Brandwache in Bielefeld: Veranstaltungen mit ZVK und Feuerwehramt planen
In Bielefeld führt der Weg zu einer größeren Veranstaltung über einen Erfassungsbogen bei der Stadt. Besteht eine erhöhte Brandgefahr und wäre bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet, entscheidet die Stadt in Abstimmung mit dem Feuerwehramt über eine Brandsicherheitswache. Eine private Brandwache hat ihren Platz vor allem bei Aufbau und Abbau.
Vorlauf bei der Zentralen Veranstaltungskoordination
Das Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit, kurz ZVK, ist die einheitliche Anlaufstelle für Veranstalter in den Stadtbezirken Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg und Gadderbaum. In den übrigen Bezirken begleiten die Bezirksämter die Veranstaltungen, den Erfassungsbogen nimmt die Stadt aber aus jedem Bezirk an. Für die zeitplanung nennt die Stadt drei Werte:
- Zwei Monate
- Spätestens so lange vorher sollte die Anmeldung über den Erfassungsbogen möglichst eingehen.
- Sechs Monate
- Ist schon bekannt, dass ein Sicherheitskonzept gebraucht wird, empfiehlt die Stadt diesen Vorlauf.
- Zwei Wochen
- In der Regel kommt innerhalb dieser Zeit eine erste Rückmeldung, welche Genehmigungen nötig sind. Die Dauer hängt vom Aufkommen an Veranstaltungen ab.
Anmelden müssen Sie nach Angaben der Stadt in jedem Fall, wenn mehr als 200 Personen gleichzeitig in Räumen anwesend sein sollen, die nicht nach der Sonderbauverordnung zugelassen sind. Das gilt ausdrücklich auch für nichtöffentliche Feiern. Die ZVK koordiniert die Bewertung von Sicherheits- und Räumungskonzepten und begleitet besonders gefahrgeneigte Veranstaltungen vor Ort. Einschätzung und Beratung sind kostenlos, Kosten entstehen erst mit den Anträgen auf Genehmigungen. Als mögliche Kosten nennt die Stadt in ihren Antworten auf häufige Fragen auch eine Brandsicherheitswache bei besonders großen oder feuergefährlichen Veranstaltungen.
Quellen: Stadt Bielefeld, Zentrale Veranstaltungskoordination, Fragen und Antworten zu Veranstaltungen und Serviceportal, Eintrag Veranstaltung anzeigen, abgerufen am 21.10.2026.
Veranstalter oder Feuerwehr: was die Stadt regelt
Nach § 27 BHKG sind Veranstaltungen anzuzeigen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre. Die Gemeinde entscheidet über die Brandsicherheitswache und überträgt sie dem Veranstalter, wenn er eine geeignete Wache stellen kann.
Bielefeld hat dazu eine eigene Entgeltordnung vom 1. Juli 2020, die seit dem 1. Januar 2023 in geänderter Fassung gilt. Danach unterhält die Stadt eine Feuerwehr aus Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr. In § 3 heißt es: Brandsicherheitswachen werden gemäß § 27 BHKG von der Veranstalterin oder dem Veranstalter oder von der Feuerwehr gestellt. Die Feuerwehr übernimmt sie auf Auftrag und gegen Entgelt. Berechnet wird nach Dauer und Zahl der eingesetzten Kräfte, Hinweg und Rückweg sowie Vor- und Nachbereitung kommen hinzu. Die Zahlungspflicht entsteht mit Beginn der Leistung.
Ein auf der Website der Stadt veröffentlichter Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitskonzepten (Anlage V, ohne Datum und Herausgeber) behandelt die Wache ebenfalls. Unter Ziffer 1.8 steht, dass über die Brandsicherheitswache mit dem Feuerwehramt der Stadt Bielefeld als Brandschutzdienststelle abgestimmt beziehungsweise entschieden wird. Im Kapitel Organisation fragt das Muster unter Ziffer 6.7, ob eine Brandsicherheitswache eingeplant ist, und verlangt Aussagen zu ihrer Zusammensetzung.
Für Sie heißt das: Im Verfahren der Stadt klärt das Feuerwehramt ob eine Wache nötig ist und wer sie stellt. Überträgt die Stadt die Aufgabe Ihnen, stimmen wir mit Ihnen ab, welche Angaben sie zu den Kräften braucht. Stellt die Feuerwehr die Wache selbst, bleibt die Zeit davor und danach. Wie wir Veranstalter in diesem Rahmen unterstützen, steht auf der Seite Brandsicherheitswache mit der Behörde abstimmen.
Quellen: Stadt Bielefeld, Entgeltordnung für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und die Erbringung freiwilliger Leistungen der Feuerwehr vom 01.07.2020, §§ 3 und 4, mit 1. Änderungsentgeltordnung vom 01.12.2022; Anlage V, Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitskonzepten, veröffentlicht auf der Website der Stadt Bielefeld (ohne Datum und Herausgeber); BHKG, § 27.
Was der Lageplan in Bielefeld zeigen muss
Zum Erfassungsbogen gehören vorläufige Aufbaupläne mit Größenangaben und Lagepläne im Maßstab. Mehrere Punkte darin betreffen direkt den Brandschutz und sind später auch die Grundlage jeder Einweisung:
- FeuerlöscherstandorteDie Stadt verlangt sie im Aufbauplan. Der Leitfaden nennt als Beispiel Feuerlöscher an den Ständen.
- Fluchtwege und NotausgängeSie werden von Anfang an eingeplant. Im Sicherheitskonzept ist zu beschreiben wie sie frei bleiben.
- Feuerwehrzufahrten und AufstellflächenFreizuhalten ist eine Fahrbreite von 4,5 Metern, in Kurven 5 Meter, mit einer Durchfahrtshöhe von 3,5 Metern.
- Abstand zur BebauungAufbauten halten 5 Meter Abstand zu bestehenden Gebäuden. Abweichungen sind zu begründen und mit Bauamt und Feuerwehramt abzustimmen.
Eine Brandwache, die in Bielefeld den Aufbau begleitet arbeitet mit genau diesem Plan. Sie kontrolliert, ob Zufahrten frei bleiben, ob Löscher an den eingezeichneten Stellen stehen und ob abgestelltes Material keinen Fluchtweg verengt. Das gilt besonders in den Stunden in denen Stände montiert, Kabel verlegt und Dekorationen angebracht werden. Mehr dazu steht auf der Seite Brandschutz rund um Auf- und Abbau.
Quellen: Stadt Bielefeld, Zentrale Veranstaltungskoordination (Hinweise zu Feuerwehr und Bauamt) und Serviceportal, Veranstaltung anzeigen (benötigte Unterlagen); Anlage V, Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitskonzepten (ohne Datum und Herausgeber), Ziffern 4.12 und 5.2.
Wenn der eigene Betrieb zum Festsaal wird
Die Anmeldepflicht bei mehr als 200 gleichzeitig Anwesenden trifft auch Unternehmen, die eine Werkhalle, ein Lager oder eine Kantine für einen Abend anders nutzen. Solche Räume sind für den Betrieb geplant, nicht für publikum. Dazu kommen Bühnen, Licht, Bewirtung mit Flüssiggas und Dekoration, die der Leitfaden jeweils als eigene Punkte abfragt. Als kreisfreie Stadt ist Bielefeld selbst untere Bauaufsichtsbehörde, und Genehmigungen nach der Sonderbauverordnung laufen nach den Hinweisen der ZVK über das Bauamt.
Für die Planung lohnt es sich, drei Phasen zu trennen. Beim Aufbau wird gebohrt, getrennt und verkabelt, und im Gebäude laufen Melder und Löschanlagen weiter oder sind teilweise abgeschaltet. Während der Feier gilt, was die Stadt festgelegt hat. Nach dem Ende folgt der Abbau, oft spät in der nacht und mit wenigen leuten. Für Aufbau und Abbau kann eine Brandwache mit Rundgängen sinnvoll sein. Wird an Traversen oder Stahlteilen geschweißt kommt ein Brandposten an der Arbeitsstelle dazu.
So greifen Stadtverfahren und Brandwache ineinander
Bei brandschutzwache.de richten wir die Planung nach dem Stand Ihres Verfahrens bei der Stadt.
Erfassungsbogen
Sie melden die Veranstaltung bei der ZVK oder dem Bezirksamt an und reichen die vorläufigen Pläne ein.
Rückmeldung der Stadt
Aus der Antwort ergibt sich, welche Genehmigungen nötig sind und ob ein Sicherheitskonzept verlangt wird.
Entscheidung zur Wache
Die Stadt entscheidet in Abstimmung mit dem Feuerwehramt, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist und wer sie stellt. Danach planen wir die Teile, die bei Ihnen bleiben.
Einweisung und Übergabe
Vor Ort gehen wir Lageplan, Zufahrten und Löscher durch. Am Ende jeder Phase folgt eine Übergabe an Ihre Veranstaltungsleitung.
Beispiel zur Einordnung, keine Referenz: Ein Maschinenbauer feiert sein Jubiläum mit rund 400 Gästen in der eigenen Montagehalle. Die Anmeldung geht zehn Wochen vorher an die ZVK. Die Halle hat keine Zulassung als Versammlungsstätte, deshalb fordert die Stadt Unterlagen nach. Für die zwei Aufbautage und die Nacht des Abbaus wird eine Brandwache eingeplant. Ob während der Feier eine Brandsicherheitswache nötig ist, entscheidet das Feuerwehramt.
Begriffe wie Flucht- und Rettungswege und Brandlast erklärt das Glossar.
- Einsatzgebiet
- Bielefeld, kreisfreie Stadt. Die Seite beschreibt ein Einsatzgebiet, keine Niederlassung.
- In der Nähe
- Gütersloh, Herford, Bad Salzuflen, Oerlinghausen, Steinhagen
Antworten für Veranstalter in Bielefeld
Wer entscheidet in Bielefeld über die Brandsicherheitswache?
Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet wäre, entscheidet die Stadt. Nach dem Leitfaden zu Sicherheitskonzepten geschieht das in Abstimmung mit dem Feuerwehramt als Brandschutzdienststelle. Die Entgeltordnung sieht vor, dass die Wache vom Veranstalter oder von der Feuerwehr gestellt wird.
Muss ich eine Firmenfeier in Bielefeld anmelden?
Nach Angaben der Stadt ja, wenn mehr als 200 Personen gleichzeitig in Räumen anwesend sein sollen, die nicht nach der Sonderbauverordnung zugelassen sind. Die Stadt nennt nichtöffentliche feiern dabei ausdrücklich.
Was kostet eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr Bielefeld?
Die Entgeltordnung rechnet nach Dauer und Zahl der Kräfte ab, angefangene Viertelstunden zählen anteilig. Die Sätze stehen im Entgelttarif der Stadt. Für Fragen zu den Kosten Ihrer Veranstaltung verweist die Stadt auf die ZVK.
Brauche ich auch außerhalb der Bezirke der ZVK einen Erfassungsbogen?
Den Erfassungsbogen können Sie unabhängig vom Stadtbezirk nutzen. In Bezirken wie Brackwede, Heepen oder Sennestadt begleitet dann das jeweilige Bezirksamt die Veranstaltung weiter.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf.
Ob geplanter Termin oder kurzfristiger Anlass: Mit Ort, Zeitraum und einer kurzen Beschreibung können wir Ihre Anfrage einordnen und ein passendes Angebot vorbereiten.