Zuständigkeiten
Die Stadt entscheidet über die Wache, der Kreis über Bauanträge
Nach § 27 BHKG ist der Gemeinde rechtzeitig Bescheid zu geben, wenn bei einer Veranstaltung eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Ob dann eine Brandsicherheitswache gebraucht wird, legt die Stadt Zülpich fest. Kann der Veranstalter eine geeignete Wache selbst stellen, muss die Stadt ihm diese Aufgabe übertragen. Frist und Formular für die Anzeige erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.
Für Bauanträge ist dagegen der Kreis Euskirchen zuständig. Zülpich ist weder Große noch Mittlere kreisangehörige Stadt, deshalb ist nach § 57 BauO NRW der Kreis die untere Bauaufsichtsbehörde. Er verlangt den Antrag in dreifacher Ausfertigung. Seine Brandschutzdienststelle im Amt für Gefahrenabwehr legt unter anderem Feuerwehrzufahrten fest, nimmt sie ab und berät Bauherren und Planer.
Quellen: BHKG NRW, BauO NRW, Verordnung zu den Großen und Mittleren kreisangehörigen Städten; Kreis Euskirchen, Bauanträge und Brandschutzdienststelle des Kreises.
Gewerbe
Betriebe an der Römerallee und Hallen auf Höfen
Abseits der Feste hat Zülpich einen gewerblichen kern. Laut IT.NRW gehören 29 Prozent der Beschäftigten, die in Zülpich arbeiten, zum produzierenden Gewerbe (Ende 2024). Im Mai 2024 plante die Stadt, das Gewerbegebiet An der Römerallee um ein etwa 12 Hektar großes Areal an der B 265 zu erweitern und diese Flächen Ende 2026 oder Anfang 2027 anzubieten. Zugleich ist die Stadt stark landwirtschaftlich geprägt: 78,4 Prozent ihrer Fläche sind Landwirtschaftsfläche, im Kreis sind es 45,1 Prozent.
Neue Hallen entstehen, bestehende werden umgebaut, und auch in landwirtschaftlichen Hallen fallen Schweiß- und Trennarbeiten an. Dafür passt nicht die Brandsicherheitswache, sondern ein Brandposten während der Arbeit. Lagern Stroh, Heu oder Verpackung in der Nähe, gehört eine gründliche Nachkontrolle dazu. Muss ein Bereich danach über Nacht im Blick bleiben, ist das eine Aufgabe für eine Brandwache. Worauf es dabei ankommt, steht unter Heißarbeiten neben brennbarem Lagergut.
Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Zülpich, Stand 15.01.2026; Amtsblatt der Stadt Zülpich Nr. 05/2024. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.