Brandsicherheitswache
Eigene Kräfte statt Wache der Feuerwehr
Stellt der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst die vorgegebene Brandsicherheitswache, ist das kostenpflichtig. Der Leitfaden lässt aber ausdrücklich zu, dass Veranstalter die Wache selbst bereitstellen. Dafür braucht es die Genehmigung der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Aachen und eine schriftliche Anzeige mindestens 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn. Die Qualifikationen der eingesetzten Kräfte sind auf Verlangen nachzuweisen.
Das fügt sich in § 27 BHKG ein. Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Kann der Veranstalter eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, überträgt sie ihm diese Aufgabe, andernfalls stellt sie die Wache selbst.
Entscheiden Sie sich für diesen Weg stimmen wir mit Ihnen ab, welche Angaben die Stadt zu den eingesetzten Kräften braucht. Ob die Kräfte genügen, entscheidet allein die Brandschutzdienststelle. Was eine solche Wache während einer Veranstaltung tut, beschreiben wir unter Aufgaben einer Brandsicherheitswache.
Wichtig ist auch: Den Sanitätsdienst beauftragen Veranstalter nach dem Leitfaden ebenfalls selbst, den Umfang legt die Feuerwehr fest. Er gehört nicht zum Angebot von brandschutzwache.de, sollte aber mit der Brandsicherheitswache abgestimmt sein.
Quellen: Stadt Aachen, Leitfaden Veranstaltungen im Freien, Seite 7; BHKG, § 27 Abs. 1 und 2.