Brandwache in Rösrath: Feste, Feuer im Freien und die Wache auf Antrag
Braucht ein Konzert, ein Markt oder ein Martinsfeuer in Rösrath eine Brandsicherheitswache, beantragt der Veranstalter sie mindestens vier Wochen vorher bei der Stadt. Den Dienst übernehmen dort ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr. Wer die Wache selbst stellen will, braucht nach dem Infoblatt der Stadt eine Ausnahmegenehmigung der Brandschutzdienststelle des Kreises.
Vier Wochen vorher beim Fachbereich 3
Die Stadt Rösrath hat für die Brandsicherheitswache ein eigenes Antragsformular und ein Infoblatt, beide mit Stand November 2025. Zuständig ist der Fachbereich 3 für Bürgerdienste und Ordnung, Bereich Feuerwehr. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn dort sein. Gefragt wird nach weit mehr als Datum und Ort:
- BesucherSitz- und Stehplätze, die erwartete Zahl in Stufen von bis zu 200 bis über 5.000, der Besucherkreis und die Auslastung.
- BestuhlungDer bauaufsichtlich genehmigte Bestuhlungsplan gehört als Anlage dazu.
- Raum und LichtLage des Raums, etwa ebenerdig oder im Obergeschoss, und die Lichtverhältnisse.
- Feuer und RauchTheaterrauch, offenes Feuer, Kerzen beim Publikum oder auf der Bühne, Rauchverbot und Ausschank von Alkohol.
- Pyrotechnik und DekorationPyrotechnik mit Angabe der Klasse und der verantwortlichen Person, dazu die Frage, ob Bühnen- und Saaldekoration schwer entflammbar sind.
- Verantwortliche PersonName und eine Erreichbarkeit, die während der ganzen Veranstaltung gilt.
Ein Satz im Formular richtet sich an den Veranstalter selbst: Auch für seine eigenen Fahrzeuge sind Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen zu beachten. Wer Bühnenwagen, Kühlanhänger oder Getränkestände einplant markiert die Feuerwehrflächen deshalb im Plan, ehe Händler und Vereine ihre Plätze bekommen. Das spart am Aufbautag diskussionen mit Fahrern, die nur kurz abladen wollen.
Quellen: Stadt Rösrath, Antrag auf Gestellung einer Brandsicherheitswache und Infoblatt Brandsicherheitswache (beide Stand November 2025).
Wenn der Veranstalter die Wache stellt
Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, sind nach § 27 BHKG der Stadt rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt entscheidet dann, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist. Kann der Veranstalter eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, muss sie ihm die Aufgabe übertragen. In allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Wache. In Rösrath übernehmen diesen Dienst nach dem Infoblatt ausschließlich ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Die Feuerwehr muss nach dem Infoblatt keine Wache stellen, wenn der Veranstalter selbst eine Wache stellt, die im Hinblick auf Ausbildung und Ausrüstung genügt, oder wenn der Betrieb eine anerkannte Werkfeuerwehr hat. In jedem Fall ist dann eine Ausnahmegenehmigung der Brandschutzdienststelle des Rheinisch-Bergischen Kreises zu beantragen.
Für eine Anfrage bei brandschutzwache.de bedeutet das: Wir stellen Personal für eine Brandsicherheitswache, die Ihnen übertragen wird, und richten Besetzung und Ablauf nach den Vorgaben von Stadt und Kreis aus. Ob die beiden Stellen das im konkreten Fall zulassen, entscheiden sie selbst. Welche Aufgaben eine solche Wache hat, steht auf der Seite zur Wache durch den Veranstalter.
Gefahren erfassen
Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik, Dekoration und Besucherzahl zusammentragen.
Antrag stellen
Mindestens vier Wochen vor Beginn beim Fachbereich 3 der Stadt. Eine eigene Wache im Antrag angeben und mit dem Fachbereich klären.
Genehmigung einholen
Für eine eigene Wache die Ausnahmegenehmigung beim Kreis beantragen.
Feuerwerk anmelden
Falls geplant, gesondert und spätestens 14 Tage vorher schriftlich bei der Stadt.
Kräfte einteilen
Schichten und Posten erst festlegen, wenn Stadt und Kreis geantwortet haben.
Wache für Ihr Fest in Rösrath anfragen
Quellen: Stadt Rösrath, Infoblatt Brandsicherheitswache und Seite der Feuerwehr; BHKG NRW, § 27.
Martinsfeuer, Märkte und viel Wald
Rösrath liegt vor den Toren Kölns, und ein großer Teil der Stadt ist Wald. Für Feste unter freiem Himmel hat das Folgen:
- 49,6 Prozent
- der Stadtfläche sind Wald und Gehölz, 1.924 von 3.880 Hektar, Stand Ende 2024.
- Fast drei Viertel
- des Stadtgebiets bestehen nach der Kreiswirtschaftsförderung aus ausgedehnten Erholungsgebieten.
- 14 Tage
- In Rösrath muss laut Infoblatt die Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk nach § 11 LImSchG NRW mindestens so lange vorher schriftlich beantragt sein.
Eine erhöhte Brandgefahr kann bei Großveranstaltungen im Freien laut Infoblatt auch dann bestehen, wenn Wald und Natur durch trockenes Laub eine erhöhte Waldbranddisposition aufweisen. Die Feuerwehr nennt auf ihrer Seite Karnevalsumzüge, Martinsfeuer, Winterverbrennungen und Johannisfeuer als Beispiele für größere Volksfeste, bei denen eine Brandsicherheitswache notwendig ist. Wer ein Feuer am Waldrand plant, sollte also nicht nur auf die zahl der Gäste schauen, sondern auch auf das Wetter der Wochen davor.
Auch Märkte und Konzerte gehören in Rösrath zum Jahr. Auf dem Gelände von Schloss Eulenbroich richtet die Betreibergesellschaft vom Frühling bis Weihnachten vier Kunsthandwerkermärkte aus, dazu kommen Konzerte im Bergischen Saal und Veranstaltungen unter freiem Himmel. Wer dort oder an einem anderen Ort mit Ständen, Feuerstellen oder Heizpilzen plant klärt die Frage nach der Wache am besten gleich mit dem Antrag.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Unternehmen feiert im September sein Jubiläum mit rund 600 Gästen in einem Zelt auf einer Wiese am Waldrand, mit Feuershow und einem kleinen Feuerwerk. Anfang August geht der Antrag auf Brandsicherheitswache an die Stadt, die Genehmigung für das Feuerwerk wird gesondert beantragt. Weil das Unternehmen die Wache mit beauftragtem Personal stellen möchte, beantragt es zugleich die Ausnahmegenehmigung beim Kreis und vergibt den Auftrag, sobald beide Stellen zugestimmt haben.
Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Rösrath (Stand 15.01.2026); Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderung, Standort Rheinisch-Bergischer Kreis, Abschnitt Rösrath; Stadt Rösrath, Infoblatt Brandsicherheitswache und Seite der Feuerwehr; Schloss Eulenbroich gGmbH. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.
Vorher prüfen, dabei bleiben, Bericht unterschreiben
Was die Wache laut Infoblatt der Stadt vor, während und nach der Veranstaltung tut, und was Sie dazu beitragen:
| Zeitpunkt | Aufgabe der Wache | Ihr Beitrag |
|---|---|---|
| Vor Beginn | Sichtprüfung der Versammlungsstätte mit Bühne, dazu Bestuhlungsplan, Löschgeräte, Rettungswege und Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtung und Feuerwehrzufahrten. | Pläne bereitlegen und gemeldete Mängel sofort beheben. |
| Während | Bühne und Sicherheitsmaßnahmen beobachten, Sicherheitseinrichtungen freihalten. | Den anordnungen der Wache folgen. |
| Danach | Schlussrundgang, Meldung der Beendigung und ein Bericht über den Wachdienst. | Den Bericht unterschreiben oder durch einen Bevollmächtigten unterschreiben lassen. |
Zwei Punkte aus dem Infoblatt sollten Sie kennen. Lassen sich schwerwiegende Mängel, die eine konkrete Gefährdung darstellen, nicht sofort beseitigen, kann angeordnet werden, dass die Veranstaltung nicht beginnen darf oder beendet werden muss. Und die Brandsicherheitswache ist frühestens beendet, wenn alle Besucherinnen und Besucher gegangen sind. Wer nach dem letzten Gast noch abbaut klärt vorher, ob die Wache bis dahin bleibt.
Für Versammlungsstätten gilt zusätzlich § 41 der Sonderbauverordnung. Auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche ist danach bei jeder Veranstaltung eine Wache der Feuerwehr vorgesehen, und darauf kann nur verzichtet werden, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber genug ausgebildete eigene Kräfte bestätigt. Laut Infoblatt sind Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern außerdem den für Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörden rechtzeitig anzuzeigen.
Termin und Bestuhlungsplan senden
Quellen: Stadt Rösrath, Infoblatt Brandsicherheitswache (Stand November 2025), mit Verweis auf § 41 SBauVO NRW.
Läden, Büros und Anlagen mit Aufschaltung
Außerhalb der festtage ist Rösrath vor allem eine Stadt der Dienstleistung und des Handels. Ende 2024 arbeiteten laut IT.NRW 59,1 Prozent der 5.354 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in sonstigen Dienstleistungen und 24,0 Prozent in Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei.
Für Gebäude mit Brandmeldeanlage hat die Stadt ergänzende Regelungen für den vorbeugenden Brandschutz. Sie vervollständigen die technischen Anschlussbedingungen des Rheinisch-Bergischen Kreises und geben Auskunft über Feuerwehrpläne, Anleiterproben, Anfahrproben und die Mitbenutzung der Feuerwehrschließanlage. Wer eine aufgeschaltete Anlage umbaut oder für eine Wartung abschaltet sollte diese Regelungen kennen und den Zeitraum ohne automatische Überwachung vorher planen. Wie eine Brandwache bei abgeschalteter Anlage diese Zeit überbrückt, beschreiben wir gesondert.
Rösrath ist nach der Landesverordnung eine Mittlere kreisangehörige Stadt und damit nach § 57 BauO NRW selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Welche Ersatzmaßnahme bei einem Umbau genügt, ergibt sich aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, Ansprechpartner ist die Bauaufsicht der Stadt.
Abschaltung einer Anlage in Rösrath anfragen
Begriffe wie Flucht- und Rettungswege oder Brandlast erläutert das Glossar.
Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Rösrath; Stadt Rösrath, Feuerwehr, ergänzende Regelungen für den vorbeugenden Brandschutz; Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte; BauO NRW, § 57.
- Einsatzgebiet
- Rösrath, Rheinisch-Bergischer Kreis. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
- In der Nähe
- Köln, Bergisch Gladbach, Overath, Lohmar, Troisdorf
Was Veranstalter in Rösrath vor dem Antrag wissen sollten
Reichen zwei Wochen, um die Brandsicherheitswache zu beantragen?
Nach dem Infoblatt nicht. Der Antrag gehört mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zum Fachbereich 3. Die Frist von 14 Tagen gilt nur für die zusätzliche Genehmigung eines Feuerwerks.
Dürfen wir die Wache mit beauftragtem Personal stellen?
Das ist möglich, wenn die Wache bei Ausbildung und Ausrüstung den Anforderungen genügt. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung der Brandschutzdienststelle des Rheinisch-Bergischen Kreises nötig. Die entscheidung liegt bei den Behörden, nicht bei uns.
Wie wird die Wache der Feuerwehr abgerechnet?
Die Kosten richten sich nach der Feuerwehrsatzung der Stadt und kommen per Kostenbescheid. Eine Barzahlung an das Wachpersonal ist laut Infoblatt nicht zulässig.
Braucht unser Martinsfeuer eine Brandsicherheitswache?
Die Feuerwehr nennt Martinsfeuer ausdrücklich unter den größeren Volksfesten, bei denen eine Wache notwendig ist. Ob das für Ihr Feuer gilt, entscheidet die Stadt nach dem Antrag. Liegt der Platz am Waldrand kann nach dem Infoblatt auch trockenes Laub in die Bewertung einfließen.
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