Brandschutzbedarfsplan
Erst der Ausrichter, dann die Freiwillige Feuerwehr
Der Rat der Stadt Nettetal hat die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans einstimmig beschlossen, das dokument trägt den Stand 2. Mai 2024. Darin beschreibt die Stadt, wie Brandsicherheitswachen bei ihr laufen. Grundlage ist § 27 BHKG: Die Kommune entscheidet, ob bei einer Veranstaltung mit erhöhter Brandgefahr, bei der bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, eine Wache eingerichtet wird. Kann der Ausrichter eine den Anforderungen genügende Wache stellen liegt die Aufgabe bei ihm.
Nur soweit er das nicht kann, stellen Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung die Wache. Die Feuerwehr Nettetal ist eine Freiwillige Feuerwehr, Brandsicherheitswachen wurden laut Plan bis 2024 von ehrenamtlichen Kräften wahrgenommen. Der Plan hält außerdem fest, dass die Organisation dieser Wachen weiter zu regeln ist und Feuerwehr und Verwaltung dafür Rahmenrichtlinien erarbeiten sollen. Ob es diese inzwischen gibt, erfragen Sie bei der Stadt.
Ein zweiter satz aus dem Plan ist für die Planung wichtig: Die Feuerwehr wurde bei Genehmigungen und Planungen von Veranstaltungen bis dahin nur teilweise informiert und einbezogen. Wer seine Veranstaltung früh und vollständig anmeldet gibt der Stadt die Möglichkeit, die Frage der Wache rechtzeitig zu klären.
Quellen: Stadt Nettetal, Brandschutzbedarfsplan, Fortschreibung 2023, Stand 02.05.2024, Abschnitte 1.3, 4.3.10, 6.4 und 9.6; BHKG NRW, § 27.