Brandwache in Schermbeck: Hallenbau zwischen Gemeinde und Kreis Wesel
Schermbeck ist eine Gemeinde ohne eigene Bauaufsicht. Wer hier eine Halle baut oder erweitert, hat es mit dem Kreis Wesel, der Gemeinde und der örtlichen Feuerwehr zu tun, jeweils für andere Fragen. Wir zeigen, wer wann zuständig ist, und planen Brandposten, Brandwache oder Brandsicherheitswache für die Abschnitte, in denen sie gebraucht werden.
Handel, Lager und das Gewerbegebiet Hufenkamp
Schermbeck ist ländlich geprägt. Laut IT.NRW sind nur 3,2 Prozent der Gemeindefläche Wohnbau-, Industrie- und Gewerbefläche, im Kreis Wesel sind es 9,2 Prozent. Bei den Arbeitsplätzen fällt ein bereich auf: 31,1 Prozent der 3.537 Beschäftigten am Arbeitsort arbeiten in Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei. Im Kreis Wesel liegt dieser Anteil bei 25,3, im Regierungsbezirk Düsseldorf bei 23,8 Prozent. Das produzierende Gewerbe kommt auf 26,4 Prozent und damit etwa auf den Wert des Kreises.
Laut Haushaltsplan 2024 befand sich die Erschließung des Gewerbegebiets Hufenkamp mit Stand 2023 in der Umsetzung. Der Haushaltsplan 2025 nennt für 2023 veranschlagte Grundstücksverkäufe in diesem Gebiet. Wie weit Erschließung und Bebauung heute sind sagt Ihnen die Gemeinde.
Beim Hallenbau folgen die Brandschutzfragen einer festen Reihe, vom Bau bis zum Betrieb: erst Genehmigung und Konzept, dann Arbeiten mit Funken und Flamme, dann Technik, Abnahme und Einzug in Lager und Büros. In Schermbeck sitzen die Stellen, die dabei mitreden, nicht alle im Rathaus. Die Arbeit verteilt sich zwischen Gemeinde, Kreis und Feuerwehr, und wer das früh weiß legt Termine und Anfragen gleich an die richtige stelle.
Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Schermbeck (Landesdatenbank, Stand 15.01.2026; Fläche und Beschäftigte am 31.12.2024); Gemeinde Schermbeck, Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (festgestellt 18.09.2023) und 2025 (festgestellt 20.09.2024), Pflichtexemplare der ULB Düsseldorf. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.
Vier Stellen, vier Aufgaben
Schermbeck steht nicht in der Verordnung des Landes über die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte. Damit gilt die Regel der Landesbauordnung für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden: Untere Bauaufsichtsbehörde ist der Kreis. Für alles, was mit Feuer und Brandschutz zu tun hat, ergibt sich daraus diese Aufteilung.
- Kreis Wesel als Bauaufsicht
- Nimmt Bauanträge für Neubau, Erweiterung und Nutzungsänderung entgegen und erteilt die Genehmigung mit ihren Auflagen. Die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept stehen dort.
- Brandschutzdienststelle
- Vertritt nach § 25 BHKG den Brandschutz im Genehmigungsverfahren. Das ist der Kreis, solange die Gemeinde nicht über ausreichend hauptamtliche Kräfte verfügt. Beim Kreis Wesel gibt es dafür eine Abteilung dieses Namens; die Zuordnung für Ihr Bauvorhaben bestätigt die Bauaufsicht.
- Gemeinde Schermbeck
- Nimmt nach § 27 BHKG die Anzeige von Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr entgegen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, und entscheidet über die Brandsicherheitswache. Die Brandverhütungsschau ist nach § 26 BHKG ebenfalls Aufgabe der Gemeinde, sie kann sie per Vereinbarung auf den Kreis übertragen.
- Örtliche Feuerwehr
- Nach den Anschlussbedingungen des Kreises (Teil B, Stand Juli 2018) nimmt sie neue Brandmeldeanlagen ab. Den Termin dafür vereinbart man mindestens drei Wochen vorher.
Wer die Brandverhütungsschau in Schermbeck durchführt und in welcher Form eine Veranstaltung anzuzeigen ist, fragen Sie bei der Gemeinde Schermbeck nach.
Quellen: Landesverordnung zu den Großen und Mittleren kreisangehörigen Städten (Fassung gültig ab 01.01.2025), Schermbeck nicht aufgeführt; Landesbauordnung, § 57; Brandschutzgesetz BHKG, §§ 25, 26 und 27; Teil B der Bedingungen für den Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Kreisleitstelle (Herausgeber Kreis Wesel, Juli 2018).
Vom Bauantrag bis zum laufenden Betrieb
Die Übersicht ordnet jedem Bauabschnitt die Stelle zu, die in Schermbeck entscheidet oder prüft, und die Leistung, die in diesem Abschnitt in Frage kommt.
| Abschnitt | Wer entscheidet oder prüft | Was wir übernehmen können |
|---|---|---|
| Genehmigung | Kreis Wesel als Bauaufsicht, die Brandschutzdienststelle nach § 25 BHKG | Noch nichts vor Ort. Hilfreich ist, die Auflagen zur Bauzeit schon jetzt zu lesen. |
| Rohbau und Dach | Bauherr oder Bauleitung über den Erlaubnisschein für Heißarbeiten | Brandposten beim Schweißen, Trennen und bei Brennerarbeiten, dazu die Nachkontrolle |
| Ausbau mit Materiallager | Bauleitung und Versicherer, je nach Vertrag | Brandwache mit Rundgängen, wenn Dämmung, Verpackung oder Ware über Nacht und am Wochenende auf der Baustelle liegen |
| Brandmeldeanlage | Antrag schriftlich beim Konzessionär der Übertragungsanlage, spätestens acht Wochen vor der Inbetriebnahme; Abnahme durch die örtliche Feuerwehr, Termin mindestens drei Wochen vorher (Teil B des Kreises Wesel, Stand Juli 2018) | Brandwache, falls die Halle vor der Aufschaltung schon genutzt wird und Bauaufsicht oder Versicherer eine Ersatzmaßnahme verlangen |
| Eröffnung mit Gästen | Gemeinde Schermbeck, wenn erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre | Brandsicherheitswache, wenn die Gemeinde sie dem Veranstalter überträgt |
| Laufender Betrieb | Gemeinde bei der Brandverhütungsschau, im Übrigen der Betreiber, der für den Brandschutz im Alltag verantwortlich bleibt | Externer Brandschutzbeauftragter für Brandschutzordnung, Unterweisung und Begehungen |
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Großhändler lässt in seiner neuen Lagerhalle eine Regalanlage montieren. Bei einigen Regalen passen die Füße nicht zum Hallenboden und werden vor Ort gekürzt, dabei wird getrennt und geschliffen. Die ersten Paletten mit verpackter Ware stehen schon in der Halle, deren Tore wegen der Restarbeiten am Wochenende nicht ganz schließen. Der Betrieb plant einen Brandposten für die Trennarbeiten und Rundgänge von Freitagabend bis Montagmorgen.
Der Brandposten schaut beim Trennen vor allem dorthin wo Funken auf Folie, Kartons und Paletten fallen können. Am Wochenende geht die Brandwache Regalgassen, Tore und Ladezone in vereinbarten Abständen ab und hält fest, was ihr auffällt. Über die Leistungen im Einzelnen informieren die Seiten Restarbeiten in einer schon genutzten Halle und Brandposten bei Trennarbeiten im Lager.
Begriffe wie Brandabschnitt, Brandschutzordnung und Nachkontrolle erklärt das Glossar.
Rundgänge auf der Baustelle anfragen
Quellen: Kreis Wesel, Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (Teil B), Stand Juli 2018, Abschnitte 2 und 8; BHKG NRW, §§ 25 bis 27.
Was aus Genehmigung und Bauvertrag in die Anfrage gehört
Für neue Hallen in Schermbeck steht vieles, was eine Brandwache wissen muss, schon in Papieren, die es ohnehin gibt. Ein Blick in diese Unterlagen spart rückfragen:
- die Auflagen aus der Baugenehmigung des Kreises, soweit sie die Bauzeit oder die Nutzung vor der Fertigstellung betreffen
- den Bauzeitenplan mit den wochen, in denen geschweißt, getrennt oder mit dem Brenner gearbeitet wird
- Vorgaben des Versicherers zur Baustelle, etwa zu Lagerflächen oder zur Bewachung
- den geplanten Termin für Abnahme und Aufschaltung der Brandmeldeanlage, falls eine eingebaut wird
- den Namen der Person, die auf der Baustelle den Erlaubnisschein ausstellt
Fehlt eine dieser Angaben ist das kein Hindernis. Wir fragen dann gezielt nach und planen das Personal passend zur Aufgabe. Bei brandschutzwache.de stimmen wir mit Ihnen ab, welche Angaben die zuständigen Stellen zu den eingesetzten Kräften brauchen.
- Einsatzgebiet
- Schermbeck, Kreis Wesel. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
- In der Nähe
- Hünxe, Dorsten, Raesfeld, Hamminkeln
Häufige Punkte beim Bauen in Schermbeck
Ist für die Baugenehmigung einer Halle in Schermbeck die Gemeinde zuständig?
Nein, das ist der Kreis Wesel. Schermbeck fehlt in der Landesverordnung über die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, und nur Städte aus dieser Liste sind im Kreis selbst Bauaufsicht.
Wer nimmt in Schermbeck die Brandmeldeanlage einer neuen Halle ab?
Nach den Anschlussbedingungen des Kreises Wesel (Teil B, Stand Juli 2018) nimmt die örtliche Feuerwehr ab; der Termin ist mindestens drei Wochen vorher zu vereinbaren, der Antrag beim Konzessionär spätestens acht Wochen vor Inbetriebnahme zu stellen. Ob diese Fassung noch gilt, erfragen Sie beim Kreis.
Muss die Eröffnungsfeier in der neuen Halle angezeigt werden?
Nur wenn bei der Feier eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Dann geht die Anzeige an die Gemeinde Schermbeck, die über eine Brandsicherheitswache entscheidet.
Kann die Brandwache nur am Wochenende auf die Baustelle kommen?
Ja. Rundgänge lassen sich auf Nächte und Wochenenden beschränken wenn die Baustelle unter der Woche durch die gewerke besetzt ist. Das Lager wird dann in diesen Zeiten in Rundgängen kontrolliert. Wie oft, legen wir vorher gemeinsam fest.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.