Einsatzgebiet Gummersbach

Brandwache in Gummersbach: Hallen, Feste und die Anzeige bei der Stadt

Auf dem früheren Steinmüllergelände in Gummersbach stehen eine frühere Werkhalle, die 2012 zeitweise als Veranstaltungshalle genutzt wurde, und eine 2013 eröffnete Arena, für die das Land über 4.000 Plätze nannte. Wer dort oder anderswo im Stadtgebiet etwas plant, zeigt es mindestens drei Monate vorher bei der Stadt an. Schon in diesem Formular geht es um die Brandsicherheitswache.

Brandsicherheitswache beobachtet eine Veranstaltung in einer Halle
Steinmüllergelände

Aus dem Werksgelände wurde ein Veranstaltungsort

Westlich der Innenstadt liegt das Steinmüllergelände. Nach dem Ende der industriellen Produktion hat die Stadt die Fläche mit mehreren Bebauungsplänen neu geordnet. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 261 aus dem Jahr 2012 enthält Zahlen, die einen Eindruck von der Größenordnung geben:

4.000 Besucher
Mit höchstens so vielen Gästen rechnete die Planung von 2012 bei Handballspielen und anderen Veranstaltungen in der Sport- und Mehrzweckhalle.
1.675 Personen
Diese Besucherzahl war 2012 für die Halle 32 beantragt, eine frühere Werkhalle, die damals zeitweise als Veranstaltungshalle genutzt wurde.
Rund 25 Termine
So viele Profispiele oder andere Sportveranstaltungen im Jahr legte die Begründung zugrunde, dazu Schul- und Amateursport am Tag.

Neben dem schon bestehenden Hochschulcampus sahen die Bebauungspläne von 2012 Büroflächen, ein Einkaufszentrum und ein Parkhaus vor. Schon während der Planung gab es ein städtebauliches Brandschutzgutachten, und die Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises war an den Abstimmungsgesprächen beteiligt.

Für Veranstalter bedeutet diese Dichte vor allem eines: An einem Spieltag oder Konzertabend können Publikum, lieferverkehr, Technikfahrzeuge und Besucher der Nachbarschaft auf engem Raum zusammentreffen. Wer die Rettungswege dann erst am Nachmittag freiräumt ist zu spät dran. Besser ist es, die Flächen schon im Lageplan zu sichern und festzulegen, wer am Abend darauf achtet.

Quellen: Stadt Gummersbach, Begründung Bebauungsplan Nr. 261 und Begründung Bebauungsplan Nr. 254; Land NRW, Pressemitteilung zur Einweihung der Arena. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Anzeige

Drei Monate vor dem Termin bei der Stadt

Die Stadt Gummersbach nimmt Veranstaltungen über ein eigenes Anmeldeformular des Fachbereichs Öffentliche Ordnung und Sicherheit entgegen. Die Unterlagen sollen mindestens drei Monate vor Beginn eingehen, und das Formular bezeichnet die Einhaltung der Fristen als unbedingt erforderlich. Es ist auch auf Feste unter freiem Himmel zugeschnitten und fragt nach Sperrungen, Fahrgeschäften und Zelten. Die Meldung ersetzt keine Erlaubnis. Nach einer Vorprüfung wird in der Regel die Feuerwehr beteiligt. Für den Brandschutz fragt das Formular vor allem diese Punkte ab:

  • Lageplan 1:500Ein Plan der fläche mit eingezeichneten Ständen und Bühnen. Auch ihn bezeichnet die Stadt als unbedingt erforderlich.
  • ZelteFür jedes Zelt Größe, Standort, Fassungsvermögen und die Zahl der Ein- und Ausgänge und Fluchtwege.
  • BühnenHier vermerkt das Formular, dass eine Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist.
  • BrandsicherheitswacheOb eine Brandsicherheitswache eingesetzt wird.
  • Freie WegeHydranten sowie Rettungs- und Fluchtwege sind nach dem Formular unbedingt freizuhalten.
Brandschutzmitarbeiter geht vor einer Veranstaltung eine Checkliste durch

Hinter der kurzen Frage nach der Brandsicherheitswache steckt eine Regel aus dem Landesgesetz. Nach § 27 BHKG sind Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Ob eine Brandsicherheitswache nötig ist, entscheidet dann die Stadt. Ist der Veranstalter in der Lage, selbst eine Wache zu stellen, die den Anforderungen genügt, muss sie ihm diese Aufgabe übertragen. Andernfalls stellt die Stadt die Wache selbst. Wer eigenes Personal einsetzen möchte schreibt das am besten gleich in die Anzeige und wartet die Rückmeldung der Stadt ab, bevor Schichten fest verteilt werden.

Wählen Sie diesen Weg stimmen wir Personal und Zeiten mit Ihnen ab, sobald die Stadt entschieden hat. Was eine solche Wache im Saal und auf dem Platz tut, steht unter Aufgaben einer Brandsicherheitswache im Saal.

Anzeige vorbereiten und Wache anfragen

Quellen: Stadt Gummersbach, Veranstaltungs-Anmeldung (ohne Datum); BHKG NRW, § 27.

Kreisstadt

Vor und nach dem Abend: Aufbau, Büros, Hallen

Auf dem Steinmüllergelände begrenzten die Bebauungspläne von 2012 die Gewerbeflächen im Umfeld der beiden Hallen auf Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Das passt zur stadt insgesamt: Gummersbach ist Kreisstadt, und die meisten arbeitsplätze liegen in Dienstleistungen, Ende 2024 laut IT.NRW 65,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort.

Auf so engem Raum können die Anlässe zusammenhängen. Wird für eine Veranstaltung in einer der Hallen eine Bühne aufgebaut oder Hallentechnik umgerüstet und dabei geschweißt oder getrennt, gehört ein Brandposten an die Arbeitsstelle. In Büro- und Verwaltungsbauten auf dem Gelände kann eine Brandwache die Zeit überbrücken, in der die Brandmeldeanlage für eine Wartung abgeschaltet ist. Mehr zu Arbeiten mit Funkenflug lesen Sie unter Brandposten beim Hallenaufbau.

Welche Leistung zu welchem Anlass rund um die Hallen passt
AnlassLeistungWorauf es ankommt
Spiel, Konzert oder Messe in einer HalleBrandsicherheitswacheAnzeige drei Monate vorher, danach entscheidet die Stadt, ob eine Wache nötig ist.
Schweißen beim BühnenaufbauBrandpostenEr beobachtet das Schweißen und prüft die Umgebung danach noch einmal, bevor das Publikum kommt.
Wartung der Melder in einem Bürobau auf dem GeländeBrandwacheRundgänge, solange Bereiche nicht automatisch überwacht werden.

Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Gummersbach (Stand 15.01.2026); Stadt Gummersbach, Begründung Bebauungsplan Nr. 261.

Zuständigkeiten

Wer in Gummersbach worüber entscheidet

Bei einer Veranstaltung oder einem Umbau in Gummersbach sind Stellen der Stadt und des Kreises beteiligt:

Anzeige
Veranstaltungen gehen an den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit im Rathaus, mit drei Monaten Vorlauf.
Bauaufsicht
Die Landesverordnung führt Gummersbach unter den Mittleren kreisangehörigen Städten. Nach Angaben des Kreises entscheidet sie Fragen der Bauaufsicht selbst.
Brandverhütungsschau
Nach der städtischen Satzung von 2018 hat die Stadt ihre Durchführung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf den Oberbergischen Kreis übertragen.
Feuerwehr
Hauptamtliche Feuerwache und ehrenamtliche Einheiten. In der Verwaltung ist die Feuerwehr ein eigener Fachbereich mit einem Ressort für den vorbeugenden Brandschutz.

Feuerwehrpläne für Gebäude mit Brandmeldeanlage gingen nach den Vorgaben der Feuerwehr von 2021 an die Brandschutzdienststelle des Kreises. Welche Stelle bei einer bestimmten Frage antwortet sollten Sie deshalb früh bei der Stadt erfragen.

Quellen: Oberbergischer Kreis, Infoflyer Kreisbauamt und Vorgaben der Feuerwehr Gummersbach; Stadt Gummersbach, Satzung Brandverhütungsschau; Feuerwehr Gummersbach, Wir über uns und Feuerwache; Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte.

Ablauf

Von der Anzeige bis zum letzten Gast

Für Veranstalter in Gummersbach kommt es darauf an, was bis wann bei der Stadt sein muss und wo die Brandsicherheitswache in diese Planung passt. Vom ersten Entwurf bis zum Abbau sind es fünf Schritte:

  1. Anzeige abgeben

    Spätestens drei Monate vorher, mit Lageplan im Maßstab 1:500 und Angaben zu Zelten und Bühnen.

  2. Rückmeldung abwarten

    Die Stadt prüft vor und beteiligt in der Regel die Feuerwehr. Danach steht fest, ob eine Wache verlangt wird und wer sie stellt.

  3. Wache planen

    Zahl der Kräfte, Posten und Zeiten vom Einlass bis nach dem Abbau, abgeleitet aus Lageplan und Auflagen.

  4. Einweisen

    Vor Beginn gemeinsamer Rundgang: Fluchtwege, Hydranten, Löscher, Alarmweg und Ansprechpartner.

  5. Abschließen

    Letzte Runde nach Ende, Übergabe der Fläche und ein kurzer Bericht, wenn Sie das wünschen.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Unternehmen aus dem Oberbergischen plant im Juni eine Hausmesse mit rund 800 Gästen in einer Gummersbacher Veranstaltungshalle. Die Anzeige mit dem Plan der Stände und einer kleinen Bühne geht schon im März an die Stadt. Nach der Vorprüfung fordert die Stadt eine Wache. Das Unternehmen darf sie selbst stellen und beauftragt dafür Personal.

Für ein Angebot brauchen wir Datum und Uhrzeiten einschließlich Aufbau und Abbau, den Lageplan, die erwartete Besucherzahl, Angaben zu Zelten, Bühnen und Kochstellen sowie die Auflagen der Stadt, sobald sie vorliegen. Bei brandschutzwache.de stimmen wir die Zahl der Kräfte danach mit Ihnen ab. Eine Übersicht über typische Anlässe finden Sie auch unter Brandschutz bei Hallen und Festen.

Die Begriffe Brandlast und Flucht- und Rettungswege sind im Glossar erklärt.

Termin und Lageplan schicken

Einsatzgebiet
Gummersbach, Oberbergischer Kreis. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
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Fragen

Was Veranstalter in Gummersbach oft wissen wollen

Reichen sechs Wochen Vorlauf für eine Veranstaltung in Gummersbach?

Nach dem Formular der Stadt nicht. Die Unterlagen sollen mindestens drei Monate vor Beginn vorliegen. Wenn es knapper wird rufen Sie am besten sofort beim Fachbereich an. Eine Anfrage bei uns können Sie parallel stellen, die Entscheidung der Stadt ersetzt sie aber nicht.

Wer stellt die Brand­sicherheits­wache bei einer Hallenveranstaltung?

Ob eine Wache nötig ist, entscheidet die Stadt. Kann der Veranstalter eine geeignete Wache stellen, überträgt sie ihm die Aufgabe, sonst stellt die Gemeinde sie selbst. Klären Sie zusätzlich mit dem Vermieter der Halle, was der mietvertrag zum Brandschutz vorsieht.

Wer kommt in Gummersbach zur Brand­verhütungs­schau?

Nach der städtischen Satzung von 2018 hat die Stadt die Durchführung dem Oberbergischen Kreis übertragen. Dieselbe Satzung sieht Gebühren für die Schau vor, ebenso für eine erneute Besichtigung, wenn Mängel festgestellt wurden. Ob das heute noch so geregelt ist, fragen Sie am besten bei der Stadt nach.

Brauchen Bühnen und Zelte auf einem Fest eine Abnahme?

Für Bühnen nennt das Formular der Stadt eine Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. Bei Zelten fragt es Größe, Fassungsvermögen sowie Ein- und Ausgänge ab. Die Bauaufsicht liegt in Gummersbach bei der Stadt selbst, Fragen dazu gehen also ins Rathaus.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihren Bedarf.

Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.