Zuständigkeiten
Bauaufsicht und Feuerwehr in Wesseling
Als Mittlere kreisangehörige Stadt im Sinne der Landesverordnung ist Wesseling für Baugenehmigungen selbst zuständig. § 57 BauO NRW macht solche Städte zur unteren Bauaufsichtsbehörde, der Rhein-Erft-Kreis ist hier also nicht der Ansprechpartner.
In der Stadtverwaltung ist die Feuerwehr das Amt 37 Feuerwehr und Rettungswesen. Neben der hauptamtlich besetzten Feuer- und Rettungswache gibt es Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr. Ihren Angaben zufolge richtet sich die Größe der Feuerwehr nach dem Gefahrenpotenzial der Stadt.
Zum vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr gehören unter anderem Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren der Bauaufsicht, der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz sowie die Alarm- und Einsatzplanung. Laut Rhein-Erft-Kreis hat Wesseling eine eigene Brandschutzdienststelle. Wenn in Ihrem Gebäude eine Brandmeldeanlage oder eine Löschanlage abgeschaltet wird ist sie neben der Bauaufsicht die Stelle für Fragen zu Ersatzmaßnahmen.
Für Brandmeldeanlagen gelten seit Oktober 2023 im ganzen Rhein-Erft-Kreis neue Anschlussbedingungen. Schaltet ein Betreiber die Anlage ganz oder in Teilen ab, verlangt Ziffer 4.1 in Teil II, dass die betroffenen Bereiche während dieser Zeit laufend kontrolliert werden, etwa durch eine Brandwache. Die Abschaltzeit gehört ins Betriebsbuch. Ergänzend gilt ein kommunaler Anhang der Feuerwehr vor Ort, den Sie bei der Brandschutzdienststelle Wesseling erfragen.
Quellen: Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, Landesbauordnung NRW, BHKG; Feuerwehr Wesseling, Feuer- und Rettungswache und Startseite; Amtsblatt der Stadt Wesseling Nr. 05/2025; Rhein-Erft-Kreis, Brandmeldeanlagen und Zuordnung der Brandschutzdienststellen und Anschlussbedingungen Teil II (Stand 21.09.2023).