Feuerwehrplan
Nach dem Umbau stimmt der alte Plan nicht mehr
Viele größere Gewerbebauten haben einen Feuerwehrplan, der den Einsatzkräften Zugänge, Abschnitte und Löschwasser zeigt. Die Richtlinie der Feuerwehren im Kreis Heinsberg vom Januar 2025 sagt: Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber lässt sie mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen. Zeigt sich bei einer Brandverhütungsschau, einer Begehung oder einem Einsatz, dass ein Plan nicht mehr stimmt muss er unverzüglich angepasst werden.
Für die Bauzeit heißt das: Während eine Halle erweitert wird, weicht die Wirklichkeit oft schon vom Plan ab. Ein Tor ist zugestellt, eine Zufahrt durch baufahrzeuge belegt, ein Lager vorübergehend verlegt. Die Brandwache sollte diese Änderungen kennen bevor sie die erste Runde geht. Wir besprechen sie bei der Einweisung und halten sie auf Wunsch im Bericht fest. Das kann später als Grundlage für die Anpassung des Feuerwehrplans dienen. Allgemeine Hinweise stehen unter Bauen neben laufender Fertigung.
Die Begriffe Brandabschnitt und Nachkontrolle erklärt das Glossar.
Quelle: Kreis Heinsberg, Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen und Sonderplänen der Feuerwehren im Kreis Heinsberg (Stand 13.01.2025).