Einsatzgebiet Moers

Brandwache in Moers: Brandschau, Wartung und Umbau planen

Seit April 2025 gilt in Moers eine neue Satzung zur Brandverhütungsschau, sie ersetzt die Fassung vom Dezember 2018. Ihre Anlage zeigt, welche Gebäude im Abstand von drei und welche im Abstand von sechs Jahren geschaut werden. Diesen Prüfrhythmus können Betreiber nutzen, um Arbeiten an Meldeanlage, Türen und Abschottungen zu planen und abzusichern.

Brandwache prüft an einem Tablet die Anzeige einer Brandmeldezentrale im Flur
Einordnung

Über 100.000 Einwohner und trotzdem im Kreis Wesel

IT.NRW führt Moers mit 101.503 Einwohnern zum Jahresende 2024 als kleine Großstadt. Rechtlich ist Moers aber nicht kreisfrei, sondern eine Große kreisangehörige Stadt im Kreis Wesel und damit nach § 57 BauO NRW selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Baugenehmigung und Nutzungsänderung liegen bei der Stadtverwaltung in Moers, nicht beim Kreis.

Auch die Brandverhütungsschau, kurz Brandschau, ist nach § 26 BHKG eine Aufgabe der Gemeinde. Für einzelne, in der Anlage gekennzeichnete Objekte nimmt die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle die Einstufung vor, etwa nach einer Gefährdungsanalyse. Welche Stelle das für Ihr Objekt ist, erfragen Sie bei der Stadt.

25,7 Prozent
der Stadtfläche sind Wohnbau-, Industrie- und Gewerbefläche. Im Kreis Wesel sind es 9,2 Prozent.
42 Betriebe
im verarbeitenden Gewerbe (Unternehmen mit in der Regel 20 und mehr Beschäftigten) zählt IT.NRW, mit zusammen 3.719 Beschäftigten.
3 und 6 Jahre
sind die Zeitabstände der Brandverhütungsschau, die die Satzung von 2025 den aufgeführten Objektgruppen zuordnet.

Quellen: IT.NRW, Kommunalprofil Moers (Stand 15.01.2026); Verordnung zur Bestimmung der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte, Fassung ab 01.01.2025; BauO NRW, § 57; BHKG NRW, § 26.

Satzung 2025

Drei oder sechs Jahre: wie oft die Stadt hinschaut

Die Gebührensatzung der Stadt Moers zur Brandverhütungsschau steht im Amtsblatt Nr. 8 vom 30. April 2025. Ihre Anlage 2 ordnet Objektgruppen einem Zeitabstand zu. Einige Beispiele mit Blick auf die Planung:

Auszug aus Anlage 2 der Moerser Satzung und was er für die Planung bedeutet
ObjektgruppeZeitabstandFür die Planung
Versammlungsstätten mit Räumen über 200 Besucher, im Freien mit Szenenflächen über 1.0003 JahreUmbauten an Saal, Bühne oder Technik so legen, dass sie vor dem nächsten Termin abgeschlossen sind.
Schulen nach Schulbaurichtlinie3 JahreArbeiten in den Ferien bündeln, Heißarbeiten mit Brandposten und Kontrolle nach Feierabend.
Verkaufsstätten über 700 Quadratmeter Verkaufsfläche3 JahreUmbau bei geöffnetem Markt erfordert klare Bereiche, in denen gearbeitet und kontrolliert wird.
Betriebe mit überwiegend brennbaren Stoffen, Brandabschnitt über 800 Quadratmeter6 JahreWächst ein Brandabschnitt durch einen Umbau über eine Schwelle kann sich die Einstufung ändern.
Lager mit Hochregalen sowie Freilager für überwiegend brennbare Stoffe über 5.000 Quadratmeter6 JahreUmbauten an Regalen und Halle mit dem laufenden Lagerbetrieb abstimmen.

Für Objekte, die unter eine Sonderbauverordnung fallen oder für die baurechtliche Anordnungen bestehen, gilt der Zeitabstand aus dem Baurecht. Fehlt eine Vorschrift, legt die Stadt Moers den Abstand nach dem Gefährdungsgrad fest, höchstens sechs Jahre. Die Satzung nennt Abstände, keine Termine: Wann Ihr Gebäude an der Reihe ist, ergibt sich erst aus dem Schautermin der Stadt. Neben der Schau führt sie weitere Leistungen der Feuerwehr auf, die die Planung einer Brandwache berühren. Dazu gehören die Feuerwehrabnahme der Brandmeldeanlage einschließlich Wiederholungsabnahmen nach Mängeln und Leistungen der Feuerwehr bei der jährlichen Wartung nach DIN VDE 0833-1. Auch Inbetriebnahme, Schlüsseleinlage und Wartung des Feuerwehrschlüsseldepots im Beisein eines Schlüsselträgers der Feuerwehr zählen dazu.

Quelle: Stadt Moers, Amtsblatt Nr. 8 vom 30.04.2025, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau, Fassung der Bekanntmachung vom 10.04.2025, §§ 1, 2, 5 und 8 mit Anlage 2.

Innenstadt

Zwei feste Zeiträume rund um Kastellplatz und Schloss

Neben dem Prüfrhythmus hat Moers einen zweiten festen Kalender. Im März 2025 hat die Stadt die Festsetzung ihrer Wochenmärkte, der Moerser Kirmes und des Weihnachtsmarkts neu gefasst. Beide großen Märkte veranstaltet die Stadt selbst. Die Kirmes läuft jeweils am ersten Wochenende im September von Freitag bis Dienstag, unter anderem auf dem Friedrich-Ebert-Platz, der Bankstraße und dem Kastellplatz. Der Weihnachtsmarkt beginnt am Freitag vor dem Buß- und Bettag und endet am 22. Dezember. Er belegt den Kastellplatz, einen Abschnitt der Haagstraße, den Schlossplatz und die Fahrbahn rund um das Schloss, mit imbiss, Getränkeausschank und Musik.

Für Betreiber und Bauherren an diesen Straßen und Plätzen sind das Wochen, in denen Flächen vor dem Haus belegt sind. Wer dort umbaut, die Meldeanlage warten lässt oder Arbeiten mit Funkenflug plant legt sie am besten außerhalb dieser Zeiträume oder stimmt anlieferung und Arbeitsflächen früh mit der Stadt ab. Laufen Arbeiten trotzdem parallel planen wir Brandposten und Rundgänge so, dass sie zu den Öffnungszeiten der Märkte passen.

Plant ein privater Veranstalter in Moers ein eigenes Fest, gilt § 27 BHKG: Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist, und überträgt sie einem Veranstalter, der eine geeignete Wache stellen kann. Formular und Frist erfragen Sie bei der Stadt.

Quellen: Stadt Moers, Amtsblatt Nr. 6 vom 27.03.2025, Neufassung der Festsetzung von Wochenmärkten, Moerser Kirmes und Weihnachtsmarkt vom 11.03.2025; BHKG NRW, § 27. Örtliche Gegebenheit, keine Referenz.

Arbeiten in der Innenstadt abstimmen

Ablauf

Vom Schaubericht bis zum letzten Rundgang

  1. Einstufung klären

    In welche Objektgruppe Ihr Gebäude fällt und wann der nächste Schautermin ansteht. Haben sich Flächen oder Nutzung geändert fragen Sie bei der Stadt nach.

  2. Termine legen

    Wartung, Mängelbeseitigung und Umbau so planen, dass Abschaltungen kurz bleiben und nicht in Kirmes oder Weihnachtsmarkt fallen, wenn das Objekt dort liegt.

  3. Bereiche festlegen

    Welche Meldergruppen, Geschosse oder Hallenteile ohne automatische Erkennung sind und wo Heißarbeiten stattfinden.

  4. Einweisen und dokumentieren

    Zentrale, Laufkarten, Schlüssel und Ansprechpartner gehen wir mit dem eingesetzten Personal durch. Die dokumentation erhalten Sie nach Absprache.

Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Betrieb in einem Moerser Gewerbegebiet verarbeitet Kunststoffteile in einer Halle, die ein einziger Brandabschnitt ist. Bei der letzten Schau wurde eine nicht verschlossene Rohrdurchführung in der Brandwand beanstandet. Für die neue Abschottung muss zuerst eine alte Stahlleitung getrennt und ausgebaut werden. Der Betreiber legt die Arbeit auf den Tag der jährlichen Wartung. Während die Melder der Halle für einige Stunden aus sind, geht eine Brandwache Runden, an der Brandwand steht zusätzlich ein Brandposten.

Die Brandwache ersetzt weder die Anlage noch die Abnahme. Sie kontrolliert die abgeschalteten Bereiche in Rundgängen und meldet einen Brand über den Notruf, wie unter Melder abgeschaltet, Bereiche trotzdem überwachen beschrieben. Für einen solchen Tag sagt die Fachfirma für die Wartung, welche Gruppen sie wann abschaltet. Die ausführende Firma nennt die arbeiten mit Funkenflug, und der Betreiber legt im Erlaubnisschein fest, wer den Posten stellt und wie lange danach kontrolliert wird. Bei brandschutzwache.de planen wir Brandwache und Brandposten für Abschottung und Schweißnaht nach diesen Angaben. Wer Mängel zwischen zwei Schauterminen laufend verfolgen lassen will, findet die passende Leistung unter externe Betreuung bis zur nächsten Schau.

Begriffe wie Brandabschnitt und Brandmeldeanlage erklärt das Glossar.

Wartungstag in Moers absichern

Einsatzgebiet
Moers, Kreis Wesel. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
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Fragen

Was Betreiber in Moers zur Schau wissen wollen

Gelten für Moers die Regeln einer kreisfreien Stadt, weil es über 100.000 Einwohner hat?

Nein. Moers gehört zum Kreis Wesel und ist nach der Landesverordnung eine Große kreisangehörige Stadt. Untere Bauaufsicht ist trotzdem die Stadt selbst, weil das Gesetz diese Aufgabe auch Großen kreisangehörigen Städten zuweist.

Wie oft wird ein Lager in Moers geschaut?

Die Anlage zur Satzung ordnet Lager nach Fläche und Stoffen ein. Lager mit Hochregalen und große Freilager für brennbare Stoffe stehen dort mit sechs Jahren. Den termin für Ihr Objekt erfahren Sie von der Stadt.

Braucht es am Wartungstag einer Anlage in Moers eine Brandwache?

Das hängt davon ab, wie lange und wo Melder abgeschaltet sind und was Ihr Brandschutzkonzept oder Ihr Versicherer verlangt. Ob eigenes, eingewiesenes Personal genügt klären Sie vorab mit diesen Stellen. Bei längeren Abschaltungen ganzer Bereiche kann eine Brandwache die Zeit überbrücken.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihren Bedarf.

Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.