

Muss die Feuerwehr Grefrath die Wache stellen?

Nicht zwingend. Das undatierte Merkblatt sieht vor, dass die örtliche Feuerwehr die Wache nach den Vorgaben des Gutachtens einrichten kann. Alternativ darf der Veranstalter entsprechend geschulte Brandschutzsachverständige beauftragen. Welche Anforderungen die Gemeinde an diese Kräfte stellt, klären Sie am besten zusammen mit dem Antrag.

Ab wann verlangt die Gemeinde ein Sicherheitskonzept?

Laut Merkblatt in der Regel ab 1.000 Besuchern. Je nach Örtlichkeit kann es auch bei deutlich kleineren Festen gefordert werden, die Gemeinde nennt dafür ausdrücklich Feste in Scheunen. Ob und in welcher Form es nötig ist, erfragen Sie beim Ordnungsamt.

Wo beantrage ich die Nutzungsänderung für eine Halle in Grefrath?

Bei der Bauaufsicht des Kreises Viersen, nicht im Rathaus. Der Kreis nimmt Anträge nur digital über das Bauportal NRW an. Planen Sie dafür zeit ein, denn ohne geklärte Nutzung fehlt dem Antrag bei der Gemeinde ein wesentlicher Nachweis.

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