Einsatzgebiet Selfkant

Brandwache in Selfkant: Feuerwerk, Festzelt und Ausschank beim Dorffest

Ob Verein, Interessengemeinschaft oder Firma: Wer in Selfkant ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes ausrichtet, stellt bei der Gemeinde gleich mehrere Anträge, jeder mit eigener Frist. Das betrifft den Ausschank, die Musik nach 22 Uhr und ein Feuerwerk. Ob zusätzlich eine Brandsicherheitswache nötig ist, entscheidet ebenfalls die Gemeinde.

Brandsicherheitswache beobachtet eine Veranstaltung in einem Saal
Fristen

Vom Festtag aus rückwärts geplant

Die Fristen stehen im Serviceportal der Gemeinde, verteilt auf mehrere Seiten. Für Dorffeste mit Zelt, Ausschank, Musik am späten Abend und einem Feuerwerk zum Schluss ergibt sich zusammengenommen dieses Bild:

Anträge rund um ein Dorffest in Selfkant
WasZuständigVorlauf
Feuerwerk außerhalb des JahreswechselsFachbereich für Ordnung und SozialesAnzeige mindestens vier Wochen vor dem Abbrennen, mit dem Formular der Gemeinde; die genaue Form im Rathaus bestätigen lassen
Musik und Betrieb nach 22 Uhr, sonntags oder an FeiertagenFachbereich für Ordnung und SozialesAntrag auf Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz für Veranstaltungen im Freien, mindestens 14 Tage vorher
Ausschank gegen BezahlungFachbereich für Ordnung und SozialesVorübergehende Gestattung, spätestens zwei Wochen vorher
Sperrung von Straßen, Wegen und PlätzenStraßenverkehrsamt des Kreises HeinsbergBeim Kreis erfragen
Schulgelände oder TurnhalleHaupt- und Personalamt der GemeindeFrüh anfragen, einen Anspruch auf eine hallenzeit gibt es nicht
Veranstaltung mit erhöhter Brandgefahr, bei der bei Ausbruch eines Brandes viele Personen gefährdet wärenGemeinde SelfkantRechtzeitig anzeigen, die Gemeinde entscheidet über die Brandsicherheitswache; die annehmende Stelle im Rathaus zusammen mit den übrigen Anträgen erfragen

Unter den Fristen der Gemeinde hat das Feuerwerk den längsten Vorlauf. Wer eines plant richtet auch alle anderen Anträge an diesem termin aus und schickt sie gemeinsam ab. Für die Ausnahme nach 22 Uhr will die Gemeinde die Art der Veranstaltung mit Beschreibung, Ort, Dauer, die Haftpflichtversicherung des Veranstalters und eine verantwortliche Person mit Mobilnummer wissen. Diese Person bietet sich am Festabend auch als Ansprechpartnerin für die Brandsicherheitswache an.

Für das Feuerwerk selbst gilt: Außerhalb von Silvester und Neujahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur zu besonderen Anlässen und mit Genehmigung abgebrannt werden. Ab dieser Kategorie ist die Genehmigung nach Angabe der Gemeinde grundsätzlich nur mit einer beauftragten Fachkraft für Pyrotechnik zu bekommen, und der Antrag braucht die Zustimmung des Grundstücksinhabers.

Quellen: Serviceportal der Gemeinde Selfkant, Private Feuerwerke, Antrag Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz, Gestattung für den Ausschank und Nutzung einer Sporthalle.

Brandsicherheitswache

Wann die Gemeinde eine Wache verlangt

Im Alltag ist oft von einer Brandwache die Rede, bei Veranstaltungen heißt die Aufgabe im Landesgesetz Brandsicherheitswache. Nach § 27 BHKG sind Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, und kann Auflagen erteilen. Kann der Veranstalter selbst eine Wache stellen, die den Anforderungen genügt, überträgt sie ihm diese Aufgabe. Andernfalls stellt die Gemeinde die Wache.

Bei einem Dorffest kommen für die erhöhte Brandgefahr vor allem diese Punkte infrage:

  • FeuerwerkEin Abschlussfeuerwerk neben Zelt und Festwiese. Die Wache ersetzt weder die Genehmigung noch die Fachkraft für Pyrotechnik, sie achtet auf die Umgebung.
  • FestzeltViele Menschen unter einer Plane, dazu Ausgänge, die durch Tische, Stände und kisten schnell zugestellt sind.
  • Grill und FritteuseAusschank mit Speisen heißt oft offene Flamme, heißes Fett und Gasflaschen nah am Publikum.
  • Lange AbendeWer im Freien nach 22 Uhr noch feiert, braucht dafür nach Angabe der Gemeinde eine Ausnahme. Ausgänge und Zufahrten müssen auch dann frei bleiben.
Brandschutzteam kontrolliert einen Saal vor dem Einlass

Ob Sie eine verlangte Wache selbst stellen können oder die Gemeinde sie stellt, erfahren Sie im Rathaus. Wird die Aufgabe Ihnen übertragen, können Sie bei brandschutzwache.de Personal dafür anfragen. Was die Wache an einem solchen Abend tut, beschreibt die Seite Aufgaben der Wache am Festabend.

Schützenfest oder Kirmes anfragen

Quellen: BHKG NRW, § 27; Gemeinde Selfkant, Feuerwehr.

Ortschaften

Festwiese, Halle, Reitplatz: jeder Ort ist anders

Feste finden in Selfkant in mehreren Ortschaften statt, auf Festwiesen, in hallen und auf Reitplätzen. Für die Wache heißt das: Jeder Festplatz wird vorher einzeln angesehen, mit Zufahrt, Ausgängen und dem Weg, den die Feuerwehr nehmen würde.

Turnhallen der Gemeinde gibt es in Höngen, Tüddern und Süsterseel. Sie stehen vorrangig den Schulen für den Sportunterricht zur Verfügung, daneben Vereinen und Sportgruppen. An den Karnevalstagen, in den ersten fünf Wochen der Sommerferien und in den Weihnachtsferien sind sie grundsätzlich geschlossen. Wer eine Halle oder Schulgelände für ein Fest nutzen möchte fragt beim Haupt- und Personalamt an und klärt, ob die Halle für eine Feier vergeben wird.

Für ein Fest mit Umzug und gesperrten Straßen gehören Treffpunkt, Zufahrt und Abstellplatz der Wache fest in die Absprache damit am Abend niemand vor einer Sperrung steht.

Für Zelte, Bühnen und andere Bauten auf Zeit ist in Selfkant nicht das Rathaus zuständig, sondern der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsicht. Welche Unterlagen ein gemietetes Zelt braucht, klären Sie mit dem Verleiher und der Bauaufsicht des Kreises.

Quellen: Gemeinde Selfkant, Veranstaltungen und Termine; Serviceportal der Gemeinde, Nutzung einer Sporthalle; Kreis Heinsberg, Bauanträge, Baugenehmigungen; Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Festtag

So läuft der Abend mit Wache

Sobald die Gemeinde über die Wache entschieden hat, lässt sich der Festtag in fünf Schritten planen:

  1. Platz ansehen

    Festwiese, Zelt, Ausschank, Abbrennplatz und Zufahrten werden vorab gemeinsam begangen.

  2. Auflagen umsetzen

    Zahl der Kräfte, Posten und Zeiten richten sich nach dem, was die Gemeinde festgelegt hat.

  3. Einweisen

    Vor dem Einlass mit der verantwortlichen Person: Ausgänge, Löscher, Gasflaschen, Alarmweg.

  4. Fest begleiten

    Die Wache beobachtet Zelt, Grill und Gedränge und hält Wege frei, beim Feuerwerk auch die Umgebung des Abbrennplatzes.

  5. Abschließen

    Letzte Runde über Platz und Zelt, Übergabe an den Verein und auf Wunsch ein kurzer Bericht.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Eine Schützenbruderschaft plant für ein Wochenende im Juli ihr Fest mit Zelt auf einer Wiese am Ortsrand und einem Feuerwerk am Sonntagabend. Fünf Wochen vorher gehen die Anzeige für das Feuerwerk, der Antrag für den Ausschank und die Ausnahme für die Musik nach 22 Uhr an die Gemeinde, der Antrag für die Sperrung beim Umzug an den Kreis. Die Gemeinde hält für den Sonntagabend eine Brandsicherheitswache für nötig. Weil in der Bruderschaft niemand diese Aufgabe übernehmen kann, holt sie ein Angebot ein und stimmt Posten und Zeiten mit der Gemeinde ab.

Schicken Sie uns mit der Anfrage die Festtage mit Beginn und Ende, eine Skizze der Wiese oder Halle mit Zelt, Theke, Grill und Abbrennplatz, die Zahl der erwarteten Gäste und den Bescheid der Gemeinde sobald sie entschieden hat. Bei brandschutzwache.de legen wir auf dieser Grundlage gemeinsam mit Ihnen fest, wie viele Kräfte wann vor Ort sind. Weitere Anlässe rund um Feste beschreibt die Seite Brandschutz bei Festen im Freien und im Zelt.

Was Flucht- und Rettungswege und Brandlast bedeuten, erklärt das Glossar.

Festplan und Termine schicken

Einsatzgebiet
Selfkant, Kreis Heinsberg. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
Region
Alle Orte im Regierungsbezirk Köln
In der Nähe
Gangelt, Waldfeucht, Heinsberg
Fragen

Was Vereine in Selfkant vor dem Fest klären

Reichen zwei Wochen Vorlauf für ein Fest mit Feuerwerk?

Nein. Ausschank und Musik nach 22 Uhr lassen sich mit zwei Wochen Vorlauf beantragen, das Feuerwerk muss nach der Seite der Gemeinde aber mindestens vier Wochen vor dem Abbrennen angezeigt werden. Wer später dran ist sollte im Rathaus anrufen, bevor er Pyrotechnik bestellt.

Wer sperrt in Selfkant die Straße für einen Festumzug?

Nicht die Gemeinde, sondern das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Darauf weist die Gemeinde beim Antrag für den Ausschank ausdrücklich hin. Fragen Sie dort früh nach der Frist, denn mit der Sperrung stehen auch die Zufahrten für Feuerwehr und Wache fest.

Wer ist in Selfkant für das Festzelt zuständig?

Bauliche Fragen gehen an den Kreis Heinsberg, denn Selfkant ist keine Mittlere oder Große kreisangehörige Stadt. Ausschank, Musik nach 22 Uhr und Feuerwerk bleiben beim Fachbereich für Ordnung und Soziales im Rathaus.

Braucht auch ein Fest in einer Turnhalle eine Wache?

Das hängt nicht vom Ort allein ab. Die Gemeinde entscheidet, ob eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes viele Gäste gefährdet wären. Kerzen, Dekoration und eine volle Halle können den ausschlag geben. Klären Sie das zusammen mit der Reservierung beim Haupt- und Personalamt.

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Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.