Im Freien in der Stadt
Stände, Bühne und Gastronomie auf Plätzen und Straßen. Es kommt auf freie Wege für Besucher und Feuerwehr an und auf genug abstand zwischen Kochstellen, Gasflaschen und Publikum.
In Rees muss jede Veranstaltung im Stadtgebiet angezeigt werden, und zwar mindestens sechs Wochen vor Beginn. Besteht bei einem Fest am Rhein oder einer Messe in einer Halle eine erhöhte Brandgefahr und wäre bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet, entscheidet die Stadt über eine Brandsicherheitswache. Kann der Veranstalter eine geeignete Wache stellen, überträgt sie ihm diese Aufgabe.
Die Stadt formuliert es ohne Einschränkung: Die Durchführung einer Veranstaltung im Stadtgebiet Rees ist immer anzeigepflichtig und oft mit verschiedenen Genehmigungen verbunden. Die Anzeige soll mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Bearbeitet wird sie im Fachbereich 3, Öffentliche Ordnung, der dafür einen Online-Antrag anbietet. Wird auf oder an Straßen gefeiert kommt das Formular „Antrag Veranstaltungen auf oder an Straßen“ des Kreises Kleve hinzu.
Für Großveranstaltungen im Freien nennt die Stadt den Leiter der Ordnungsbehörde als zentralen Ansprechpartner. Sie stützt sich dabei auf den Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung solcher Veranstaltungen. Wer ein größeres Fest in Rees anzeigen will sollte deshalb eher mit mehr Vorlauf rechnen als mit weniger.
Quellen: Stadt Rees, Bürgerservice, Anzeige einer Veranstaltung (abgerufen 21.10.2026); BHKG NRW, § 27; Stadt Rees, Feuerwehrsatzung vom 22.03.2018, §§ 1 und 4.
Sechs Wochen klingen nach viel zeit. Für ein Fest mit Zelt, Bühne und Ausschank sind sie knapp, wenn erst mit der Antwort der Stadt feststeht, dass eine Wache gebraucht wird. So lässt sich die Zeit aufteilen:
Vor der Anzeige
Fläche, Aufbauten, erwartete Besucherzahl, Kochstellen, Heizgeräte und offenes Feuer wie Fackeln oder Feuerschalen zusammentragen.
Spätestens sechs Wochen vorher
Anzeige beim Fachbereich 3 der Stadt, bei Flächen auf oder an Straßen zusätzlich das Antragsformular des Kreises Kleve.
Antwort der Stadt
Besteht erhöhte Brandgefahr und wäre bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet, entscheidet die Stadt über eine Brandsicherheitswache. Ob sie eine verlangt und welche Auflagen gelten, ergibt sich aus der Rückmeldung.
Wache organisieren
Zeiten, Aufgaben und Standorte der Kräfte festlegen und mit den Auflagen der Stadt abgleichen.
Am Veranstaltungstag
Begehung vor dem Einlass, Wache während des Betriebs, letzte Kontrolle, wenn Kochstellen und Heizgeräte aus sind.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Sportverein feiert sein Jubiläum an einem Samstagabend in einem Festzelt am Ortsrand, mit Bühne, Fritteuse und Heizstrahlern. Erwartet werden einige hundert Gäste. Der Verein zeigt das Fest sieben Wochen vorher bei der Stadt an. Die Stadt hält eine Brandsicherheitswache für erforderlich und überträgt sie dem Verein, der dafür einen Dienstleister beauftragt. Die Wache geht vor dem Einlass Ausgänge und Gassen ab, bleibt während des Abends am Zelt und prüft nach dem Ende Kochstelle und Heizgeräte.
Mit uns von brandschutzwache.de legen Sie fest, wo die Kräfte stehen, was sie kontrollieren und wie die Stadt über ihren Einsatz informiert wird. Wie eine Brandsicherheitswache während eines Festes arbeitet, steht unter So arbeitet die Wache bei Festen und Messen. Für Zelte, Bühnen und Stände im Freien gibt es außerdem die Übersicht Fest, Zelt und Bühne vorbereiten.
Für 2018 hatte die Stadt verkaufsoffene Sonntage zur Reeser Gewerbemesse im April, zum Stadtfest im Mai und zum Rheinfest im Oktober festgesetzt. Die Öffnung zur Messe galt nur im Gewerbegebiet an der Empeler Straße, der Max-Planck-Straße und der Rudolf-Diesel-Straße. An diesen Anlässen lassen sich drei Lagen zeigen, die für die Planung einer Wache verschieden sind.
Im Freien in der Stadt
Stände, Bühne und Gastronomie auf Plätzen und Straßen. Es kommt auf freie Wege für Besucher und Feuerwehr an und auf genug abstand zwischen Kochstellen, Gasflaschen und Publikum.
In einer Halle im Gewerbegebiet
Eine Werk- oder Lagerhalle wird für einen tag zum Messeraum. Ausgänge, Ware im Lager und die Frage, ob die Halle dafür genutzt werden darf, gehören früh auf die Liste.
Über mehrere Tage
Zelt, Technik und Stände bleiben über Nacht stehen. Zwischen den Festtagen kann eine Brandwache die Fläche in Rundgängen kontrollieren.
Wird beim Aufbau geschweißt oder getrennt, etwa an einer Bühnenkonstruktion oder einem Stand aus Stahl, gehört an diese Stelle ein Brandposten. Am Veranstaltungstag selbst ist dann die Brandsicherheitswache gefragt. Feste und Messen unterscheiden sich vor allem darin wie lange vorher aufgebaut wird und ob nachts jemand auf dem Gelände ist.
Begriffe wie Flucht- und Rettungswege und Brandlast erklärt das Glossar.
Quelle: Stadt Rees, Reeser Amtsblatt Nr. 5/2018 vom 28.03.2018, Ordnungsbehördliche Verordnung vom 22.03.2018 über verkaufsoffene Sonntage. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.
Rees steht nicht in der Landesverordnung über die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte. Untere Bauaufsichtsbehörde ist deshalb der Kreis Kleve, und so sagt es auch die Stadt: Der Kreis erteilt die Baugenehmigungen im Stadtgebiet. Für Veranstalter folgt daraus eine klare Teilung. Anzeige und Entscheidung über die Brandsicherheitswache liegen bei der Stadt. Soll eine Halle oder ein anderes Gebäude anders genutzt werden als bisher fragen Sie beim Kreis, ob dafür eine Genehmigung nötig ist.
Auch bei der Brandschau arbeiten beide zusammen. Nach Angabe der Stadt führen Mitarbeitende der Feuerwehr sie in Abständen von höchstens sechs Jahren durch, den Termin stimmt ein Brandschutztechniker der Stadt mit Eigentümer oder Nutzer ab. Bei gravierenden baulichen Mängeln mit konkreter Gefahr ordnet der Kreis Kleve als Bauordnungsbehörde die sofortige Beseitigung an. Wurde der Saal oder die Halle, in der gefeiert werden soll, schon einmal begangen, lohnt vor der Anzeige ein blick in das Ergebnis.
Mit diesen Angaben können wir die Wache für Ihr Fest passend planen. Fehlt die Antwort der Stadt noch lässt sich die Planung trotzdem beginnen. Die Auflagen ergänzen wir, sobald sie vorliegen.
Angaben zur Veranstaltung senden
Quellen: Stadt Rees, Baugenehmigungsverfahren beim Kreis Kleve und Vorbeugender Brandschutz (abgerufen 21.10.2026); Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte, Fassung gültig ab 01.01.2025; BauO NRW 2018, § 57 Abs. 1.
Ja. Nach Angabe der Stadt ist jede Veranstaltung im Stadtgebiet anzeigepflichtig, mindestens sechs Wochen vor Beginn. Ob daraus Genehmigungen oder Auflagen folgen, hängt vom einzelnen Fest ab. Eine Brandsicherheitswache kommt nach § 27 BHKG bei erhöhter Brandgefahr und einer großen Zahl gefährdeter Personen bei Ausbruch eines Brandes in Betracht; darüber entscheidet die Stadt.
Nach der Feuerwehrsatzung von 2018 tut sie das, soweit der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder nicht genügen kann. Die Kosten trägt dann der Veranstalter. Verlangt die Stadt bei erhöhter Brandgefahr und einer großen Zahl gefährdeter Personen eine Wache und kann der Veranstalter selbst eine geeignete stellen, überträgt sie ihm nach § 27 BHKG die Aufgabe.
Der Leiter der Ordnungsbehörde der Stadt Rees, den die Stadt dafür als zentrale Stelle nennt. Die Stadt bittet um Anzeige mindestens sechs Wochen vorher. Bei einem großen Fest lohnt es sich, deutlich früher Kontakt aufzunehmen.
Für die Anzeige und die Frage nach einer Brandsicherheitswache die Stadt Rees. Ob die Halle für diesen Zweck genutzt werden darf, klären Sie mit dem Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde. Besteht eine erhöhte Brandgefahr und wäre bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet, entscheidet die Stadt nach § 27 BHKG über die Wache.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.