Für Veranstaltungen gibt die Stadt Kempen zwei Unterlagen heraus: den Leitfaden Veranstaltungssicherheit ihres Ordnungsamts und die Satzung über Kostenersatz und Entgelte bei Einsätzen der Feuerwehr. Die Tabelle zeigt, was im Leitfaden steht.
Den Rahmen setzt § 27 BHKG. Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Sie entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine Wache zu stellen, die den Anforderungen genügt, hat die Gemeinde ihm diese Aufgabe nach Absatz 2 zu übertragen. Die beiden städtischen Unterlagen setzen dabei unterschiedliche Akzente. Der Leitfaden des Ordnungsamts, der kein Datum trägt, nennt ausschließlich die Freiwillige Feuerwehr Kempen. Die seit dem 01.01.2025 geltende Satzung formuliert, die Feuerwehr stelle Brandsicherheitswachen, soweit der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder genügen kann, und sieht dafür ein Entgelt beim Veranstalter vor. Wer die Wache im Einzelfall stellt, klärt das Ordnungsamt.
Wer in Kempen ein Fest, einen Umzug oder eine Feier mit offenem Feuer plant klärt die Wache deshalb mit dem Ordnungsamt. Eine Anfrage bei brandschutzwache.de ersetzt diesen Weg nicht, und eine Brandsicherheitswache für öffentliche Veranstaltungen in Kempen bieten wir nicht an. Anders liegt es auf dem eigenen Betriebsgelände: Heißarbeiten, Umbauten und Stillstände in Produktionsbetrieben planen wir mit Ihnen.
Quellen: Stadt Kempen, Ordnungsamt, Leitfaden Veranstaltungssicherheit in Kempen (ohne Datum, Dateiname vom 30.08.2022), Abschnitte 1, 5f und 5i; Stadt Kempen, Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr, Fassung der 6. Änderungssatzung vom 12.12.2024, §§ 1 und 6; BHKG NRW, § 27 Abs. 1 und 2.